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Verkaufsbedingungen

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) aufgeführt, unter denen CSafe, LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Delaware („Verkäufer“), den Verkauf und der Käufer („Käufer“) den Kauf von Waren vereinbart. Die Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen gilt als verbindlich, sobald er die bestellten Waren vollständig oder teilweise beim Verkäufer abnimmt.

  1. AllgemeinDiese Bedingungen und die dazugehörigen Auftragsbestätigungen und/oder Rechnungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer dar. Der Verkäufer widerspricht jeglichen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Änderungsaufträge, die unter der Bestellnummer des Verkäufers erteilt werden, sofern in der zugehörigen Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann gültig oder bindend, wenn Verkäufer und Käufer diesen Änderungen schriftlich zustimmen.
  2. Versand und LieferungSofern auf einer Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, muss der Käufer die Fracht- und Versandkosten tragen, die im auf der Rechnung aufgeführten Preis enthalten sind. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports. Der Käufer hat fünf (5) Tage nach Erhalt der Ware Zeit, diese Ware abzulehnen und eine Reklamation wegen Fehlmenge einzureichen. Die Ablehnung des Käufers muss schriftlich erfolgen und den Grund dafür angeben. Nach einer Ablehnung müssen alle Waren mit der angemessenen Sorgfalt und intakt aufbewahrt werden, bis sie vom Verkäufer oder seinem Vertreter erneut geprüft werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren akzeptiert hat, wenn er den Verkäufer nicht wie hierin beschrieben über seine Ablehnung informiert. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die in dieser Bestimmung dargelegten Rechtsmittel die einzigen Rechtsmittel des Käufers bei nicht konformen Waren sind.
  3. ZahlungsbedingungenDie Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung des Verkäufers an den Käufer aufgeführt. Ist dort nichts anderes angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Als Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises räumt der Käufer dem Verkäufer hiermit ein Pfandrecht und Sicherungsrecht an allen Rechten, Eigentumsansprüchen und Ansprüchen des Käufers an der Ware, unabhängig von ihrem Standort, ob sie jetzt besteht, zukünftig entsteht oder erworben wird, sowie an allen Zugängen, Ersetzungen oder Änderungen der Ware und den daraus erzielten Erlösen (einschließlich Versicherungserlösen) ein. Das gemäß dieser Bestimmung gewährte Sicherungsrecht stellt ein Sicherungsrecht für den Kaufpreis gemäß dem geltenden Uniform Commercial Code dar. Sofern gesetzlich nicht verboten, wird für Zahlungen, die nicht innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist oder wie oben anderweitig festgelegt eingehen, monatlich eine Bearbeitungsgebühr von eineinhalb Prozent (1-1/2 %) des Gesamtbetrags auf das offene Konto erhoben. Ist dies gesetzlich verboten, wird dem Käufer für diese Zahlungen der gesetzlich zulässige Höchstbetrag in Rechnung gestellt. Die Annahme dieser Servicegebühr stellt keinen Verzicht auf etwaige Rechte dar, die dem Verkäufer aufgrund der Nichtzahlung durch den Käufer zustehen.
  4. LeistungssicherungDer Verkäufer behält sich das Recht vor, auch nach Teilzahlung aufgrund eines Vertrags mit dem Käufer vom Käufer angemessene Zusicherungen oder Sicherheiten für die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Käufers zu verlangen. Die Weigerung, derartige angemessene Zusicherungen oder Sicherheiten zu stellen, oder die Nichterfüllung jeglicher Verpflichtungen des Käufers aus diesem oder einem anderen bestehenden Vertrag berechtigt den Verkäufer, ohne Benachrichtigung des Käufers Lieferungen auszusetzen oder einen Vertrag oder einen noch nicht erfüllten Teil davon zu stornieren, und zwar ohne Haftung gegenüber dem Käufer und unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche oder anderer Rechtsmittel, zu denen der Verkäufer möglicherweise berechtigt ist.
  5. Garantien und Folgeschäden. DER VERKÄUFER GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE WAREN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, GESCHÄFTSVERLAUF, LEISTUNGSERBRINGUNG, HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MIT AUSNAHME DES FOLGENDEN: (a) Sofern nicht die eigenen Waren des Käufers verarbeitet werden, gewährleistet der Verkäufer das unbelastete Eigentum an den zu versendenden Waren; und (b) der Verkäufer gewährleistet, dass die zu versendenden Waren zum Zeitpunkt des Versands der Beschreibung, Klasse, Spezifikation und dem Zustand der bestellten, bestätigten und in Rechnung gestellten Waren entsprechen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer unter keinen Umständen für Folge- oder Nebenschäden haftet und dass die Haftung des Verkäufers aus diesen Bedingungen ausschließlich und ausschließlich auf den Ersatz oder die Reparatur mangelhafter Waren nach Wahl des Verkäufers beschränkt ist. In keinem Fall übersteigt die Haftung des Verkäufers gemäß diesen Bedingungen den Preis der Waren, die Anlass zur Forderung geben. Beim Ersetzen verlorener, beschädigter oder mangelhafter Waren kann der Verkäufer dem Käufer die Kosten der Waren erstatten, ohne dass er dafür eine Entschädigung erhält, dass die Waren den Herstellungsspezifikationen oder den Spezifikationen eines Sets entsprechen und ohne dass er für die Entfernung, Installation oder den Transport der Waren eine Entschädigung erhält. Später als ein (1) Jahr nach Lieferung der betreffenden Waren an den Käufer dürfen keine Klagen wegen Garantieverletzungen mehr erhoben werden. Der Verkäufer ist nicht für die Entsorgung oder das Recycling der Waren nach ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer verantwortlich. Sofern nichts anderes schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart wurde, ist für die Waren und deren Komponenten oder Zubehör, einschließlich, aber nicht beschränkt auf PCM-Steine ​​und Isolierplatten, nur die einmalige Verwendung gewährleistet. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er gegenüber seinen Kunden, Endbenutzern und/oder sonstigen Drittparteien im Falle von Verletzungen, Schäden oder Sachschäden, die einer von ihnen erleidet, aus welchem ​​Grund und unter welchen Umständen auch immer, allein verantwortlich und haftbar ist, unabhängig davon, ob diese auf einen Mangel der Waren in irgendeiner Weise zurückzuführen sind und ob diese vorhersehbar oder unvorhersehbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer und dessen Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und/oder andere Vertreter von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Kunden und Endverbraucher der Waren, freizustellen und schadlos zu halten, unabhängig davon, wie und wann diese Ansprüche geltend gemacht werden und welche Ansprüche sich aus den Waren, einschließlich Verpackung, Design, Materialien und/oder Herstellung, oder aus Erwerb, Versand, Lagerung, Handhabung, Montage, Verwendung und/oder Missbrauch, Vermarktung, Weiterverkauf und/oder sonstigen Handlungen des Käufers oder eines Endverbrauchers oder eines Dritten in Bezug auf die Waren ergeben. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Umfang der vorstehenden Schadloshaltung die Schadloshaltung von Schäden aller Art umfasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte, kompensatorische, besondere, zufällige, Straf- oder Folgeschäden, und von allen Kosten, die zur Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten und -gebühren, Anwaltshonorare und angemessene Reisekosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport, Unterkunft, Verpflegung und angemessene Nebenkosten. Der Käufer verpflichtet sich ferner, den Verkäufer von allen Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Rückrufs oder einer anderen Korrekturmaßnahme bezüglich der Ware entstehen, sei es freiwillig oder aufgrund einer Anordnung einer Stelle, die für solche Angelegenheiten zuständig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kosten für die Reparatur, den Ersatz und/oder die Rückholung der Ware und/oder die Benachrichtigung aller betroffenen Kunden, Endnutzer und sonstigen Dritten.
  6. Steuern; Einhaltung von GesetzenDer Käufer ist für alle Steuern und Abgaben verantwortlich, die jetzt oder zukünftig von den Vereinigten Staaten, Bundesstaaten, lokalen oder anderen Regierungsbehörden auf den Verkauf, Export, Import oder die Nutzung der Waren erhoben werden. Der Käufer ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten. Er ist verpflichtet, alle Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen, Zustimmungen und Erlaubnisse aufrechtzuerhalten, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen benötigt.
  7. Höhere GewaltDer Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Herstellung oder Lieferung aufgrund von Feuer, Streiks, Arbeitskämpfen, Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, Pandemien, Überschwemmungen, Unfällen, Transportverzögerungen, Mangel an Treibstoff oder anderen Materialien, Mangel an Arbeitskräften, Handlungen, Forderungen oder Auflagen der Regierung oder aufgrund anderer Ursachen, die außerhalb der vernünftigen Erwartung oder Kontrolle des Verkäufers liegen. Das Vorliegen solcher Verzögerungsgründe rechtfertigt die Aussetzung der Verpflichtungen des Verkäufers und verlängert die Leistungsfrist seitens des Verkäufers soweit erforderlich, um ihm nach Beseitigung der Verzögerungsgründe die Lieferung mit der gebotenen Sorgfalt zu ermöglichen. Wird die Leistung des Verkäufers aufgrund einer der oben genannten Ursachen erschwert, kann der Verkäufer zum Ausgleich dieser Mehrbelastung eine Erhöhung des Warenpreises verlangen und den Verkauf ohne Vertragsstrafe stornieren, wenn der Käufer solchen Preiserhöhungen nicht zustimmt und deren Zahlung nicht zufriedenstellend sicherstellt. Wenn die Verzögerung neunzig (90) Tage andauert, kann jede Partei den Verkauf durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei stornieren, mit Ausnahme der Waren, die zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Mitteilung bereits hergestellt wurden oder sich in der Herstellung befinden.
  8. Eigentumsanspruch und VerlustrisikoDas Eigentum und das Risiko von Verlust oder Beschädigung gehen auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an einen Spediteur liefert oder der Käufer die Ware erhält, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Unterstützt der Verkäufer den Käufer auf dessen Wunsch bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem Spediteur, so erfolgt dies auf eigenes Risiko des Käufers.
  9. Stornierung. Der Verkäufer kann eine Bestellung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung stornieren, falls der Käufer: (i) einen fälligen Rechnungsbetrag nicht bezahlt; (ii) diese Bedingungen auch anderweitig nicht oder nicht vollständig erfüllt oder eingehalten hat; oder (iii) zahlungsunfähig wird, einen Antrag auf Konkurs, Zwangsverwaltung, Reorganisation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger stellt. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, kann eine Warenbestellung nur im gegenseitigen Einvernehmen storniert werden. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Verkäufer einer Stornierung nicht zustimmt, wenn mit der Verarbeitung der Waren des Käufers begonnen wurde, Sonderware für diese Bestellung gekauft oder hergestellt wurde, Ware zum Verladen zusammengestellt wurde oder die Waren für die Bestellung verladen werden oder sich auf dem Weg zum Bestimmungsort befinden.
  10. TeilsendungBei einem Verkauf mit Versand durch den Verkäufer ist dieser nicht verpflichtet, die gesamte Ware in einer Sendung zu versenden, sondern kann nach eigenem Ermessen Teillieferungen vornehmen. Bei Teillieferungen kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Rechnung für die Teillieferung stellen, und der Käufer hat gemäß den Bedingungen zu zahlen.
  11. Geltendes Recht; Zuständigkeit. Der Uniform Commercial Code und andere Gesetze des Staates Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika, sind das maßgebliche Recht dieser Bedingungen und aller Verträge, die ihnen unterliegen, unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Kollisionsnormen, die zur Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Staates Ohio führen würden. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte in Cincinnati, Ohio, die ausschließliche Zuständigkeit haben, um alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) beizulegen, die sich aus diesen Bedingungen oder deren Gegenstand oder Entstehung ergeben oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehen.
  12. AnwaltskostenDer Käufer verpflichtet sich, alle Kosten für die Einziehung der aus dem Warenverkauf geschuldeten Beträge, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zu tragen, unabhängig davon, ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird oder nicht. Wird ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung einer Verkaufsbedingungen eingeleitet, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung des vom Gericht als angemessen erachteten Betrags als Anwaltskosten im Prozess oder im Berufungsverfahren sowie aller anderen gesetzlich vorgesehenen Beträge.
  13. Vertrauliche Informationen. Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen des Verkäufers, insbesondere Spezifikationen, Proben, Muster, Designs, Pläne, Zeichnungen, Unterlagen, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Nachlässe, die dem Käufer vom Verkäufer offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie mündlich offengelegt oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder auf anderen Medien abgerufen werden, und unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit einer Bestellung und diesen Bedingungen als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert wurden, sind vertraulich und dienen ausschließlich der Verwendung zur Ausführung von Bestellungen gemäß diesen Bedingungen und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht offengelegt oder kopiert werden. Auf Anfrage des Verkäufers hat der Käufer sämtliche Dokumente und sonstigen Materialien, die er vom Verkäufer erhalten hat, unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Dem Verkäufer steht bei jeder Verletzung dieser Bestimmung ein Unterlassungsanspruch zu. Diese Bestimmung gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich zugänglich sind; (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; oder (c) der Käufer sie rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von Dritten erhalten hat.
  14. ZustimmungDiese Bedingungen gelten zugunsten des Käufers und Verkäufers sowie deren gesetzlicher Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare und sind für diese verbindlich. Der Käufer darf keine Rechte aus diesen Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten. Diese Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
  15. SalvatorischeSollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Bestimmung in allen anderen Punkten und der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen hiervon unberührt.
  16. Verzicht. Der Verzicht des Verkäufers oder Käufers auf die strikte Einhaltung einer dieser Bedingungen stellt keinen Verzicht auf oder eine Beeinträchtigung des Rechts dar, in Zukunft die strikte Einhaltung derselben Bedingungen oder anderer dieser Bedingungen zu verlangen.
  17. Keine Drittbegünstigten. Diese Bedingungen gelten ausschließlich zum Nutzen der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare. Nichts hierin, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soll einer natürlichen oder juristischen Person im Rahmen dieser Bedingungen oder aufgrund dieser Bedingungen ein gesetzliches oder billigkeitsmäßiges Recht, einen Vorteil oder Rechtsbehelf jeglicher Art verleihen oder gewähren.
  18. Beziehung der ParteienDie Vertragsparteien stehen in einem Verhältnis zueinander, das auf unabhängigen Vertragspartnern beruht. Diese Bedingungen begründen weder eine Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder sonstige Form eines gemeinsamen Unternehmens noch ein Arbeits- oder Treuhandverhältnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
  19. HinweiseSämtliche Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Nachrichten im Rahmen dieses Vertrags (jeweils eine „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und an die auf der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere von der Partei schriftlich benannte Adresse gerichtet werden. Alle Mitteilungen müssen persönlich, durch einen landesweit anerkannten Nachtkurier (mit Vorauszahlung aller Gebühren), per Fax oder E-Mail (mit Sendebestätigung) oder per Einschreiben (jeweils mit Rückschein und frankiertem Porto) zugestellt werden. Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, ist eine Mitteilung nur wirksam, (a) wenn sie von der empfangenden Partei empfangen wird und (b) wenn die mitteilende Partei die Anforderungen dieser Bestimmung erfüllt hat.

Juni 2022

CSafe, LLC – Einkaufsbedingungen

  1. Definitionen

    In diesen Bedingungen haben die folgenden Ausdrücke die folgende Bedeutung:
    „Käufer“ bezeichnet CSafe, LLC oder eines seiner Tochter- oder Partnerunternehmen;
    „Bedingungen“ bezeichnet diese Geschäftsbedingungen für den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, die in den Vertrag aufgenommen werden und einen Teil davon bilden;
    „Geistiges Eigentumsrecht“ bezeichnet Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Handelsmarken, Geschäftsnamen und Domänennamen, Aufmachungsrechte, Geschäftswert und das Recht, wegen unlauteren Wettbewerbs zu klagen, Designrechte, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte auf Beantragung und Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung sowie Rechte auf Inanspruchnahme der Priorität derartiger Rechte und aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft irgendwo auf der Welt bestehen oder bestehen werden;

    „Von CSafe herausgegebenes Material“ bezeichnet sämtliches Eigentum, Materialien, Spezifikationen oder Daten, die dem Verkäufer vom Käufer zur Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag übergeben werden;

    „Produkte“ bezeichnet die Produkte, Waren oder Gegenstände, die Gegenstand des Vertrags sind;

    „Bestellung“ bezeichnet die Bestellung des Käufers für Produkte und/oder Dienstleistungen, wie in der Bestellung dargelegt, die ohne Einschränkung Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen oder Ähnliches enthalten kann;

    „Verkäufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die auf der Vorderseite der Bestellung genannt wird und mit der der Käufer den Vertrag abschließt;

    „Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen, die vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags wie in der Bestellung festgelegt zu erbringen sind;

    „Vertrag“ bezeichnet die Vereinbarung (den Vertrag) zwischen Verkäufer und Käufer über die Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen.

  2. Anwendung

    Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers zum Erwerb von Produkten und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen dar. Die Bestellung gilt als angenommen, sobald der Verkäufer die Bestellung schriftlich annimmt oder eine andere Handlung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Bestellung vornimmt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Zu diesem Zeitpunkt und an diesem Datum tritt der Vertrag in Kraft. Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller Bedingungen, die der Verkäufer auferlegen oder einbeziehen möchte oder die sich aus Handel, Gewohnheitsrecht, Praxis oder Geschäftspraxis ergeben. Keine Bedingungen, die auf dem Angebot, den Verkaufsbedingungen, der Auftragsbestätigung oder -annahme, der Spezifikation, der Rechnung oder einem anderen Dokument des Verkäufers vermerkt, mitgeliefert oder darin enthalten sind, werden Teil des Vertrags, sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat. Alle diese Bedingungen gelten sowohl für die Lieferung von Produkten als auch für Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich die Anwendung auf das eine oder das andere Dokument angegeben ist.

  3. Qualität und Beschreibung

    3.1 Alle Produkte müssen:

    3.1.1 der Menge, Qualität, Beschreibung und allen anderen Angaben entsprechen, die in der Bestellung oder dem Vertrag enthalten sind;

    3.1.2 mit allen vorgelegten Mustern, Zeichnungen, Beschreibungen und Spezifikationen übereinstimmen;

    3.1.3 von zufriedenstellender Qualität sein und für jeden beabsichtigten Gebrauch geeignet sein, der dem Verkäufer ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilt wurde;

    3.1.4 frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein und dies zwölf (12) Monate ab Lieferung bleiben; und

    3.1.5 alle in der Bestellung enthaltenen Leistungsspezifikationen einhalten.

    3.2 Alle Dienstleistungen müssen (i) in voller Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags und der geltenden Bestellung erbracht werden, (ii) auf ordnungsgemäße und fachmännische Weise mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit von entsprechend qualifiziertem und erfahrenem Personal ausgeführt werden und (iii) den besten Industriestandards entsprechen.

    Das Testen, Prüfen und/oder Abnehmen durch den Käufer oder Endbenutzer gemäß Klausel 5 gilt nicht als Verzicht auf die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß dieser Klausel 3. Diese Klausel 3 umfasst und gilt für alle vom Verkäufer bereitgestellten Ersatz-, Reparatur-, Ersetzungs- oder Nachbesserungsprodukte oder Ersatz- oder Nachbesserungsleistungen.

  4. Gesetzliche Verpflichtungen

    4.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle relevanten Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, die seine Verpflichtungen und die Erfüllung des Vertrags betreffen.

    4.2 Während seines Aufenthalts auf dem Gelände des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, alle schriftlichen oder mündlichen Anweisungen des Käufers in Bezug auf Sicherheit und Schutz einzuhalten.

  5. Inspektion und Ablehnung

    5.1 Der Verkäufer garantiert, dass er die Produkte vor der Lieferung auf ihre vertragsgemäße Erfüllung geprüft und getestet hat und stellt dem Käufer auf Anfrage Ursprungs- und/oder Prüfzertifikate zur Verfügung. Diese Zertifikate müssen die Bestellnummer sowie die in der Bestellung aufgeführten Artikelnummern enthalten.

    5.2 Entsprechen die Produkte und/oder Dienstleistungen nicht der Bestellung, so hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb angemessener Frist die Ablehnung mitzuteilen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte kann der Käufer nach eigenem Ermessen vom Verkäufer die Erfüllung des Vertrags verlangen, indem er die abgelehnten Produkte unverzüglich ersetzt oder repariert und die abgelehnten Dienstleistungen ersetzt, anderweitig korrigiert oder neu erbringt. Die abgelehnten Produkte sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an diesen zurückzusenden.

    5.3 Jeder Verweis auf den Verkäufer in dieser Klausel schließt auch verbundene Unternehmen oder Subunternehmer des Verkäufers ein. Repariert, ersetzt oder erneuert der Verkäufer Produkte oder Dienstleistungen gemäß dieser Klausel 5, gelten die Bedingungen für die reparierten, ersetzten oder erneuerten Produkte oder Dienstleistungen.

    5.4 Der Käufer behält sich das Recht vor, die Produkte oder Dienstleistungen zu angemessenen Zeiten und nach angemessener vorheriger schriftlicher Ankündigung in jedem Stadium vor der Lieferung zu prüfen oder zu testen, und der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht auf Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den Einrichtungen, die dieser für eine solche Prüfung in angemessenem Umfang verlangen kann.

  6. Lieferung und Risiko

    6.1 Produkte und Dienstleistungen werden zu den in der Bestellung angegebenen Terminen, Preisen und an die in der Bestellung angegebenen Orte geliefert. Die Lieferung kann direkt an den Endverbraucher des Käufers erfolgen, sofern dies in der Bestellung angegeben ist. Der Käufer kann diese Termine, Preise und Orte nach eigenem Ermessen verschieben oder ändern, indem er den Verkäufer rechtzeitig schriftlich über die Änderungen informiert.

    6.2 Der Liefertermin ist für den Vertrag von entscheidender Bedeutung.

    6.3 Der Verkäufer stellt sicher, dass alle Produkte gemäß den Bestimmungen des Vertrags und den Anweisungen des Käufers gekennzeichnet sind. Die Produkte sind so zu verpacken, dass sie unbeschädigt und in gutem Zustand am Lieferort eintreffen. Der Verkäufer stellt für jede Produktlieferung einen Verpackungsschein mit der entsprechenden Bestellnummer, der Produktbeschreibung, der Codenummer (falls vorhanden) und der Menge der gelieferten Produkte bereit.

    6.4 Falls der Verkäufer nicht vertragsgemäß liefert, kann der Käufer den Vertrag ganz oder teilweise kündigen und behält sich alle Schadensersatzansprüche und sonstigen Ansprüche vor, insbesondere das Recht, Ersatzprodukte oder -dienstleistungen woanders zu erwerben und den Verkäufer für etwaige Verluste, Aufwendungen oder zusätzliche Kosten haftbar zu machen.

    6.5 Das Verlustrisiko für die Produkte geht mit der Lieferung an den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Ort auf den Käufer über, unbeschadet etwaiger Ablehnungsrechte, die dem Käufer gemäß den Klauseln 5 und 6 zustehen können.

    6.6 Das Risiko für sämtliches Eigentum des Verkäufers, das auf das Gelände des Käufers gebracht wird, liegt und bleibt beim Verkäufer.

    6.7 Das Risiko für sämtliche von CSafe oder einem Fertigungspartner ausgegebenen Materialien liegt beim Verkäufer, solange sie sich im Besitz und/oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden.

  7. Titel

    Der Verkäufer gewährleistet, dass er über ein gültiges Eigentumsrecht an den Produkten verfügt, die er an den Käufer verkauft. Das Eigentum an den Produkten geht mit Lieferung an den Käufer oder Abholung durch den Käufer an der Versandstelle des Verkäufers auf den Käufer über, unbeschadet etwaiger Rechte des Käufers auf Ablehnung gemäß den Ziffern 5 und 6. Der Verkäufer erkennt an, dass die Produkte oder Dienstleistungen vom Käufer an einen Endnutzer weiterverkauft werden können, und gewährleistet, dass der Käufer in der Lage ist, dem Endnutzer ein gültiges Eigentumsrecht zu liefern.

  8. Preise

    Alle Preise verstehen sich wie im Vertrag angegeben. Die Preise sind Festpreise und verstehen sich inklusive Lieferung und aller sonstigen Kosten. Diese können nicht angepasst werden, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor und die Bedingungen sehen etwas anderes vor.

    8.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer. Diese wird vom Verkäufer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Weise hinzugefügt.

  9. Zahlung

    Der Verkäufer übersendet dem Käufer eine detaillierte Rechnung mit Angabe der entsprechenden Bestellung (einschließlich Bestellnummer), des Lieferscheins und des Lieferdatums sowie der Referenznummer der Produkte oder Dienstleistungen. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Vorderseite der Bestellung angegeben.

  10. Vertraulichkeit

    10.1 Der Verkäufer wird sämtliche von CSafe herausgegebenen Materialien, Bestellungen, technisches oder kommerzielles Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und dem Verkäufer vom Käufer, seinen verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen bezüglich des Geschäfts des Käufers, seiner Produkte und Dienstleistungen, die der Verkäufer möglicherweise erhält, streng vertraulich behandeln. Der Verkäufer wird diese vertraulichen Informationen nur denjenigen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer offenlegen, die diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag kennen müssen, und wird sicherstellen, dass diese Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer die in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen einhalten, als wären sie Vertragspartei. Der Verkäufer kann auch solche vertraulichen Informationen des Käufers offenlegen, wenn dies gesetzlich, durch eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder ein zuständiges Gericht vorgeschrieben ist.

    10.2 Ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Verkäufer weder damit werben noch auf andere Weise bekannt geben, dass er dem Käufer Produkte oder Dienstleistungen liefert oder geliefert hat.

  11. Ausrüstung und andere Einrichtungen

    Sämtliches von CSafe ausgegebenes Material ist und bleibt Eigentum des Käufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, das von SBS ausgegebene Material in einwandfreiem Zustand zu halten, es vom Eigentum des Verkäufers getrennt aufzubewahren und als Eigentum des Käufers zu kennzeichnen. Der Verkäufer darf das von CSafe ausgegebene Material nur im Rahmen von Verträgen mit dem Käufer verwenden. Das Risiko für das von CSafe ausgegebene Material liegt beim Verkäufer. Dieser ist verpflichtet, eine umfassende Versicherung gegen alle Risiken von Verlust oder Beschädigung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten abzuschließen, wobei der Käufer als Anspruchsberechtigter benannt wird und die Beteiligung des Käufers in der Police vermerkt ist.

  12. Variation von Waren/Dienstleistungen

    12.1 Wenn der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit Änderungen an den bestellten Dienstleistungen und/oder Produkten vornehmen möchte, muss er den Verkäufer hierüber schriftlich informieren. Der Verkäufer muss innerhalb von zwei (2) Werktagen eine schriftliche Erklärung über den Betrag vorlegen, um den sich die Änderung erhöht oder verringert:

    a) die Termine, Zeitpläne oder Meilensteine ​​und
    b) die Gebühren;

    die im Vertrag vereinbart wurden, sowie alle anderen Informationen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann.

    12.2 Die Umsetzung jeglicher Änderungen an den Dienstleistungen und/oder Produkten bedarf der Vereinbarung der Parteien. Der Verkäufer nimmt derartige Änderungen nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers vor.

    12.3 Liefertoleranzen: Der Käufer erkennt an, dass die endgültige Produktionsmenge prozessbedingt variieren kann. In Anbetracht dessen akzeptiert der Käufer, dass zur Erfüllung des Vertrags eine Liefertoleranz von maximal zehn Prozent (10 %) zulässig ist, sofern der Verkäufer den Käufer schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Dies ist der maximal zulässige Wert, und der Verkäufer verpflichtet sich, nach besten Kräften sicherzustellen, dass die im Vertrag festgelegte Menge der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Alle Liefer- und Rechnungsdokumente müssen die tatsächlich gelieferten Mengen wiedergeben.

    12.4 Alle Abweichungen müssen schriftlich bestätigt werden.

  13. Entschädigung

    13.1 Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Klagen, Schäden, Kosten, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und alle Zinsen, Strafen und Rechtskosten sowie alle anderen professionellen Kosten und Aufwendungen) frei, die dem Käufer als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen oder entstehen:

    13.1.1 jegliche angebliche oder tatsächliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch die Produkte oder Dienstleistungen, darunter insbesondere Patente, Urheberrechte, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, Designrechte oder sonstige Rechte. Der Verkäufer wird sich auf eigene Kosten gegen alle derartigen Ansprüche oder Klagen und Verfahren, die gegen den Käufer erhoben wurden oder mit der Erhebung dieser Klagen und Verfahren rechnen;

    13.1.2 Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers; oder

    13.1.3 Tod, Verletzung, Verlust oder Schaden an Personen oder Eigentum, die durch die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Unterlieferanten (sofern zulässig) oder Vertreter verursacht wurden oder zu denen sie beigetragen haben.

    Der Verkäufer übernimmt die Haftung für alle anderen Verluste oder Schäden, die dem Käufer entstehen und die auf die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Unterlieferanten (sofern zulässig) oder Vertreter zurückzuführen sind oder sich anderweitig aus einer Vertragsverletzung ergeben.

  14. Höhere Gewalt

    Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Verluste oder Schäden, die der anderen Partei als direkte oder indirekte Folge der Verhinderung, Behinderung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Umständen oder Ereignissen entstehen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unfall, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Explosion, Epidemie oder Regierungsmaßnahmen, ausdrücklich jedoch nicht Aussperrung, Streik, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen innerhalb der eigenen Belegschaft.

  15. Lizenzen

    Erfordert die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags eine Genehmigung oder Lizenz einer Wirtschafts-, Regierungs- oder sonstigen Aufsichtsbehörde, so gilt der Vertrag als bedingt durch die rechtzeitige Erteilung dieser Genehmigung oder Lizenz. Der Verkäufer gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen verfügt, um die Produkte und Dienstleistungen an den Käufer verkaufen zu können.

  16. Kündigung

    16.1 Jede Partei kann den Vertrag in den folgenden Situationen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen:

    16.1.1 wenn die andere Partei einen Vertragsbruch begeht und diesen, sofern dieser behebbar ist, nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt. Kann der Vertragsbruch nicht behoben werden, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen;

    16.1.2 wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, oder einen Konkursantrag stellt, oder wenn sie oder ein Dritter Maßnahmen zur Liquidation ergreift, es sei denn, dies dient der Restrukturierung oder Fusion des Unternehmens, oder wenn für einen Teil ihrer Geschäftstätigkeit ein Verwalter, Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer bestellt wird;

    16.1.3 wenn nach vernünftiger Einschätzung einer Partei eine wesentliche Änderung der finanziellen Lage der anderen Partei eintritt, die wahrscheinlich die Fähigkeit der anderen Partei beeinträchtigt, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen; oder

    16.1.4 wenn es zu einem Kontrollwechsel bei der anderen Partei kommt, der nach vernünftiger Auffassung der kündigenden Partei die Position, Rechte oder Interessen der kündigenden Partei nachteilig beeinflusst.

    16.2 Die Kündigung eines Vertrags entbindet keine der Parteien von ihren bestehenden Verpflichtungen, die am oder vor dem Kündigungsdatum fällig geworden sind.

    16.3 Der Käufer kann einen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Er ist verpflichtet, alle vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Kündigung hergestellten Fertigprodukte zu bezahlen und abzunehmen sowie dem Verkäufer einen angemessenen Betrag für alle zum Zeitpunkt der Kündigung in Arbeit befindlichen Produkte zu zahlen, vorbehaltlich der Übertragung der in Arbeit befindlichen Produkte an den Käufer.

  17. Weitere Anwendungsbereiche

    17.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen des Vertrags ausgeführten Arbeiten werden hiermit an den Käufer abgetreten und verbleiben uneingeschränkt bei diesem, mit voller Eigentumsgarantie und frei von allen Rechten Dritter.

    17.2 Stellt ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung bzw. dieser Teil im erforderlichen Umfang als gestrichen. Die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags bleibt hiervon unberührt.

    17.3 Verspätet, versäumt oder verzichtet eine Partei auf die Geltendmachung ihrer vertraglichen Rechte, so berührt dies nicht ihr Recht, diese Rechte zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen. Der Verzicht einer Partei auf ein Recht oder Rechtsmittel schränkt dies nicht in ihrer späteren Geltendmachung ein.

    17.4 Der Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und darf nur mit schriftlicher Zustimmung der ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien geändert oder ergänzt werden.

    17.4 Sämtliche Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die im Vertrag angegebene Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse gesendet werden. Sie können persönlich, per Post erster Klasse, per Fax oder per E-Mail zugestellt werden. Alle E-Mail-Mitteilungen müssen über einen E-Mail-Client gesendet werden, der die Möglichkeit bietet, „Zugestellt“- und „Lesen“-Benachrichtigungen vom E-Mail-Server der anderen Partei abzurufen. Sie gelten als zugestellt:

    bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Übergabe;
    bei Sendung per First-Class-Post zwei (2) Werktage nach Aufgabe;
    bei Zustellung per Fax an dem auf dem Faxbenachrichtigungsschein des Absenders aufgedruckten Datum; und

    Bei Zustellung per E-Mail an dem in der E-Mail als „Zustellungsbestätigung“ angegebenen Datum und Zeitpunkt.

    17.5 Überschriften haben keinen Einfluss auf die Auslegung.

    17.6 Der Vertrag unterliegt dem Recht des Staates Ohio und wird entsprechend ausgelegt. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus dem Vertrag, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- und Bundesgerichte von Cincinnati, Ohio.

Vereinigte Staaten / LATAM

Verkaufsbedingungen

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) aufgeführt, unter denen Softbox Systems, Inc., ein Unternehmen aus South Carolina („Verkäufer“), Waren verkauft und der Käufer („Käufer“) Waren kauft. Die Zustimmung des Käufers zu diesen AGB gilt als verbindlich, sobald er die bestellten Waren vollständig oder teilweise beim Verkäufer abnimmt.

  1. AllgemeinDiese Bedingungen und die dazugehörigen Auftragsbestätigungen und/oder Rechnungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer dar. Der Verkäufer widerspricht jeglichen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Änderungsaufträge, die unter der Bestellnummer des Verkäufers erteilt werden, sofern in der zugehörigen Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann gültig oder bindend, wenn Verkäufer und Käufer diesen Änderungen schriftlich zustimmen.
  2. Versand und LieferungSofern auf einer Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, muss der Käufer die Fracht- und Versandkosten tragen, die im auf der Rechnung aufgeführten Preis enthalten sind. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports. Der Käufer hat fünf (5) Tage nach Erhalt der Ware Zeit, diese Ware abzulehnen und eine Reklamation wegen Fehlmenge einzureichen. Die Ablehnung des Käufers muss schriftlich erfolgen und den Grund dafür angeben. Nach einer Ablehnung müssen alle Waren mit der angemessenen Sorgfalt und intakt aufbewahrt werden, bis sie vom Verkäufer oder seinem Vertreter erneut geprüft werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren akzeptiert hat, wenn er den Verkäufer nicht wie hierin beschrieben über seine Ablehnung informiert. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die in dieser Bestimmung dargelegten Rechtsmittel die einzigen Rechtsmittel des Käufers bei nicht konformen Waren sind.
  3. ZahlungsbedingungenDie Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung des Verkäufers an den Käufer aufgeführt. Ist dort nichts anderes angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Als Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises räumt der Käufer dem Verkäufer hiermit ein Pfandrecht und Sicherungsrecht an allen Rechten, Eigentumsansprüchen und Ansprüchen des Käufers an der Ware, unabhängig von ihrem Standort, ob sie jetzt besteht, zukünftig entsteht oder erworben wird, sowie an allen Zugängen, Ersetzungen oder Änderungen der Ware und den daraus erzielten Erlösen (einschließlich Versicherungserlösen) ein. Das gemäß dieser Bestimmung gewährte Sicherungsrecht stellt ein Sicherungsrecht für den Kaufpreis gemäß dem geltenden Uniform Commercial Code dar. Sofern gesetzlich nicht verboten, wird für Zahlungen, die nicht innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist oder wie oben anderweitig festgelegt eingehen, monatlich eine Bearbeitungsgebühr von eineinhalb Prozent (1-1/2 %) des Gesamtbetrags auf das offene Konto erhoben. Ist dies gesetzlich verboten, wird dem Käufer für diese Zahlungen der gesetzlich zulässige Höchstbetrag in Rechnung gestellt. Die Annahme dieser Servicegebühr stellt keinen Verzicht auf etwaige Rechte dar, die dem Verkäufer aufgrund der Nichtzahlung durch den Käufer zustehen.
  4. LeistungssicherungDer Verkäufer behält sich das Recht vor, auch nach Teilzahlung aufgrund eines Vertrags mit dem Käufer vom Käufer angemessene Zusicherungen oder Sicherheiten für die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Käufers zu verlangen. Die Weigerung, derartige angemessene Zusicherungen oder Sicherheiten zu stellen, oder die Nichterfüllung jeglicher Verpflichtungen des Käufers aus diesem oder einem anderen bestehenden Vertrag berechtigt den Verkäufer, ohne Benachrichtigung des Käufers Lieferungen auszusetzen oder einen Vertrag oder einen noch nicht erfüllten Teil davon zu stornieren, und zwar ohne Haftung gegenüber dem Käufer und unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche oder anderer Rechtsmittel, zu denen der Verkäufer möglicherweise berechtigt ist.
  5. Garantien und Folgeschäden. DER VERKÄUFER GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE WAREN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, GESCHÄFTSVERLAUF, LEISTUNGSERBRINGUNG, HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MIT AUSNAHME DES FOLGENDEN: (a) Sofern nicht die eigenen Waren des Käufers verarbeitet werden, gewährleistet der Verkäufer das unbelastete Eigentum an den zu versendenden Waren; und (b) der Verkäufer gewährleistet, dass die zu versendenden Waren zum Zeitpunkt des Versands der Beschreibung, Klasse, Spezifikation und dem Zustand der bestellten, bestätigten und in Rechnung gestellten Waren entsprechen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer unter keinen Umständen für Folge- oder Nebenschäden haftet und dass die Haftung des Verkäufers aus diesen Bedingungen ausschließlich und ausschließlich auf den Ersatz oder die Reparatur mangelhafter Waren nach Wahl des Verkäufers beschränkt ist. In keinem Fall übersteigt die Haftung des Verkäufers gemäß diesen Bedingungen den Preis der Waren, die Anlass zur Forderung geben. Beim Ersetzen verlorener, beschädigter oder mangelhafter Waren kann der Verkäufer dem Käufer die Kosten der Waren erstatten, ohne dass er dafür eine Entschädigung erhält, dass die Waren den Herstellungsspezifikationen oder den Spezifikationen eines Sets entsprechen und ohne dass er für die Entfernung, Installation oder den Transport der Waren eine Entschädigung erhält. Später als ein (1) Jahr nach Lieferung der betreffenden Waren an den Käufer dürfen keine Klagen wegen Garantieverletzungen mehr erhoben werden. Der Verkäufer ist nicht für die Entsorgung oder das Recycling der Waren nach ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer verantwortlich. Sofern nichts anderes schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart wurde, ist für die Waren und deren Komponenten oder Zubehör, einschließlich, aber nicht beschränkt auf PCM-Steine ​​und Isolierplatten, nur die einmalige Verwendung gewährleistet. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er gegenüber seinen Kunden, Endbenutzern und/oder sonstigen Drittparteien im Falle von Verletzungen, Schäden oder Sachschäden, die einer von ihnen erleidet, aus welchem ​​Grund und unter welchen Umständen auch immer, allein verantwortlich und haftbar ist, unabhängig davon, ob diese auf einen Mangel der Waren in irgendeiner Weise zurückzuführen sind und ob diese vorhersehbar oder unvorhersehbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer und dessen Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und/oder andere Vertreter von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Kunden und Endnutzer der Waren, freizustellen und schadlos zu halten, unabhängig davon, wie und wann diese Ansprüche geltend gemacht werden und welche Ansprüche sich aus den Waren, einschließlich Verpackung, Design, Materialien und/oder Herstellung, oder aus Erwerb, Versand, Lagerung, Handhabung, Montage, Verwendung und/oder Missbrauch, Vermarktung, Weiterverkauf und/oder sonstigen Handlungen des Käufers oder eines Endnutzers oder eines Dritten in Bezug auf die Waren ergeben. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Umfang der vorstehenden Schadloshaltung die Schadloshaltung von Schäden aller Art umfasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte, kompensatorische, besondere, zufällige, Straf- oder Folgeschäden, und von allen Kosten, die zur Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten und -gebühren, Anwaltshonorare und angemessene Reisekosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport, Unterkunft, Verpflegung und angemessene Nebenkosten. Der Käufer verpflichtet sich ferner, den Verkäufer von allen Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Rückrufs oder einer anderen Korrekturmaßnahme bezüglich der Ware entstehen, sei es freiwillig oder aufgrund einer Anordnung einer Stelle, die für solche Angelegenheiten zuständig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kosten für die Reparatur, den Ersatz und/oder die Rückholung der Ware und/oder die Benachrichtigung aller betroffenen Kunden, Endnutzer und sonstigen Dritten.
  6. Steuern; Einhaltung von GesetzenDer Käufer ist für alle Steuern und Abgaben verantwortlich, die jetzt oder zukünftig von den Vereinigten Staaten, Bundesstaaten, lokalen oder anderen Regierungsbehörden auf den Verkauf, Export, Import oder die Nutzung der Waren erhoben werden. Der Käufer ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten. Er ist verpflichtet, alle Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen, Zustimmungen und Erlaubnisse aufrechtzuerhalten, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen benötigt.
  7. Höhere GewaltDer Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Herstellung oder Lieferung aufgrund von Feuer, Streiks, Arbeitskämpfen, Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, Pandemien, Überschwemmungen, Unfällen, Transportverzögerungen, Mangel an Treibstoff oder anderen Materialien, Mangel an Arbeitskräften, Handlungen, Forderungen oder Auflagen der Regierung oder aufgrund anderer Ursachen, die außerhalb der vernünftigen Erwartung oder Kontrolle des Verkäufers liegen. Das Vorliegen solcher Verzögerungsgründe rechtfertigt die Aussetzung der Verpflichtungen des Verkäufers und verlängert die Leistungsfrist seitens des Verkäufers soweit erforderlich, um ihm nach Beseitigung der Verzögerungsgründe die Lieferung mit der gebotenen Sorgfalt zu ermöglichen. Wird die Leistung des Verkäufers aufgrund einer der oben genannten Ursachen erschwert, kann der Verkäufer zum Ausgleich dieser Mehrbelastung eine Erhöhung des Warenpreises verlangen und den Verkauf ohne Vertragsstrafe stornieren, wenn der Käufer solchen Preiserhöhungen nicht zustimmt und deren Zahlung nicht zufriedenstellend sicherstellt. Wenn die Verzögerung neunzig (90) Tage andauert, kann jede Partei den Verkauf durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei stornieren, mit Ausnahme der Waren, die zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Mitteilung bereits hergestellt wurden oder sich in der Herstellung befinden.
  8. Eigentumsanspruch und VerlustrisikoDas Eigentum und das Risiko von Verlust oder Beschädigung gehen auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an einen Spediteur liefert oder der Käufer die Ware erhält, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Unterstützt der Verkäufer den Käufer auf dessen Wunsch bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem Spediteur, so erfolgt dies auf eigenes Risiko des Käufers.
  9. Stornierung. Der Verkäufer kann eine Bestellung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung stornieren, falls der Käufer: (i) einen fälligen Rechnungsbetrag nicht bezahlt; (ii) diese Bedingungen auch anderweitig nicht oder nicht vollständig erfüllt oder eingehalten hat; oder (iii) zahlungsunfähig wird, einen Antrag auf Konkurs, Zwangsverwaltung, Reorganisation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger stellt. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, kann eine Warenbestellung nur im gegenseitigen Einvernehmen storniert werden. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Verkäufer einer Stornierung nicht zustimmt, wenn mit der Verarbeitung der Waren des Käufers begonnen wurde, Sonderware für diese Bestellung gekauft oder hergestellt wurde, Ware zum Verladen zusammengestellt wurde oder die Waren für die Bestellung verladen werden oder sich auf dem Weg zum Bestimmungsort befinden.
  10. TeilsendungBei einem Verkauf mit Versand durch den Verkäufer ist dieser nicht verpflichtet, die gesamte Ware in einer Sendung zu versenden, sondern kann nach eigenem Ermessen Teillieferungen vornehmen. Bei Teillieferungen kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Rechnung für die Teillieferung stellen, und der Käufer hat gemäß den Bedingungen zu zahlen.
  11. Geltendes Recht; Zuständigkeit. Der Uniform Commercial Code und andere Gesetze des Staates South Carolina, Vereinigte Staaten von Amerika, sind das maßgebliche Recht dieser Bedingungen und aller Verträge, die ihnen unterliegen, unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Kollisionsnormen, die zur Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Staates South Carolina führen würden. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte in Greenville, South Carolina, die ausschließliche Zuständigkeit haben, um alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) beizulegen, die sich aus diesen Bedingungen oder deren Gegenstand oder Entstehung ergeben oder im Zusammenhang mit diesen stehen.
  12. AnwaltskostenDer Käufer verpflichtet sich, alle Kosten für die Einziehung der aus dem Warenverkauf geschuldeten Beträge, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zu tragen, unabhängig davon, ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird oder nicht. Wird ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung einer Verkaufsbedingungen eingeleitet, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung des vom Gericht als angemessen erachteten Betrags als Anwaltskosten im Prozess oder im Berufungsverfahren sowie aller anderen gesetzlich vorgesehenen Beträge.
  13. Vertrauliche Informationen. Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen des Verkäufers, insbesondere Spezifikationen, Proben, Muster, Designs, Pläne, Zeichnungen, Unterlagen, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Nachlässe, die dem Käufer vom Verkäufer offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie mündlich offengelegt oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder auf anderen Medien abgerufen werden, und unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit einer Bestellung und diesen Bedingungen als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert wurden, sind vertraulich und dienen ausschließlich der Verwendung zur Ausführung von Bestellungen gemäß diesen Bedingungen und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht offengelegt oder kopiert werden. Auf Anfrage des Verkäufers hat der Käufer sämtliche Dokumente und sonstigen Materialien, die er vom Verkäufer erhalten hat, unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Dem Verkäufer steht bei jeder Verletzung dieser Bestimmung ein Unterlassungsanspruch zu. Diese Bestimmung gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich zugänglich sind; (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; oder (c) der Käufer sie rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von Dritten erhalten hat.
  14. ZustimmungDiese Bedingungen gelten zugunsten des Käufers und Verkäufers sowie deren gesetzlicher Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare und sind für diese verbindlich. Der Käufer darf keine Rechte aus diesen Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten. Diese Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
  15. SalvatorischeSollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Bestimmung in allen anderen Punkten und der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen hiervon unberührt.
  16. Verzicht. Der Verzicht des Verkäufers oder Käufers auf die strikte Einhaltung einer dieser Bedingungen stellt keinen Verzicht auf oder eine Beeinträchtigung des Rechts dar, in Zukunft die strikte Einhaltung derselben Bedingungen oder anderer dieser Bedingungen zu verlangen.
  17. Keine Drittbegünstigten. Diese Bedingungen gelten ausschließlich zum Nutzen der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare. Nichts hierin, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soll einer natürlichen oder juristischen Person im Rahmen dieser Bedingungen oder aufgrund dieser Bedingungen ein gesetzliches oder billigkeitsmäßiges Recht, einen Vorteil oder Rechtsbehelf jeglicher Art verleihen oder gewähren.
  18. Beziehung der ParteienDie Vertragsparteien stehen in einem Verhältnis zueinander, das auf unabhängigen Vertragspartnern beruht. Diese Bedingungen begründen weder eine Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder sonstige Form eines gemeinsamen Unternehmens noch ein Arbeits- oder Treuhandverhältnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
  19. HinweiseSämtliche Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Nachrichten im Rahmen dieses Vertrags (jeweils eine „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und an die auf der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere von der Partei schriftlich benannte Adresse gerichtet werden. Alle Mitteilungen müssen persönlich, durch einen landesweit anerkannten Nachtkurier (mit Vorauszahlung aller Gebühren), per Fax oder E-Mail (mit Sendebestätigung) oder per Einschreiben (jeweils mit Rückschein und frankiertem Porto) zugestellt werden. Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, ist eine Mitteilung nur wirksam, (a) wenn sie von der empfangenden Partei empfangen wird und (b) wenn die mitteilende Partei die Anforderungen dieser Bestimmung erfüllt hat.

 

Juni 2022

Softbox Systems, Inc. – Einkaufsbedingungen

  1. Definitionen

    In diesen Bedingungen haben die folgenden Ausdrücke die folgende Bedeutung:
    „Käufer“ bezeichnet Softbox Systems, Inc. (SBS) oder eines seiner Tochter- oder Partnerunternehmen;
    „Bedingungen“ bezeichnet diese Geschäftsbedingungen für den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, die in den Vertrag aufgenommen werden und einen Teil davon bilden;

    „Geistiges Eigentumsrecht“ bezeichnet Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Handelsmarken, Geschäftsnamen und Domänennamen, Aufmachungsrechte, Geschäftswert und das Recht, wegen unlauteren Wettbewerbs zu klagen, Designrechte, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte auf Beantragung und Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung sowie Rechte auf Inanspruchnahme der Priorität derartiger Rechte und aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft irgendwo auf der Welt bestehen oder bestehen werden;

    „Von SBS herausgegebenes Material“ bezeichnet sämtliches Eigentum, Materialien, Spezifikationen oder Daten, die dem Verkäufer vom Käufer zur Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag übergeben werden;

    „Produkte“ bezeichnet die Produkte, Waren oder Gegenstände, die Gegenstand des Vertrags sind;

    „Bestellung“ bezeichnet die Bestellung des Käufers für Produkte und/oder Dienstleistungen, wie in der Bestellung dargelegt, die ohne Einschränkung Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen oder Ähnliches enthalten kann;

    „Verkäufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die auf der Vorderseite der Bestellung genannt wird und mit der der Käufer den Vertrag abschließt;

    „Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen, die vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags wie in der Bestellung festgelegt zu erbringen sind;

    „Vertrag“ bezeichnet die Vereinbarung (den Vertrag) zwischen Verkäufer und Käufer über die Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen.

  2. Anwendung

    Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers zum Erwerb von Produkten und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen dar. Die Bestellung gilt als angenommen, sobald der Verkäufer die Bestellung schriftlich annimmt oder eine andere Handlung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Bestellung vornimmt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Zu diesem Zeitpunkt und an diesem Datum tritt der Vertrag in Kraft. Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller Bedingungen, die der Verkäufer auferlegen oder einbeziehen möchte oder die sich aus Handel, Gewohnheitsrecht, Praxis oder Geschäftspraxis ergeben. Keine Bedingungen, die auf dem Angebot, den Verkaufsbedingungen, der Auftragsbestätigung oder -annahme, der Spezifikation, der Rechnung oder einem anderen Dokument des Verkäufers vermerkt, mitgeliefert oder darin enthalten sind, werden Teil des Vertrags, sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat. Alle diese Bedingungen gelten sowohl für die Lieferung von Produkten als auch für Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich die Anwendung auf das eine oder das andere Dokument angegeben ist.

  3. Qualität und Beschreibung

    3.1 Alle Produkte müssen:

    3.1.1 der Menge, Qualität, Beschreibung und allen anderen Angaben entsprechen, die in der Bestellung oder dem Vertrag enthalten sind;

    3.1.2 mit allen vorgelegten Mustern, Zeichnungen, Beschreibungen und Spezifikationen übereinstimmen;

    3.1.3 von zufriedenstellender Qualität sein und für jeden beabsichtigten Gebrauch geeignet sein, der dem Verkäufer ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilt wurde;

    3.1.4 frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein und dies zwölf (12) Monate ab Lieferung bleiben; und

    3.1.5 alle in der Bestellung enthaltenen Leistungsspezifikationen einhalten.

    3.2 Alle Dienstleistungen müssen (i) in voller Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags und der geltenden Bestellung erbracht werden, (ii) auf ordnungsgemäße und fachmännische Weise mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit von entsprechend qualifiziertem und erfahrenem Personal ausgeführt werden und (iii) den besten Industriestandards entsprechen.

    Das Testen, Prüfen und/oder Abnehmen durch den Käufer oder Endbenutzer gemäß Klausel 5 gilt nicht als Verzicht auf die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß dieser Klausel 3. Diese Klausel 3 umfasst und gilt für alle vom Verkäufer bereitgestellten Ersatz-, Reparatur-, Ersetzungs- oder Nachbesserungsprodukte oder Ersatz- oder Nachbesserungsleistungen.

  4. Gesetzliche Verpflichtungen

    4.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle relevanten Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, die seine Verpflichtungen und die Erfüllung des Vertrags betreffen.

    4.2 Während seines Aufenthalts auf dem Gelände des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, alle schriftlichen oder mündlichen Anweisungen des Käufers in Bezug auf Sicherheit und Schutz einzuhalten.

  5. Inspektion und Ablehnung

    5.1 Der Verkäufer garantiert, dass er die Produkte vor der Lieferung auf ihre vertragsgemäße Erfüllung geprüft und getestet hat und stellt dem Käufer auf Anfrage Ursprungs- und/oder Prüfzertifikate zur Verfügung. Diese Zertifikate müssen die Bestellnummer sowie die in der Bestellung aufgeführten Artikelnummern enthalten.

    5.2 Entsprechen die Produkte und/oder Dienstleistungen nicht der Bestellung, so hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb angemessener Frist die Ablehnung mitzuteilen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte kann der Käufer nach eigenem Ermessen vom Verkäufer die Erfüllung des Vertrags verlangen, indem er die abgelehnten Produkte unverzüglich ersetzt oder repariert und die abgelehnten Dienstleistungen ersetzt, anderweitig korrigiert oder neu erbringt. Die abgelehnten Produkte sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an diesen zurückzusenden.

    5.3 Jeder Verweis auf den Verkäufer in dieser Klausel schließt auch verbundene Unternehmen oder Subunternehmer des Verkäufers ein. Repariert, ersetzt oder erneuert der Verkäufer Produkte oder Dienstleistungen gemäß dieser Klausel 5, gelten die Bedingungen für die reparierten, ersetzten oder erneuerten Produkte oder Dienstleistungen.

    5.4 Der Käufer behält sich das Recht vor, die Produkte oder Dienstleistungen zu angemessenen Zeiten und nach angemessener vorheriger schriftlicher Ankündigung in jedem Stadium vor der Lieferung zu prüfen oder zu testen, und der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht auf Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den Einrichtungen, die dieser für eine solche Prüfung in angemessenem Umfang verlangen kann.

  6. Lieferung und Risiko

    6.1 Produkte und Dienstleistungen werden zu den in der Bestellung angegebenen Terminen, Preisen und an die in der Bestellung angegebenen Orte geliefert. Die Lieferung kann direkt an den Endverbraucher des Käufers erfolgen, sofern dies in der Bestellung angegeben ist. Der Käufer kann diese Termine, Preise und Orte nach eigenem Ermessen verschieben oder ändern, indem er den Verkäufer rechtzeitig schriftlich über die Änderungen informiert.

    6.2 Der Liefertermin ist für den Vertrag von entscheidender Bedeutung.

    6.3 Der Verkäufer stellt sicher, dass alle Produkte gemäß den Bestimmungen des Vertrags und den Anweisungen des Käufers gekennzeichnet sind. Die Produkte sind so zu verpacken, dass sie unbeschädigt und in gutem Zustand am Lieferort eintreffen. Der Verkäufer stellt für jede Produktlieferung einen Verpackungsschein mit der entsprechenden Bestellnummer, der Produktbeschreibung, der Codenummer (falls vorhanden) und der Menge der gelieferten Produkte bereit.

    6.4 Falls der Verkäufer nicht vertragsgemäß liefert, kann der Käufer den Vertrag ganz oder teilweise kündigen und behält sich alle Schadensersatzansprüche und sonstigen Ansprüche vor, insbesondere das Recht, Ersatzprodukte oder -dienstleistungen woanders zu erwerben und den Verkäufer für etwaige Verluste, Aufwendungen oder zusätzliche Kosten haftbar zu machen.

    6.5 Das Verlustrisiko für die Produkte geht mit der Lieferung an den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Ort auf den Käufer über, unbeschadet etwaiger Ablehnungsrechte, die dem Käufer gemäß den Klauseln 5 und 6 zustehen können.

    6.6 Das Risiko für sämtliches Eigentum des Verkäufers, das auf das Gelände des Käufers gebracht wird, liegt und bleibt beim Verkäufer.

    6.7 Das Risiko für sämtliche von SBS oder einem Fertigungspartner herausgegebenen Materialien liegt beim Verkäufer, solange sie sich im Besitz und/oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden.

  7. Titel

    Der Verkäufer gewährleistet, dass er über ein gültiges Eigentumsrecht an den Produkten verfügt, die er an den Käufer verkauft. Das Eigentum an den Produkten geht mit Lieferung an den Käufer oder Abholung durch den Käufer an der Versandstelle des Verkäufers auf den Käufer über, unbeschadet etwaiger Rechte des Käufers auf Ablehnung gemäß den Ziffern 5 und 6. Der Verkäufer erkennt an, dass die Produkte oder Dienstleistungen vom Käufer an einen Endnutzer weiterverkauft werden können, und gewährleistet, dass der Käufer in der Lage ist, dem Endnutzer ein gültiges Eigentumsrecht zu liefern.

  8. Preise

    Alle Preise verstehen sich wie im Vertrag angegeben. Die Preise sind Festpreise und verstehen sich inklusive Lieferung und aller sonstigen Kosten. Diese können nicht angepasst werden, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor und die Bedingungen sehen etwas anderes vor.

    8.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer. Diese wird vom Verkäufer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Weise hinzugefügt.

  9. Zahlung

    Der Verkäufer übersendet dem Käufer eine detaillierte Rechnung mit Angabe der entsprechenden Bestellung (einschließlich Bestellnummer), des Lieferscheins und des Lieferdatums sowie der Referenznummer der Produkte oder Dienstleistungen. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Vorderseite der Bestellung angegeben.

  10. Vertraulichkeit

    10.1 Der Verkäufer wird sämtliche von SBS herausgegebenen Materialien, Bestellungen, technisches oder kommerzielles Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und dem Verkäufer vom Käufer, seinen verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen bezüglich des Geschäfts des Käufers, seiner Produkte und Dienstleistungen, die der Verkäufer möglicherweise erhält, streng vertraulich behandeln. Der Verkäufer wird diese vertraulichen Informationen nur denjenigen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer offenlegen, die diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag kennen müssen, und wird sicherstellen, dass diese Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer die in dieser Klausel dargelegten Verpflichtungen einhalten, als wären sie Vertragspartei. Der Verkäufer kann auch solche vertraulichen Informationen des Käufers offenlegen, wenn dies gesetzlich, durch eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder ein zuständiges Gericht vorgeschrieben ist.

    10.2 Ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Verkäufer weder damit werben noch auf andere Weise bekannt geben, dass er dem Käufer Produkte oder Dienstleistungen liefert oder geliefert hat.

  11. Ausrüstung und andere Einrichtungen

    Sämtliches von SBS bereitgestelltes Material ist und bleibt Eigentum des Käufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, das von SBS bereitgestellte Material in einwandfreiem Zustand zu halten, es von seinem Eigentum zu trennen und als Eigentum des Käufers zu kennzeichnen. Der Verkäufer darf das von SBS bereitgestellte Material nur im Rahmen von Verträgen mit dem Käufer verwenden. Das Risiko für das von SBS bereitgestellte Material liegt beim Verkäufer. Dieser ist verpflichtet, eine umfassende Versicherung gegen alle Risiken von Verlust oder Beschädigung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten abzuschließen, wobei der Käufer als Schadensempfänger benannt wird und die Beteiligung des Käufers in der Police vermerkt ist.

  12. Variation von Waren/Dienstleistungen

    12.1 Wenn der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit Änderungen an den bestellten Dienstleistungen und/oder Produkten vornehmen möchte, muss er den Verkäufer hierüber schriftlich informieren. Der Verkäufer muss innerhalb von zwei (2) Werktagen eine schriftliche Erklärung über den Betrag vorlegen, um den sich die Änderung erhöht oder verringert:

    a) die Termine, Zeitpläne oder Meilensteine ​​und
    b) die Gebühren;

    die im Vertrag vereinbart wurden, sowie alle anderen Informationen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann.

    12.2 Die Umsetzung jeglicher Änderungen an den Dienstleistungen und/oder Produkten bedarf der Vereinbarung der Parteien. Der Verkäufer nimmt derartige Änderungen nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers vor.

    12.3 Liefertoleranzen: Der Käufer erkennt an, dass die endgültige Produktionsmenge prozessbedingt variieren kann. In Anbetracht dessen akzeptiert der Käufer, dass zur Erfüllung des Vertrags eine Liefertoleranz von maximal zehn Prozent (10 %) zulässig ist, sofern der Verkäufer den Käufer schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Dies ist der maximal zulässige Wert, und der Verkäufer verpflichtet sich, nach besten Kräften sicherzustellen, dass die im Vertrag festgelegte Menge der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Alle Liefer- und Rechnungsdokumente müssen die tatsächlich gelieferten Mengen wiedergeben.

    12.4 Alle Abweichungen müssen schriftlich bestätigt werden.

  13. Entschädigung

    13.1 Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Klagen, Schäden, Kosten, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und alle Zinsen, Strafen und Rechtskosten sowie alle anderen professionellen Kosten und Aufwendungen) frei, die dem Käufer als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen oder entstehen:

    13.1.1 jegliche angebliche oder tatsächliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch die Produkte oder Dienstleistungen, darunter insbesondere Patente, Urheberrechte, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, Designrechte oder sonstige Rechte. Der Verkäufer wird sich auf eigene Kosten gegen alle derartigen Ansprüche oder Klagen und Verfahren, die gegen den Käufer erhoben wurden oder mit der Erhebung dieser Klagen und Verfahren rechnen;

    13.1.2 Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers; oder

    13.1.3 Tod, Verletzung, Verlust oder Schaden an Personen oder Eigentum, die durch die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Unterlieferanten (sofern zulässig) oder Vertreter verursacht wurden oder zu denen sie beigetragen haben.

    Der Verkäufer übernimmt die Haftung für alle anderen Verluste oder Schäden, die dem Käufer entstehen und die auf die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Unterlieferanten (sofern zulässig) oder Vertreter zurückzuführen sind oder sich anderweitig aus einer Vertragsverletzung ergeben.

  14. Höhere Gewalt

    Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Verluste oder Schäden, die der anderen Partei als direkte oder indirekte Folge der Verhinderung, Behinderung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Umständen oder Ereignissen entstehen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unfall, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Explosion, Epidemie oder Regierungsmaßnahmen, ausdrücklich jedoch nicht Aussperrung, Streik, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen innerhalb der eigenen Belegschaft.

  15. Lizenzen

    Erfordert die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags eine Genehmigung oder Lizenz einer Wirtschafts-, Regierungs- oder sonstigen Aufsichtsbehörde, so gilt der Vertrag als bedingt durch die rechtzeitige Erteilung dieser Genehmigung oder Lizenz. Der Verkäufer gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen verfügt, um die Produkte und Dienstleistungen an den Käufer verkaufen zu können.

  16. Kündigung

    16.1 Jede Partei kann den Vertrag in den folgenden Situationen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen:

    16.1.1 wenn die andere Partei einen Vertragsbruch begeht und diesen, sofern dieser behebbar ist, nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt. Kann der Vertragsbruch nicht behoben werden, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen;

    16.1.2 wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, oder einen Konkursantrag stellt, oder wenn sie oder ein Dritter Maßnahmen zur Liquidation ergreift, es sei denn, dies dient der Restrukturierung oder Fusion des Unternehmens, oder wenn für einen Teil ihrer Geschäftstätigkeit ein Verwalter, Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer bestellt wird;

    16.1.3 wenn nach vernünftiger Einschätzung einer Partei eine wesentliche Änderung der finanziellen Lage der anderen Partei eintritt, die wahrscheinlich die Fähigkeit der anderen Partei beeinträchtigt, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen; oder

    16.1.4 wenn es zu einem Kontrollwechsel bei der anderen Partei kommt, der nach vernünftiger Auffassung der kündigenden Partei die Position, Rechte oder Interessen der kündigenden Partei nachteilig beeinflusst.

    16.2 Die Kündigung eines Vertrags entbindet keine der Parteien von ihren bestehenden Verpflichtungen, die am oder vor dem Kündigungsdatum fällig geworden sind.

    16.3 Der Käufer kann einen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Er ist verpflichtet, alle vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Kündigung hergestellten Fertigprodukte zu bezahlen und abzunehmen sowie dem Verkäufer einen angemessenen Betrag für alle zum Zeitpunkt der Kündigung in Arbeit befindlichen Produkte zu zahlen, vorbehaltlich der Übertragung der in Arbeit befindlichen Produkte an den Käufer.

  17. Weitere Anwendungsbereiche

    17.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen des Vertrags ausgeführten Arbeiten werden hiermit an den Käufer abgetreten und verbleiben uneingeschränkt bei diesem, mit voller Eigentumsgarantie und frei von allen Rechten Dritter.

    17.2 Stellt ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung bzw. dieser Teil im erforderlichen Umfang als gestrichen. Die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags bleibt hiervon unberührt.

    17.3 Verspätet, versäumt oder verzichtet eine Partei auf die Geltendmachung ihrer vertraglichen Rechte, so berührt dies nicht ihr Recht, diese Rechte zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen. Der Verzicht einer Partei auf ein Recht oder Rechtsmittel schränkt dies nicht in ihrer späteren Geltendmachung ein.

    17.4 Der Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und darf nur mit schriftlicher Zustimmung der ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien geändert oder ergänzt werden.

    17.4 Sämtliche Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die im Vertrag angegebene Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse gesendet werden. Sie können persönlich, per Post erster Klasse, per Fax oder per E-Mail zugestellt werden. Alle E-Mail-Mitteilungen müssen über einen E-Mail-Client gesendet werden, der die Möglichkeit bietet, „Zugestellt“- und „Lesen“-Benachrichtigungen vom E-Mail-Server der anderen Partei abzurufen. Sie gelten als zugestellt:

    bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Übergabe;

    bei Sendung per First-Class-Post zwei (2) Werktage nach Aufgabe;

    bei Zustellung per Fax an dem auf dem Faxbenachrichtigungsschein des Absenders aufgedruckten Datum; und

    Bei Zustellung per E-Mail an dem in der E-Mail als „Zustellungsbestätigung“ angegebenen Datum und Zeitpunkt.

    17.5 Überschriften haben keinen Einfluss auf die Auslegung.

    17.6 Der Vertrag unterliegt dem Recht des Bundesstaates South Carolina und wird entsprechend ausgelegt. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus dem Vertrag, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- und Bundesgerichte in Greenville, South Carolina.

Europa

Verkaufsbedingungen

  1. Dolmetschen
    • Definitionen: Geschäftstag: ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in London geöffnet sind.

      Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Geschäftsbedingungen [in der jeweils gültigen Fassung gemäß Klausel 13.3.]

      Vertrag: der Vertrag zwischen SBS und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.

      Kunde: die Person oder Firma, die die Waren von SBS kauft.

      Ereignis höherer Gewalt: Ereignis/Umstand, auf den eine Partei keinen Einfluss hat.

      Waren: die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren (oder Teile davon).

      Bestellung: die Bestellung der Waren durch den Kunden.

      Auftragsbestätigung: Die schriftliche Bestätigung einer Bestellung durch SBS.

      Spezifikation: jegliche Spezifikation für die Waren, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen, die zwischen dem Kunden und SBS vereinbart wird.

      SBS: Softbox Systems Limited (eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 03112875) mit Sitz in Unit 9 Hikers Way, Drakes Drive, Long Crendon, Aylesbury, Buckinghamshire, HP18 9RW, Vereinigtes Königreich.

    • Interpretation:
    • Ein Verweis auf „schriftlich“ oder „geschrieben“ schließt E-Mails ein.
  2. Vertragsgrundlagen
    • Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die sich aus Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf ergeben.
    • Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn SBS eine Auftragsbestätigung ausstellt. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
    • Alle von SBS erstellten Muster, Zeichnungen oder Werbematerialien sowie alle Beschreibungen und Abbildungen in den Katalogen und Broschüren von SBS dienen ausschließlich dem Zweck, eine ungefähre Vorstellung der darin genannten Waren zu vermitteln. Sie sind weder Vertragsbestandteil noch haben sie vertragliche Wirkung.
    • Ein von SBS abgegebenes Angebot für Waren stellt kein Angebot dar. Ein Angebot ist nur [20] Werktage ab Ausstellungsdatum gültig.
  3. Shop
    • Die in SBS-Dokumenten, Marketingmaterialien oder anderen Mitteilungen dargestellten Testergebnisse für die Waren (Ergebnisse) veranschaulichen die Leistung der Waren unter präzise kontrollierten Verpackungs- und Testbedingungen in einer Klimakammer. Die für die Tests verwendeten Temperaturprofile simulieren die Schwankungen der Umgebungstemperatur während des Transports. Da SBS jedoch keinen Einfluss auf die Geschehnisse während des Transports hat, übernimmt SBS keine Haftung für Temperaturschwankungen, daraus resultierenden Warenverlust oder Schadensersatzansprüche, die sich aus der Nichterfüllung der Ergebnisse durch die Waren ergeben.
    • SBS übernimmt keine Haftung für Abweichungen in den Abmessungen der Waren, sofern diese Abweichungen innerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen liegen.
    • Die Farbe der Waren kann in angemessenem Umfang variieren.
    • Sofern die Waren gemäß einer vom Kunden bereitgestellten Spezifikation hergestellt werden sollen, stellt der Kunde SBS von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Aufwendungen, Schäden und Verlusten (einschließlich aller direkten, indirekten oder Folgeschäden, entgangener Gewinne, Reputationsverluste sowie aller Zinsen, Strafen und Rechts- und sonstigen Beratungskosten) frei, die SBS im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen SBS wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Spezifikation durch SBS entstehen. Diese Klausel 3.4 gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
    • SBS behält sich das Recht vor, die Spezifikation zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
  4. Lieferung
    • Die Waren werden gemäß den Incoterms® 2010-Regeln geliefert, die in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, die Bestandteil des Vertrags ist.
    • Alle angegebenen Liefertermine oder -zeiträume sind Richtwerte, und der Lieferzeitpunkt ist nicht von entscheidender Bedeutung. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der Auftragserteilung. SBS haftet nicht für Lieferverzögerungen der Waren, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, SBS angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Warenlieferung relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
    • Der Kunde hat nach Erhalt der Waren und Dienstleistungen fünf (5) Tage Zeit, diese Waren und Dienstleistungen abzulehnen und einen Mangel geltend zu machen.
    • Bei Nichtlieferung der Waren durch SBS beschränkt sich die Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden durch die Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Art und Qualität auf dem günstigsten Markt entstehen, abzüglich des Warenpreises. SBS haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, sofern diese auf höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, SBS angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen.
    • Liefert SBS bis zu 10 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge, ist der Kunde nicht berechtigt, die Lieferung zurückzuweisen. Nach Erhalt der Mitteilung des Kunden, dass die falsche Warenmenge geliefert wurde, wird jedoch eine anteilige Korrektur der Bestellrechnung vorgenommen.
    • SBS kann die Waren in Teillieferungen liefern, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Lieferverzögerungen oder Mängel einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung anderer Teillieferungen.
  5. Qualität
    • SBS gewährleistet, dass die Waren bei Lieferung:
      • in allen wesentlichen Punkten mit der Spezifikation übereinstimmen; und
      • frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein.
    • Vorbehaltlich Klausel 5.3, wenn:
      • der Kunde benachrichtigt SBS innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich, nachdem er festgestellt hat, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 5.1 festgelegten Garantie entsprechen;
      • SBS wird eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung dieser Waren gegeben; und
      • der Kunde (auf Anfrage von SBS) diese Waren auf eigene Kosten an den Geschäftssitz von SBS zurücksendet,

      SBS wird nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Ware vollständig zurückerstatten.

    • SBS haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 festgelegten Garantie durch die Waren in einem der folgenden Fälle:
      • der Kunde diese Waren nach Mitteilung gemäß Klausel 5.2 weiter verwendet;
      • der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen/schriftlichen Anweisungen von SBS hinsichtlich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) die diesbezüglichen guten Handelspraktiken nicht befolgt hat;
      • der Mangel dadurch entsteht, dass SBS eine vom Kunden bereitgestellte Zeichnung, einen Entwurf oder eine Spezifikation befolgt;
      • der Kunde diese Waren ohne schriftliche Zustimmung von SBS verändert oder repariert;
      • der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist; oder
      • die Waren weichen aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von der Spezifikation ab.
    • Sofern in dieser Klausel 5 nichts anderes bestimmt ist, haftet SBS gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der Garantie gemäß 5.1 durch die Waren.
    • Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
    • Diese Bedingungen gelten für alle von SBS gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
  6. Eigentum und Risiko
    • Das Risiko für die Waren geht gemäß den einschlägigen Incoterms® 2010-Regeln auf den Kunden über.
    • Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn SBS die vollständige Zahlung (in bar/frei verfügbaren Mitteln) für die Waren und alle anderen Waren, die SBS dem Kunden geliefert hat und für die eine Zahlung fällig geworden ist, erhält. In diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über; und
    • Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
      • die Waren getrennt von allen anderen Waren des Kunden lagern, sodass sie weiterhin leicht als Eigentum von SBS erkennbar sind;
      • keine Erkennungszeichen oder Verpackungen an den Waren oder in Bezug auf die Waren entfernen, beschädigen oder verdecken;
      • die Waren in zufriedenstellendem Zustand halten und sie ab dem Lieferdatum gegen alle Risiken für ihren vollen Preis versichert halten;
      • SBS unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 10.1 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
      • SBS die Informationen zu den Waren geben, die SBS von Zeit zu Zeit benötigt.
    • Vorbehaltlich Klausel 6.5 darf der Kunde die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs (aber nicht anderweitig) weiterverkaufen oder verwenden, bevor SBS die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Kunde die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:
      • es handelt als Auftraggeber und nicht als Vertreter von SBS; und
      • Das Eigentum an den Waren geht unmittelbar vor dem Weiterverkauf durch den Kunden von SBS auf den Kunden über.
    • Wenn der Kunde vor dem Übergang des Eigentums an den Waren einem der in Klausel 8.1 aufgeführten Ereignisse unterliegt, gilt unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die SBS möglicherweise hat:
      • das Recht des Kunden, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im normalen Geschäftsverlauf zu verwenden, erlischt sofort; und
      • SBS kann jederzeit:
        • vom Kunden die Herausgabe aller in seinem Besitz befindlichen Waren verlangen, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt integriert wurden; und
        • wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, alle Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter, in denen die Waren gelagert sind, betreten, um sie abzuholen.
  7. Rechte an geistigem Eigentum
    • Wenn die Waren von SBS gemäß einer vom Kunden vorgelegten Spezifikation oder einem Entwurf hergestellt oder ein Verfahren auf die Waren angewendet werden soll, ist der Kunde verpflichtet (unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel von SBS), SBS vollständig von jeglichen Verlusten, Kosten, Schäden, Gebühren, Aufwendungen und sonstigen Verbindlichkeiten freizustellen, die SBS als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen:
      • jegliche Behauptungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken und Dienstleistungsmarken, Designrechten, Datenbankrechten, Nutzungsrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art einer Person, Firma oder Gesellschaft und/oder der Weitergabe und/oder unbefugten Nutzung vertraulicher Informationen, die sich aus der Verwendung der Spezifikation oder des Designs des Kunden durch SBS ergeben; und/oder
      • jegliche andere Haftung jeglicher Art gegenüber Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf fehlerhafte Waren, Personenschäden oder Todesfälle, soweit diese sich aus den Spezifikationen oder dem Entwurf des Kunden ergeben.
    • Der Preis der Waren entspricht dem in der Auftragsbestätigung (Preis) angegebenen Preis. Der Preis gilt ausschließlich für die bestellte Warenmenge und gilt nicht für Folgebestellungen geringerer Mengen.
    • SBS kann den Preis der Waren jederzeit vor der Lieferung durch Benachrichtigung des Kunden erhöhen, um etwaige Kostensteigerungen der Waren zu berücksichtigen, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
      • alle Faktoren außerhalb der Kontrolle von SBS (einschließlich Wechselkursschwankungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Erhöhungen der Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
      • jegliche Aufforderung des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Spezifikation zu ändern; oder
      • jegliche Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, SBS angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
    • Der Preis der Waren schließt die Mehrwertsteuer (MwSt.) aus, die der Kunde zusätzlich zu zahlen hat.
    • SBS zum jeweils gültigen Satz, vorbehaltlich des Eingangs einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung.
    • SBS kann dem Kunden die Waren am Tag der Lieferung oder zu jedem beliebigen Zeitpunkt danach in Rechnung stellen.
    • Der Kunde hat die Rechnung vollständig und mit frei verfügbaren Mitteln gemäß den Zahlungsbedingungen auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Bankkonto zu begleichen. Der Zahlungstermin ist von entscheidender Bedeutung.
    • Leistet der Kunde eine vertraglich geschuldete Zahlung an SBS nicht fristgerecht, so sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank zu zahlen. Diese Zinsen fallen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil erfolgt. Die Zinsen sind zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraglich geschuldeten Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Abzüge oder Einbehalte) zu zahlen. SBS ist jederzeit berechtigt, unbeschadet sonstiger ihr zustehender Rechte und Rechtsmittel, alle ihr vom Kunden geschuldeten Beträge mit allen von SBS an den Kunden zu zahlenden Beträgen zu verrechnen.
  8. Stornierung
    • Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, kann eine Bestellung nur im gegenseitigen Einvernehmen storniert werden. SBS erteilt keine Zustimmung zur Stornierung, wenn die Verarbeitung der Waren bereits begonnen hat, Sonderbestände für die Bestellung erworben oder hergestellt wurden, die Waren für die Verladung zusammengestellt wurden, die Verladung bereits begonnen hat oder sich die Waren auf dem Transportweg befinden.
  9. Kündigung
    • Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann SBS diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
      • der Kunde eine wesentliche Verletzung einer der Vertragsbedingungen begeht und (sofern eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung an die entsprechende Partei behebt;
      • der Kunde unternimmt Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer Sanierung aus Zahlungsgründen), einer Liquidation (ob freiwillig oder auf gerichtliche Anordnung, es sei denn zum Zweck einer Sanierung aus Zahlungsgründen), der Bestellung eines Insolvenzverwalters für sein Vermögen oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder, falls die Schritte oder Maßnahmen in einer anderen Rechtsordnung ergriffen werden, im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der jeweiligen Rechtsordnung;
      • der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt, mit der Einstellung droht, einstellt oder mit der Einstellung droht; oder
      • Die finanzielle Lage des Kunden verschlechtert sich derart, dass nach Auffassung von SBS die Fähigkeit des Kunden, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen nachzukommen, gefährdet ist.
    • Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann SBS die Bereitstellung der Waren im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und SBS aussetzen, wenn beim Kunden eines der in Klausel 10.1(a) bis Klausel 10.1(d) aufgeführten Ereignisse eintritt oder SBS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass beim Kunden eines dieser Ereignisse eintreten wird, oder wenn der Kunde einen gemäß diesem Vertrag fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag bezahlt.
    • Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann SBS den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
    • Bei Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund ist der Kunde verpflichtet, SBS unverzüglich sämtliche ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen zu zahlen.
    • Die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestehen, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz wegen einer Verletzung dieses Vertrags, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.
    • Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach der Kündigung in Kraft treten oder in Kraft bleiben sollen, bleiben in Kraft.
  10. Haftungsbeschränkung
    • Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung von SBS für Folgendes aus:
      • Tod oder Personenschäden, die durch die Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (je nach Sachlage) verursacht wurden;
      • Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder
      • Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen.
    • Vorbehaltlich Klausel 10.1:
      • SBS haftet gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergeben; und
      • Die Gesamthaftung von SBS gegenüber dem Kunden hinsichtlich aller anderen Verluste, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen, darf unter keinen Umständen den Preis der Waren übersteigen.
  11. Höhere Gewalt
    • Keine der Parteien verstößt gegen diesen Vertrag und haftet nicht für die verspätete oder nicht erfolgte Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung länger als drei Monate an, kann SBS diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei mit sofortiger Wirkung kündigen.
  12. Allgemein
    • Abtretung und sonstige Geschäfte.
      • SBS kann seine vertraglichen Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder auf sonstige Weise damit umgehen.
      • Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SBS seine vertraglichen Rechte und Pflichten weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, in Treuhand geben oder auf sonstige Weise damit verfahren.
    • Ganze Vereinbarung.
      • Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und erlischt alle vorherigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Garantien, Darstellungen und Übereinkünfte zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand.
      • Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr hinsichtlich von Aussagen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese gutgläubig oder fahrlässig abgegeben wurden) keine Rechtsmittel zustehen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr aufgrund von Aussagen dieser Vereinbarung aufgrund gutgläubiger oder fahrlässiger Falschdarstellungen oder fahrlässiger Falschaussagen kein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
    • Änderungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet sind.
    • Die Nichtausübung oder Verzögerung einer Partei bei der Ausübung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte oder Rechtsmittel stellt keinen Verzicht auf diese oder andere Rechte oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel. Die einmalige oder teilweise Ausübung dieser Rechte oder Rechtsmittel verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel.
    • Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar ist oder wird, gilt sie als in dem für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlichen Mindestumfang geändert. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Vertrages im Übrigen.
      • Alle Mitteilungen oder sonstigen Nachrichten an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Firmensitz (bei Unternehmen) oder Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) der jeweiligen Partei oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die die Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat. Die Nachrichten müssen persönlich zugestellt, per vorausbezahlter First-Class-Post oder mit einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag, per kommerziellem Kurierdienst oder per E-Mail versandt werden.
      • Eine Mitteilung oder sonstige Kommunikation gilt als empfangen: bei persönlicher Übergabe, wenn sie an der in Klausel 13.6(a) genannten Adresse hinterlassen wird; bei Versand per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach dem Aufgabedatum; bei Zustellung durch einen gewerblichen Kurierdienst an dem Tag und zu der Uhrzeit, an dem der Zustellschein des Kuriers unterzeichnet wird; oder bei Versand per E-Mail einen Werktag nach der Übermittlung.
      • Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit.
    • Rechte Dritter. Außer den Vertragsparteien und ihren zugelassenen Zessionaren ist niemand berechtigt, die Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.
    • Geltendes Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder Abschluss ergeben, unterliegen dem Recht Englands und von Wales und werden entsprechend ausgelegt.
    • Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder Abschluss ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
  13. Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden (Datenschutz)
    • Alle personenbezogenen Daten, die wir verwenden, werden gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 2016/679 zur Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und Ihren Rechten gemäß der DSGVO erhoben, verarbeitet und gespeichert.
    • Vollständige Einzelheiten zu unserer Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den/die Zweck(e) der Verwendung personenbezogener Daten, die Rechtsgrundlage(n) für deren Verwendung, Einzelheiten zu Ihren Rechten und deren Ausübung sowie die Weitergabe personenbezogener Daten (sofern zutreffend), finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf Anfrage unter folgender Adresse erhältlich ist: Unit 9 Hikers Way, Drakes Drive, Long Crendon, Aylesbury, Buckinghamshire, HP18 9RW, Vereinigtes Königreich.

Juli 2022

Softbox Systems Limited – Einkaufsbedingungen

  1. DefinitionenIn diesen Bedingungen haben die folgenden Ausdrücke die folgenden Bedeutungen:
    „Käufer“ bezeichnet Softbox Systems Limited (SBS) oder eines seiner Tochter- oder Partnerunternehmen;
    „Bedingungen“ bezeichnet diese Geschäftsbedingungen für den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, die in den Vertrag aufgenommen werden und einen Teil davon bilden;

    „Geistiges Eigentumsrecht“ bezeichnet Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Handelsmarken, Geschäftsnamen und Domänennamen, Aufmachungsrechte, Geschäftswert und das Recht, wegen unlauteren Wettbewerbs zu klagen, Designrechte, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte auf Beantragung und Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung sowie Rechte auf Inanspruchnahme der Priorität derartiger Rechte und aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft irgendwo auf der Welt bestehen oder bestehen werden;

    „Von SBS herausgegebenes Material“ bezeichnet sämtliches Eigentum, Materialien, Spezifikationen oder Daten, die dem Verkäufer vom Käufer zur Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag übergeben werden;

    „Produkte“ bezeichnet die Produkte, Waren oder Gegenstände, die Gegenstand des Vertrags sind;

    „Bestellung“ bezeichnet die Bestellung des Käufers für Produkte und/oder Dienstleistungen, wie in der Bestellung dargelegt, die ohne Einschränkung Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen oder Ähnliches enthalten kann;

    „Verkäufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die auf der Vorderseite der Bestellung genannt wird und mit der der Käufer den Vertrag abschließt;

    „Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen, die vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags wie in der Bestellung festgelegt zu erbringen sind;

    „Vertrag“ bezeichnet die Vereinbarung (den Vertrag) zwischen Verkäufer und Käufer über die Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen.

  2. Anwendung: Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers zum Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen dar. Die Bestellung gilt als angenommen, sobald der Verkäufer die Bestellung schriftlich bestätigt oder eine andere Handlung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Bestellung vornimmt. Zu diesem Zeitpunkt und Datum tritt der Vertrag in Kraft. Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss jeglicher Bedingungen, die der Verkäufer auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsgepflogenheiten impliziert sind. Keine Bedingungen, die auf dem Angebot, den Verkaufsbedingungen, der Auftragsbestätigung, der Spezifikation, der Rechnung oder einem anderen Dokument des Verkäufers vermerkt, mitgeliefert oder darin enthalten sind, werden Vertragsbestandteil, sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat. Alle diese Bedingungen gelten sowohl für die Lieferung von Produkten als auch für Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich die Anwendung auf das eine oder das andere Dokument angegeben ist.
  3. Qualität und Beschreibung
    • 3.1 Alle Produkte müssen:
      • 3.1.1 der Menge, Qualität, Beschreibung und allen anderen Angaben entsprechen, die in der Bestellung oder dem Vertrag enthalten sind;
      • 3.1.2 mit allen vorgelegten Mustern, Zeichnungen, Beschreibungen und Spezifikationen übereinstimmen;
      • 3.1.3 von zufriedenstellender Qualität (wie im Sale of Goods Act 1979 in der geänderten Fassung definiert) und für jeden beabsichtigten Gebrauch geeignet sein, der dem Verkäufer ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilt wurde;
      • 3.1.4 frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein und dies zwölf (12) Monate ab Lieferung bleiben; und
      • 3.1.5 alle in der Bestellung enthaltenen Leistungsspezifikationen einhalten.
      • 3.2 Alle Dienstleistungen müssen (i) in voller Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags und der geltenden Bestellung erbracht werden, (ii) auf ordnungsgemäße und fachmännische Weise mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit von entsprechend qualifiziertem und erfahrenem Personal ausgeführt werden und (iii) den besten Industriestandards entsprechen.
      • Das Testen, Prüfen und/oder Abnehmen durch den Käufer oder Endbenutzer gemäß Klausel 5 gilt nicht als Verzicht auf die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß dieser Klausel 3. Diese Klausel 3 umfasst und gilt für alle vom Verkäufer bereitgestellten Ersatz-, Reparatur-, Ersetzungs- oder Nachbesserungsprodukte oder Ersatz- oder Nachbesserungsleistungen.
  4. Gesetzliche Verpflichtungen
    • 4.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle relevanten Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, Satzungen und gegebenenfalls Richtlinien der Europäischen Union einzuhalten, die seine Verpflichtungen und die Erfüllung des Vertrags betreffen.
    • 4.2 Während seines Aufenthalts auf dem Gelände des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, alle schriftlichen oder mündlichen Anweisungen des Käufers in Bezug auf Sicherheit und Schutz einzuhalten.
  5. Inspektion und Ablehnung
    • 5.1 Der Verkäufer garantiert, dass er die Produkte vor der Lieferung auf ihre vertragsgemäße Erfüllung geprüft und getestet hat und stellt dem Käufer auf Anfrage Ursprungs- und/oder Prüfzertifikate zur Verfügung. Diese Zertifikate müssen die Bestellnummer sowie die in der Bestellung aufgeführten Artikelnummern enthalten.
    • 5.2 Entsprechen die Produkte und/oder Dienstleistungen nicht der Bestellung, so hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb angemessener Frist die Ablehnung mitzuteilen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte kann der Käufer nach eigenem Ermessen vom Verkäufer die Erfüllung des Vertrags verlangen, indem er die abgelehnten Produkte unverzüglich ersetzt oder repariert und die abgelehnten Dienstleistungen ersetzt, anderweitig korrigiert oder neu erbringt. Die abgelehnten Produkte sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an diesen zurückzusenden.
    • 5.3 Jeder Verweis auf den Verkäufer in dieser Klausel schließt auch verbundene Unternehmen oder Subunternehmer des Verkäufers ein. Repariert, ersetzt oder erneuert der Verkäufer Produkte oder Dienstleistungen gemäß dieser Klausel 5, gelten die Bedingungen für die reparierten, ersetzten oder erneuerten Produkte oder Dienstleistungen.
    • 5.4 Der Käufer behält sich das Recht vor, die Produkte oder Dienstleistungen zu angemessenen Zeiten und nach angemessener vorheriger schriftlicher Ankündigung in jedem Stadium vor der Lieferung zu prüfen oder zu testen, und der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht auf Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den Einrichtungen, die dieser für eine solche Prüfung in angemessenem Umfang verlangen kann.
  6. Lieferung und Risiko
    • 6.1 Produkte und Dienstleistungen werden zu den in der Bestellung angegebenen Terminen, Preisen und an die in der Bestellung angegebenen Orte geliefert. Die Lieferung kann direkt an den Endverbraucher des Käufers erfolgen, sofern dies in der Bestellung angegeben ist. Der Käufer kann diese Termine, Preise und Orte nach eigenem Ermessen verschieben oder ändern, indem er den Verkäufer rechtzeitig schriftlich über die Änderungen informiert.
    • 6.2 Der Liefertermin ist für den Vertrag von entscheidender Bedeutung.
    • 6.3 Der Verkäufer stellt sicher, dass alle Produkte gemäß den Bestimmungen des Vertrags und den Anweisungen des Käufers gekennzeichnet sind. Die Produkte sind so zu verpacken, dass sie unbeschädigt und in gutem Zustand am Lieferort eintreffen. Der Verkäufer stellt für jede Produktlieferung einen Verpackungsschein mit der entsprechenden Bestellnummer, der Produktbeschreibung, der Codenummer (falls vorhanden) und der Menge der gelieferten Produkte bereit.
    • 6.4 Falls der Verkäufer nicht vertragsgemäß liefert, kann der Käufer den Vertrag ganz oder teilweise kündigen und behält sich alle Schadensersatzansprüche und sonstigen Ansprüche vor, insbesondere das Recht, Ersatzprodukte oder -dienstleistungen woanders zu erwerben und den Verkäufer für etwaige Verluste, Aufwendungen oder zusätzliche Kosten haftbar zu machen.
    • 6.5 Das Verlustrisiko für die Produkte geht mit der Lieferung an den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Ort auf den Käufer über, unbeschadet etwaiger Ablehnungsrechte, die dem Käufer gemäß den Klauseln 5 und 6 zustehen können.
    • 6.6 Das Risiko für sämtliches Eigentum des Verkäufers, das auf das Gelände des Käufers gebracht wird, liegt und bleibt beim Verkäufer.
    • 6.7 Das Risiko für sämtliche von SBS oder einem Fertigungspartner herausgegebenen Materialien liegt beim Verkäufer, solange sie sich im Besitz und/oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden.
  7. Titel
    • Der Verkäufer gewährleistet, dass er über ein gültiges Eigentumsrecht an den Produkten verfügt, die er an den Käufer verkauft. Das Eigentum an den Produkten geht mit Lieferung an den Käufer oder Abholung durch den Käufer an der Versandstelle des Verkäufers auf den Käufer über, unbeschadet etwaiger Rechte des Käufers auf Ablehnung gemäß den Ziffern 5 und 6. Der Verkäufer erkennt an, dass die Produkte oder Dienstleistungen vom Käufer an einen Endnutzer weiterverkauft werden können, und gewährleistet, dass der Käufer in der Lage ist, dem Endnutzer ein gültiges Eigentumsrecht zu liefern.
  8. Preise
    • Alle Preise verstehen sich wie im Vertrag angegeben. Die Preise sind Festpreise und verstehen sich inklusive Lieferung und aller sonstigen Kosten. Diese können nicht angepasst werden, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor und die Bedingungen sehen etwas anderes vor.
    • 8.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer. Diese wird vom Verkäufer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Weise hinzugefügt.
  9. Zahlung
    • Der Verkäufer übersendet dem Käufer eine detaillierte Rechnung mit Angabe der entsprechenden Bestellung (einschließlich Bestellnummer), des Lieferscheins und des Lieferdatums sowie der Referenznummer der Produkte oder Dienstleistungen. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Vorderseite der Bestellung angegeben.
  10. Vertraulichkeit
    • 10.1 Der Verkäufer wird sämtliche von SBS herausgegebenen Materialien, Bestellungen, technisches oder kommerzielles Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und dem Verkäufer vom Käufer, seinen verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen bezüglich des Geschäfts des Käufers, seiner Produkte und Dienstleistungen, die der Verkäufer möglicherweise erhält, streng vertraulich behandeln. Der Verkäufer wird diese vertraulichen Informationen nur denjenigen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer offenlegen, die diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag kennen müssen, und wird sicherstellen, dass diese Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer die in dieser Klausel dargelegten Verpflichtungen einhalten, als wären sie Vertragspartei. Der Verkäufer kann auch solche vertraulichen Informationen des Käufers offenlegen, wenn dies gesetzlich, durch eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder ein zuständiges Gericht vorgeschrieben ist.
    • 10.2 Ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Verkäufer weder damit werben noch auf andere Weise bekannt geben, dass er dem Käufer Produkte oder Dienstleistungen liefert oder geliefert hat.
  11. Ausrüstung und andere Einrichtungen
    • Sämtliches von SBS bereitgestelltes Material ist und bleibt Eigentum des Käufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, das von SBS bereitgestellte Material in einwandfreiem Zustand zu halten, es von seinem Eigentum zu trennen und als Eigentum des Käufers zu kennzeichnen. Der Verkäufer darf das von SBS bereitgestellte Material nur im Rahmen von Verträgen mit dem Käufer verwenden. Das Risiko für das von SBS bereitgestellte Material liegt beim Verkäufer. Dieser ist verpflichtet, eine umfassende Versicherung gegen alle Risiken von Verlust oder Beschädigung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten abzuschließen, wobei der Käufer als Schadensempfänger benannt wird und die Beteiligung des Käufers in der Police vermerkt ist.
  12. Variation von Waren/Dienstleistungen
    • 12.1 Wenn der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit Änderungen an den bestellten Dienstleistungen und/oder Produkten vornehmen möchte, muss er den Verkäufer hierüber schriftlich informieren. Der Verkäufer muss innerhalb von zwei (2) Werktagen eine schriftliche Erklärung über den Betrag vorlegen, um den sich die Änderung erhöht oder verringert:
      • die Termine, Zeitpläne oder Meilensteine ​​und
      • die Gebühren;

      die im Vertrag vereinbart wurden, sowie alle anderen Informationen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann.

    • 12.2 Die Umsetzung jeglicher Änderungen an den Dienstleistungen und/oder Produkten bedarf der Vereinbarung der Parteien. Der Verkäufer nimmt derartige Änderungen nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers vor.
    • 12.3 Liefertoleranzen: Der Käufer erkennt an, dass die endgültige Produktionsmenge prozessbedingt variieren kann. In Anbetracht dessen akzeptiert der Käufer, dass zur Erfüllung des Vertrags eine Liefertoleranz von maximal zehn Prozent (10 %) zulässig ist, sofern der Verkäufer den Käufer schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Dies ist der maximal zulässige Wert, und der Verkäufer verpflichtet sich, nach besten Kräften sicherzustellen, dass die im Vertrag festgelegte Menge der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Alle Liefer- und Rechnungsdokumente müssen die tatsächlich gelieferten Mengen wiedergeben.
    • 12.4 Alle Abweichungen müssen schriftlich bestätigt werden.
  13. Entschädigung
    • 13.1 Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Klagen, Schäden, Kosten, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und alle Zinsen, Strafen und Rechtskosten sowie alle anderen professionellen Kosten und Aufwendungen) frei, die dem Käufer als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen oder entstehen:
      • 13.1.1 jegliche angebliche oder tatsächliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch die Produkte oder Dienstleistungen, darunter insbesondere Patente, Urheberrechte, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, Designrechte oder sonstige Rechte. Der Verkäufer wird sich auf eigene Kosten gegen alle derartigen Ansprüche oder Klagen und Verfahren, die gegen den Käufer erhoben wurden oder mit der Erhebung dieser Klagen und Verfahren rechnen;
      • 13.1.2 Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers; oder
      • 13.1.3 Tod, Verletzung, Verlust oder Schaden an Personen oder Eigentum, die durch die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Unterlieferanten (sofern zulässig) oder Vertreter verursacht wurden oder zu denen sie beigetragen haben.

      Der Verkäufer übernimmt die Haftung für alle anderen Verluste oder Schäden, die dem Käufer entstehen und die auf die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Unterlieferanten (sofern zulässig) oder Vertreter zurückzuführen sind oder sich anderweitig aus einer Vertragsverletzung ergeben.

  14. Höhere Gewalt
    • Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Verluste oder Schäden, die der anderen Partei als direkte oder indirekte Folge der Verhinderung, Behinderung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Umständen oder Ereignissen entstehen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unfall, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Explosion, Epidemie oder Regierungsmaßnahmen, ausdrücklich jedoch nicht Aussperrung, Streik, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen innerhalb der eigenen Belegschaft.
  15. Lizenzen
    • Erfordert die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags eine Genehmigung oder Lizenz einer Wirtschafts-, Regierungs- oder sonstigen Aufsichtsbehörde, so gilt der Vertrag als bedingt durch die rechtzeitige Erteilung dieser Genehmigung oder Lizenz. Der Verkäufer gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen verfügt, um die Produkte und Dienstleistungen an den Käufer verkaufen zu können.
  16. Kündigung
    • 16.1 Jede Partei kann den Vertrag in den folgenden Situationen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen:
      • 6.1.1 wenn die andere Partei einen Vertragsbruch begeht und diesen, sofern dieser behebbar ist, nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt. Kann der Vertragsbruch nicht behoben werden, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen;
      • 16.1.2 wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, oder einen Konkursantrag stellt, oder wenn sie oder ein Dritter Maßnahmen zur Liquidation ergreift, es sei denn, dies dient der Restrukturierung oder Fusion des Unternehmens, oder wenn für einen Teil ihrer Geschäftstätigkeit ein Verwalter, Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer bestellt wird;
      • 16.1.3 wenn nach vernünftiger Einschätzung einer Partei eine wesentliche Änderung der finanziellen Lage der anderen Partei eintritt, die wahrscheinlich die Fähigkeit der anderen Partei beeinträchtigt, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen; oder
      • 16.1.4 wenn es zu einem Kontrollwechsel bei der anderen Partei kommt, der nach vernünftiger Auffassung der kündigenden Partei die Position, Rechte oder Interessen der kündigenden Partei nachteilig beeinflusst.
    • 16.2 Die Kündigung eines Vertrags entbindet keine der Parteien von ihren bestehenden Verpflichtungen, die am oder vor dem Kündigungsdatum fällig geworden sind.
    • 16.3 Der Käufer kann einen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Er ist verpflichtet, alle vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Kündigung hergestellten Fertigprodukte zu bezahlen und abzunehmen sowie dem Verkäufer einen angemessenen Betrag für alle zum Zeitpunkt der Kündigung in Arbeit befindlichen Produkte zu zahlen, vorbehaltlich der Übertragung der in Arbeit befindlichen Produkte an den Käufer.
  17. Weitere Anwendungsbereiche
    • 17.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen des Vertrags ausgeführten Arbeiten werden hiermit an den Käufer abgetreten und verbleiben uneingeschränkt bei diesem, mit voller Eigentumsgarantie und frei von allen Rechten Dritter.
    • 17.2 Stellt ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung bzw. dieser Teil im erforderlichen Umfang als gestrichen. Die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags bleibt hiervon unberührt.
    • 17.3 Verspätet, versäumt oder verzichtet eine Partei auf die Geltendmachung ihrer vertraglichen Rechte, so berührt dies nicht ihr Recht, diese Rechte zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen. Der Verzicht einer Partei auf ein Recht oder Rechtsmittel schränkt dies nicht in ihrer späteren Geltendmachung ein.
    • 17.4 Der Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und darf nur mit schriftlicher Zustimmung der ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien geändert oder ergänzt werden.
    • 17.5 Sämtliche Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die im Vertrag angegebene Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse gesendet werden. Sie können persönlich, per Post erster Klasse, per Fax oder per E-Mail zugestellt werden. Alle E-Mail-Mitteilungen müssen über einen E-Mail-Client gesendet werden, der über die Möglichkeit verfügt, „Zugestellt“- und „Lesen“-Benachrichtigungen vom E-Mail-Server der anderen Partei abzurufen. Sie gelten als zugestellt: bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Übergabe;

      bei Sendung per First-Class-Post zwei (2) Werktage nach Aufgabe;

      bei Zustellung per Fax an dem auf dem Faxbenachrichtigungsschein des Absenders aufgedruckten Datum; und

      Bei Zustellung per E-Mail an dem in der E-Mail als „Zustellungsbestätigung“ angegebenen Datum und Zeitpunkt.

    • 17.5 Überschriften haben keinen Einfluss auf die Auslegung.
    • 17.6 Der Vertrag unterliegt englischem Recht und wird nach diesem ausgelegt. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus dem Vertrag, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.

Verkaufsbedingungen

Die folgenden Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“) regeln alle vertraglichen Beziehungen zwischen Tempack Packaging Solutions, SL (dem „Verkäufer“) und seinen Kunden (dem „Käufer“), die sich aus dem Verkauf von Produkten durch den Verkäufer an den Käufer im Rahmen von vom Verkäufer aufgegebenen und vom Verkäufer angenommenen Bestellungen (die „Bestellung“) ergeben.

Der Käufer akzeptiert hiermit die Verkaufsbedingungen, wenn er die Bestellung von Produkten beim Verkäufer aufgibt, und erklärt, dass er deren Inhalt zuvor gelesen hat, entweder in dem vom Verkäufer bereitgestellten Dokument oder in den auf der Website verfügbaren Bedingungen www.tempack.comDie Produktbestellungen unterliegen den Verkaufsbedingungen und werden gegebenenfalls durch die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten besonderen Bedingungen ergänzt. Die genannten besonderen Bedingungen haben Vorrang vor den Verkaufsbedingungen, sofern eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorliegt.

  1. Produktauswahl und Auftragsannahme
    • 1.1 Der Käufer ist allein verantwortlich für die Auswahl des zu verkaufenden Produkts (das „Produkt“) und für dessen Verwendung oder Funktion. Der Verkäufer übernimmt daher keine Verantwortung und Garantie dafür, dass das Produkt für die vom Käufer beabsichtigten technischen Anwendungen geeignet ist oder die beim Kauf festgelegten Ziele ganz oder teilweise erreicht.
    • 1.2 Der Käufer muss eine schriftliche Version der Kaufaufträge (handschriftlich, per Fax oder E-Mail) ausstellen, in der die Art der Produkte, die Menge und der gewünschte Liefertermin sowie gegebenenfalls eine Referenz des Verkäufers angegeben sind.
    • 1.3 Der Kaufvertrag gilt erst nach Annahme der Bestellung durch den Verkäufer als abgeschlossen und rechtsverbindlich. Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Bestellung benachrichtigt der Verkäufer den Käufer über seine Annahme.
    • 1.4 Sobald der Verkäufer die Bestellung bestätigt hat, kann sie vom Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert werden. In diesem Fall hat der Verkäufer von der vom Käufer geleisteten Vorauszahlung oder Anzahlung alle direkt und indirekt durch die Stornierung entstandenen Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren und Entgelte (die „Verluste“) abzurechnen und dem Käufer den Restbetrag (falls zutreffend) zu erstatten. Übersteigen die Verluste den Betrag der Vorauszahlung oder Anzahlung (oder wurde die Anzahlung nicht geleistet), hat der Käufer dem Verkäufer alle Verluste zu ersetzen, die auf Verlangen des Verkäufers fällig werden.
  2. Lieferung
    • 2.1 Der Verkäufer liefert die Produkte gemäß INCOTERM EX WORKS (EXW).
    • 2.2 Eigentum und Risiko an den Produkten gehen mit der Bereitstellung der Produkte durch den Verkäufer am vereinbarten Ort und zu den vereinbarten Bedingungen auf den Käufer über, vorbehaltlich vereinbarter Sonderbedingungen. Sollen die Produkte vom Käufer abgeholt werden, so teilt der Verkäufer ihm die Uhrzeit, das Datum und den Ort der Abholung mit. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte innerhalb von drei Tagen nach dem in der Mitteilung genannten Datum abzuholen.
    • 2.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Produkte in mehreren Teillieferungen zu liefern. Die Lieferung von Produkten, die innerhalb einer bestimmten Teillieferung zu liefern sind, kann bis zur vollständigen Bezahlung aller überfälligen Rechnungen für die vorherigen Teillieferungen zurückgehalten werden.
    • 2.4 Lehnt der Käufer die Lieferung der Produkte ab, obwohl der vereinbarte Liefertermin eingehalten wurde, oder kann der Verkäufer die Produkte aufgrund fehlender oder eindeutiger Anweisungen des Käufers nicht liefern, gilt dies als Übergang des Risikos auf den Käufer und als erfolgreiche Lieferung. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte einzulagern oder eine Einlagerung zu veranlassen und dem Käufer die dadurch entstehenden Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, die Produkte fünfzehn Tage nach Nichtannahme der Lieferung zu verkaufen, etwaige vom Käufer geschuldete Beträge abzurechnen und etwaige Mehrbeträge an den Käufer zurückzuzahlen.
    • 2.5 Versand- und Lieferzeiten gelten ab Annahme der Bestellung und sind unverbindlich. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Lieferverzögerungen. Bei Ratenlieferungen kann der Verkäufer bei anhaltender Nichtabholung der Produkte durch den Käufer vom Vertrag zurücktreten und den ausstehenden Teil der Bestellung stornieren. Interne Gründe des Verkäufers, wie z. B. Streiks, Aussetzungen oder vorübergehende Produktionseinschränkungen, berechtigen zu einer Verlängerung um die Dauer der Fristverlängerung, können jedoch von den Parteien nicht als Grund für die Stornierung von Bestellungen geltend gemacht werden, außer in Fällen höherer Gewalt.
  3. Höhere Gewalt
    • Im Falle höherer Gewalt, die die Herstellung oder Lieferung der Ware behindert, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verzögern und, sofern die Ursachen länger als einen Monat andauern, Bestellungen ohne jegliche Schadensersatzpflicht zu stornieren. Als Fälle höherer Gewalt gelten Streiks, Transportmangel, Fabrikunfälle, Feuer und generell alle Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen.
  4. Preis und Zahlung
    • 4.1 Der Preis der zu erwerbenden Produkte ist in der Bestellung angegeben und versteht sich exklusive Mehrwertsteuer oder sonstiger anwendbarer Steuern oder Zuschläge, die dem Preis bei Rechnungsstellung hinzugefügt werden. Vor der Bestellung kann der Käufer die Preise prüfen oder eine Liste mit den aktuellen Preisen der zu erwerbenden Produkte anfordern.
    • 4.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Ausstellung der Rechnung des Verkäufers zu zahlen, es sei denn, die Bestellung wurde mit einer anderen Frist aufgegeben.
    • 4.3 Der Verkäufer kann dem Käufer den für die Produkte geschuldeten Betrag jederzeit nach Lieferung in Rechnung stellen. Teillieferungen werden jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung gestellt. Verschiebt sich die Lieferung der Produkte aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Rechnung jederzeit nach Lieferbereitschaft der Produkte zu stellen.
    • 4.4 Der Käufer hat die Zahlung in voller Höhe mit den autorisierten Zahlungsmitteln ohne Abzug, Entschädigung, Rabatt oder Ermäßigung zu leisten. Alle Zahlungen erfolgen in Euro, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Befindet sich der Käufer außerhalb Spaniens, kann der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises durch besondere Zahlungsmethoden wie Akkreditive oder andere Zahlungsvereinbarungen verlangen. Der Verkäufer kann die vom Käufer geleistete Zahlung zur Begleichung offener Rechnungen verwenden.
    • 4.5 Der Zahlungstermin ist maßgebend. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat er dem Verkäufer alle Kosten und Rechtskosten zur Einforderung der geschuldeten Beträge zu ersetzen, unbeschadet aller sonstigen Rechte und Rechtsmittel, die dem Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen zustehen.
  5. Schadenregulierung
    • Es werden nur per Brief oder eingeschriebenem Fax mit Rückschein eingehende Reklamationen berücksichtigt. Die Reklamationsfrist beträgt: (a) fünf Tage (ab Ankunft der Ware am vom Käufer angegebenen Bestimmungsort): wenn Lieferung und Bestellung qualitativ oder quantitativ nicht übereinstimmen, (b) zehn Tage (ab Ankunft der Ware am vom Käufer angegebenen Bestimmungsort) und immer vor Verwendung der Ware: wenn der Mangel oder die Unregelmäßigkeit bei einer einfachen Untersuchung oder grundlegenden Überprüfung nicht erkannt werden kann; (c) drei Monate (ab Ankunft der Ware am vom Käufer angegebenen Bestimmungsort): wenn der Mangel oder die Unregelmäßigkeit nicht erkennbar ist (oder nur nach eingehender Untersuchung oder Prüfung erkannt werden kann). Die Feststellung eines Mangels, der nur einen Teil der gelieferten Ware betrifft, berechtigt den Käufer nicht, seiner Zahlungsverpflichtung für die gesamte Ware innerhalb der Frist nicht nachzukommen und begründet keinen Grund für eine vollständige Ablehnung der Ware.
  6. Garantie
    • 6.1 Der Verkäufer garantiert die Qualität und ordnungsgemäße Funktion der Produkte für die spezifischen Zwecke, denen sie dienen, für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab Lieferdatum. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen: (i) das Produkt durch nachlässige Handhabung, entgegen den Sicherheitsstandards oder Produkttechniken, unzureichende Überwachung oder Fahrlässigkeit des Käufers beschädigt wurde; (ii) Mängel und/oder Defekte durch fehlerhafte Handhabung und/oder Montage bzw. Installation durch den Käufer oder aufgrund von Änderungen oder Reparaturen, die ohne Befolgung der gegebenenfalls vom Verkäufer bereitgestellten Anweisungen durchgeführt wurden, verursacht wurden; (iii) Defekte durch vom Käufer verwendete Materialien, Flüssigkeiten, Energie oder Dienstleistungen oder durch ein vom Käufer vorgegebenes Design verursacht wurden und (iv) Ausfälle durch zufällige Ereignisse, höhere Gewalt (Wetter- oder geologische Phänomene) und Katastrophen oder andere Naturkatastrophen.
    • 6.2 Entspricht ein Produkt nicht den Bestimmungen des ersten Absatzes von Ziffer 6.1, kann der Käufer vom Verkäufer die Reparatur oder den Ersatz des/der betreffenden Produkts/Produkte verlangen oder sich den Kaufpreis des/der mangelhaften Produkts/Produkte erstatten lassen. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, das/die mangelhafte(n) Produkt(e) zurückzusenden.
  7. Haftungsausschluss
    • 7.1 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und nur im Hinblick auf eventuelle direkte wirtschaftliche Schäden, die dem Käufer entstehen.
    • 7.2 Der Verkäufer übernimmt keine anderen Garantien als die in Klausel 6 oben genannten. Alle anderen Garantien und Haftungen, die nach geltendem Recht vorgesehen sind, sind vollständig oder im gesetzlich zulässigen Höchstmaß vom Vertrag ausgeschlossen.
    • 7.3 In Übereinstimmung mit den in den Artikeln 7.1 und 7.2 dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen ist die Gesamthaftung des Verkäufers, vertraglich oder außervertraglich (einschließlich grober Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung), die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, auf den Betrag beschränkt, der dem jeweiligen Preis der Produktbestellung entspricht, die den Schaden verursacht hat (ohne Mehrwertsteuer).
    • 7.4 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Schäden oder indirekte Schäden oder Folgeschäden (sei es durch entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Rückgang der Kundschaft oder aus anderen Gründen), Kosten, Aufwendungen, Ansprüche Dritter und andere Ansprüche auf indirekte Schäden (unabhängig von den Ursachen, die die Ansprüche begründen), die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit ergeben.
  8. Risiko-, Eigentums- und Besitzvorbehalt
    • 8.1 Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 2.2 geht die Gefahr mit Lieferung der Produkte auf den Käufer über. Das Eigentum an den Produkten geht erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung beim Verkäufer auf den Käufer über. Bis zum Eigentumsübergang verwahrt der Käufer die Produkte treuhänderisch als Treuhänder des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Verkäufer eine Zahlung für diese Verwahrung zu verlangen.
    • 8.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung der Produkte zu verlangen, unabhängig davon, ob das Eigentum daran übertragen wurde oder nicht.
  9. Recht und Gerichtsbarkeit
    • Diese Verkaufsbedingungen unterliegen spanischem Recht unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 und werden nach diesem ausgelegt. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen gütlich beigelegt werden können, sind ausschließlich die Gerichte von Barcelona zuständig.
  10. Datenschutzbestimmungen
    • Der Verkäufer wird die vom Käufer über Formulare, Online-Anwendungen, Produkt- oder Dienstleistungsbestellungen oder über sonstige Formulare bereitgestellten personenbezogenen Daten in das Kundenarchiv eingeben, ebenso wie Daten des Käufers, die er über allgemeine Akten zur Zahlungsverzugs- und Kreditwürdigkeitsprüfung oder auf sonstige rechtmäßige Weise erhält.
    • Der Verkäufer verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten und ihre Veränderung, ihren Verlust, ihre Behandlung oder ihren unbefugten Zugriff gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung zu verhindern. Ein Käufer, dessen Daten im Kundenarchiv des Verkäufers registriert sind, kann jederzeit das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung aller dem Verkäufer bereitgestellten personenbezogenen Daten ausüben, indem er eine schriftliche Anfrage an Tempack Packaging Solutions, SL el Prat de Llobregat (Barcelona), Av. Verge de Montserrat Nr. 2 richtet. Die gesammelten Informationen können verwendet werden, um per E-Mail mit dem Käufer über Vorfälle, Bestellungen oder Änderungen zu kommunizieren. Wenn der Käufer dem Verkäufer zum ersten Mal seine E-Mail-Adresse mitteilt, kann er jederzeit erklären, keine solchen Informationen zu erhalten.
    • Der Verkäufer wird seinen E-Mail-Nachrichten auch Anweisungen zum Abbestellen beifügen, falls der Käufer sich später entscheidet, keine weiteren E-Mails oder Geschäftskontakte mehr zu erhalten.
    • Der Käufer ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich, die in diesem Archiv enthaltenen Daten an die Unternehmen der Gruppe zu Zwecken zu übertragen, die in direktem Zusammenhang mit den Funktionen stehen, für die sie angefordert wurden.
  11. Sprache
    • Diese Bedingungen sind auch in Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die spanische Version maßgebend.

Festland China

销售条款 und 条件

Verkaufsbedingungen

以下是上海铝图保温材料有限公司, 一家中华人民共和国(“中国“, 为本条款之目的不包括香港、澳门和台湾)成立的有限责任公司(“卖方“ ),的销售条款和条件(“条款“).根据本条款,卖方同意出售且买方(“买方“)同意购买商品.买方接收卖方商品推定为买方同意本条款.

Die folgenden Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln den Verkauf von Waren durch Softbox Systems China Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Volksrepublik China („VR China“, im Sinne dieser Bedingungen, mit Ausnahme von Hongkong, Macau und Taiwan) („Verkäufer“), und den Kauf von Waren durch den Käufer („Käufer“). Die Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen gilt mit der Annahme der bestellten Waren als erteilt.

  1. 总则.本条款和所附账单, 构成了买方和卖方之间的全部的意思表示, 卖方不容易任何附加或不同的条款.本条款也适用于根据卖方的订单号出具的任何订单变更,除非变更订单明确说明本条款不适用.除非卖方和买方以书面形式修改本条款,否则本条款的任何修改或变更都不具有约束力.AllgemeinDiese Bedingungen und die beigefügte Rechnung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer dar. Der Verkäufer widerspricht jeglichen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Änderungsaufträge, die unter der Bestellnummer des Verkäufers erteilt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes auf der Vorderseite angegeben ist. Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann gültig oder bindend, wenn Verkäufer und Käufer diesen Änderungen schriftlich zustimmen.
  2. 装运和交付.除非账单上另有具体说明, 否则买方必须支付运费, 这已包括在账单上所列的价格中. 卖方不对运输过程中的延误、损失或损坏负责。买方应在收到商品和服务后的五(5)天内拒收这些商品和服务,并对短缺情况提出索赔.买方应以书面形式提出拒收,并说明拒绝的理由. 拒收后, 所有货物必须以合理的方式保管, 并保持完好无损,直到卖方或卖方的代理人重新进行检查. 如果买方未能按照本条款的规定通知卖方其拒收, 则应视为买方已接受所有商品和服务。买方承认并同意,本第2条中规定的补救措施是买方对不合格商品的唯一补救措施.Versand und LieferungSofern auf einer Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, muss der Käufer die Fracht- und Versandkosten tragen, die im auf der Rechnung aufgeführten Preis enthalten sind. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports. Der Käufer hat fünf (5) Tage nach Erhalt der Waren und Dienstleistungen Zeit, diese Waren und Dienstleistungen abzulehnen und eine Reklamation wegen Fehlmenge einzureichen. Die Ablehnung des Käufers muss schriftlich erfolgen und den Grund dafür angeben. Nach einer Ablehnung müssen alle Waren mit der angemessenen Sorgfalt und intakt aufbewahrt werden, bis eine erneute Prüfung durch den Verkäufer oder seinen Vertreter erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren und Dienstleistungen akzeptiert hat, wenn er den Verkäufer nicht wie hierin beschrieben über seine Ablehnung informiert. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die in dieser Bestimmung dargelegten Rechtsmittel die einzigen Rechtsmittel des Käufers bei nicht konformen Waren sind.
  3. 付款条款.付款条款应在卖方发送给买方的账单上列明.除非法律禁止,否则对于未在账单规定时间内收到的的点五(5% )的利息作为违约金.如果法律禁止上述做法,则应向买方收取法律允许的最高金额.接受利息不应视为卖方放弃因买方不付款而可能拥有的任何权利.ZahlungsbedingungenDie Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung des Verkäufers an den Käufer aufgeführt. Sofern gesetzlich nicht anders geregelt, werden für nicht innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist eingegangene Zahlungen Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1.5 %) des Gesamtbetrags als pauschalierter Schadensersatz monatlich auf die offene Rechnung erhoben. Ist dies gesetzlich nicht zulässig, wird dem Käufer für diese Zahlungen der gesetzlich zulässige Höchstbetrag in Rechnung gestellt. Die Annahme dieser Verzugszinsen stellt keinen Verzicht auf etwaige Rechte des Verkäufers aufgrund Nichtzahlung des Käufers dar.
  4. 履约保证.即使买方根据任何合同支付部分款项后, 卖方仍保留权利, 要求买方提供充分的保证或担保, 以确保买方任何和所有的义务得到充分履行.如果买方拒绝提供这种保证或担保或买方未能履行其在本合同或任何其他现有合同下的任何义务, 卖方有权, 在不通知买方的情况下,暂停发货或取消合同、或取消可能尚未执行的部分合同, 卖方不承担由此产生的任何责任, 并且不影响卖方拥有的主张任何损害赔偿或其他救济措施的权利.LeistungssicherungDer Verkäufer behält sich das Recht vor, auch nach Teilzahlung aufgrund eines Vertrags mit dem Käufer vom Käufer angemessene Zusicherungen oder Sicherheiten für die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Käufers zu verlangen. Die Weigerung, derartige angemessene Zusicherungen oder Sicherheiten zu stellen, oder die Nichterfüllung jeglicher Verpflichtungen des Käufers aus diesem oder einem anderen bestehenden Vertrag berechtigt den Verkäufer, ohne Benachrichtigung des Käufers Lieferungen auszusetzen oder einen Vertrag oder einen noch nicht erfüllten Teil davon zu stornieren, und zwar ohne dass dem Verkäufer hierdurch eine Haftung entsteht und unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche oder anderer Rechtsmittel, zu denen der Verkäufer möglicherweise berechtigt ist.
  5. 保证和间接损害赔偿.卖方不对商品做出任何形式的陈述或保证,无论是通过法律的明示或暗示、交易过程、履约过程、贸易惯例或其他方式, 包括对适销性和特定用途的适用性的暗示保证, 但以下情况除外. (a) 如果是加工买方自己的商品;以及 (b)卖方保证在装运时, 待运商品应符合订购和账单上的商品或加工的描述、等级和条件. 买方同意, 卖方在任何情况下都不对间接或偶然的损害负责, 并且卖方在本条款中所产生的责任只限于对有缺陷的商品进行更换或维修,由卖方选择.在更换丢失、损坏或有缺陷的商品时, 卖方可以补偿买方的商品成本, 但不补偿使商品符合制造规格或成套规格的费用,也不补偿商品的拆除、安装或运输费用.在向买方交付此类商品或服务超过一(1)年后,不得对任何违反保证的行为提起诉讼.卖方不负责买方同意, 如果其客户、最终用户和/或其他第三方因任何原因和在任何情况下遭受伤害、损害或损失,无论是否由于商品以任何方式出现故障, 也无论是否可预见, 买方都应独自负责并承担相应责任.买方应赔偿卖方和卖方的董事、管理人员、雇员和/或其他代表,使其免受任何第三方(包括买方客户和商品的最终用户)提出的任何和所有索赔,无论何时何地,只要这些索赔是由商品(包括包装、设计、材料和/或制造)引起的,或由买方或最终用户或第三方对商品的采购、运输、储存、处理、组装、使用和/或滥用、营销、转售和/或任何其他行为引起的.买方同意,上述赔偿的范围应包括任何形式的损害赔偿, 包括但不限于直接, 间接, 补偿性, 特殊, 附带, 惩罚性或后果性损害, 以及为防止此类索赔所产生的任何费用, 包括但不限于法律成本和费用、律师费、以及合理的差旅费用,包括但不限于交通工具、食宿和合理的附带费用. 买方还同意赔偿卖方并使其免于承担与执行商品召回或其他纠正性处置有关的任何和所有费用,无论是自愿的还是为了遵守任何有权处理此类包括但不限于修复、更换和/或恢复商品和/或通知任何和所有受影响的客户、最终用户和其他第三方的所有费用.Garantien und Folgeschäden. DER VERKÄUFER GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE WAREN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, GESCHÄFTSVERLAUF, LEISTUNGSERBRINGUNG, HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MIT AUSNAHME DES FOLGENDEN: (a) Sofern nicht die eigenen Waren des Käufers verarbeitet werden, gewährleistet der Verkäufer das unbelastete Eigentum an den zu versendenden Waren; und (b) der Verkäufer gewährleistet, dass die zu versendenden Waren zum Zeitpunkt des Versands der Beschreibung, der Qualität und dem Zustand der bestellten und in Rechnung gestellten Waren oder Verarbeitung entsprechen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer unter keinen Umständen für Folge- oder Nebenschäden haftet und dass die Haftung des Verkäufers aus diesen Bedingungen ausschließlich und ausschließlich auf den Ersatz oder die Reparatur mangelhafter Waren nach Wahl des Verkäufers beschränkt ist. Beim Ersetzen verlorener, beschädigter oder mangelhafter Waren kann der Verkäufer dem Käufer die Kosten der Waren erstatten, ohne dass er dafür eine Entschädigung erhält, dass die Waren den Herstellungsspezifikationen oder den Spezifikationen eines Sets entsprechen und ohne dass er für die Entfernung, Installation oder den Transport der Waren eine Entschädigung erhält. Später als ein (1) Jahr nach Lieferung der betreffenden Waren oder Dienstleistungen an den Käufer dürfen keine Klagen wegen Garantieverletzungen mehr erhoben werden. Der Verkäufer ist nicht für die Entsorgung oder das Recycling dieser Waren nach ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer verantwortlich. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er gegenüber seinen Kunden, Endbenutzern und/oder sonstigen Drittparteien im Falle von Verletzungen, Schäden oder Sachschäden, die einer von ihnen erleidet, aus welchem ​​Grund und unter welchen Umständen auch immer, allein verantwortlich und haftbar ist, unabhängig davon, ob diese auf einen Mangel der Waren in irgendeiner Weise zurückzuführen sind und ob diese vorhersehbar oder unvorhersehbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer und dessen Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und/oder andere Vertreter von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Kunden und Endverbraucher der Waren, freizustellen und schadlos zu halten, unabhängig davon, wie und wann diese Ansprüche geltend gemacht werden und welche Ansprüche sich aus den Waren, einschließlich Verpackung, Design, Materialien und/oder Herstellung, oder aus Erwerb, Versand, Lagerung, Handhabung, Montage, Verwendung und/oder Missbrauch, Vermarktung, Weiterverkauf und/oder sonstigen Handlungen des Käufers oder eines Endverbrauchers oder eines Dritten in Bezug auf die Waren ergeben. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Umfang der vorstehenden Schadloshaltung die Schadloshaltung von Schäden aller Art umfasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte, kompensatorische, besondere, zufällige, Straf- oder Folgeschäden, und von allen Kosten, die zur Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten und -gebühren, Anwaltshonorare und angemessene Reisekosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport, Unterkunft, Verpflegung und angemessene Nebenkosten. Der Käufer verpflichtet sich ferner, den Verkäufer von allen Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Rückrufs oder einer anderen Korrekturmaßnahme bezüglich der Ware entstehen, sei es freiwillig oder aufgrund einer Anordnung einer Stelle, die für solche Angelegenheiten zuständig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kosten für die Reparatur, den Ersatz und/oder die Rückholung der Ware und/oder die Benachrichtigung aller betroffenen Kunden, Endnutzer und sonstigen Dritten.
  6. 税收;遵守法律.买方应负责中国政府部门现在或将来对制造、销售、出口、进口或使用本条款规定的商品或服务所征收的任何税费.买方应遵守所有适用的法律、法规和条例.买方应保持其在本条款下履行义务所需的所有证照、许可、授权、同意和许可证是效的。Steuern; Einhaltung von GesetzenDer Käufer ist für alle Steuern und Abgaben verantwortlich, die jetzt oder zukünftig von staatlichen Stellen in der VR China auf die Herstellung, den Verkauf, den Export, den Import oder die Nutzung der hierin genannten Waren oder Dienstleistungen erhoben werden. Der Käufer ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten. Er ist verpflichtet, alle Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen, Zustimmungen und Erlaubnisse aufrechtzuerhalten, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen benötigt.
  7. Chinesische Küche. 由于火灾, 罢工, 工人纠纷, 战争, 内乱, 流行病, 洪水, 事故, 运输延误, 燃料或其他材料短缺、劳动力短缺、政府行为、政府需求或政府要求,或任何其他超出卖方合理预期或控制的事件,卖方不对任何制造或交付的延误或失败负责.上述原因应成为卖方暂停履行其义务的理由,并应将卖方的履约时间延长到必要的程度,以使其在上述原因消除后能够合理地履约. 如果由于上述任何原因, 卖方的履约成本上升, 卖方可以要求提高商品或服务的价格, 以补偿这种额外的成本, 如果买方不同意价格上涨或卖方无法令其满意地方式确保收到货款,卖方有权取消该笔销售且无需支付任何罚款.如果延误持续九十(90)天,那么任何一方都可以通过书面通知对方,取消该笔销售,但在收到该通知时已生产或正在生产的商品除外.Höhere GewaltDer Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Herstellung oder Lieferung aufgrund von Feuer, Streiks, Arbeitskämpfen, Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, Überschwemmungen, Unfällen, Transportverzögerungen, Kraftstoff- oder Materialknappheit, Arbeitskräftemangel, staatlichen Maßnahmen, Forderungen oder Auflagen oder anderen Ursachen, die außerhalb der angemessenen Erwartungen oder Kontrolle des Verkäufers liegen. Das Vorliegen solcher Verzögerungsgründe rechtfertigt die Aussetzung der Verpflichtungen des Verkäufers und verlängert die Leistungsfrist des Verkäufers soweit erforderlich, um ihm nach Beseitigung der Verzögerungsgründe die Lieferung mit angemessener Sorgfalt zu ermöglichen. Wird die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aufgrund einer der oben genannten Ursachen erschwert, kann der Verkäufer zum Ausgleich dieser Mehrbelastung eine Erhöhung des Preises der Waren oder Dienstleistungen verlangen und ohne Vertragsstrafe vom Verkauf zurücktreten, wenn der Käufer solchen Preiserhöhungen nicht zustimmt und deren Zahlung nicht zufriedenstellend sicherstellt. Wenn die Verzögerung neunzig (90) Tage andauert, kann jede Partei den Verkauf durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei stornieren, mit Ausnahme der Waren, die zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Mitteilung bereits hergestellt wurden oder sich in der Herstellung befinden.
  8. Die richtige Größe und die richtige Größe für Ihren Computer.
    • 8.1在卖方将商品交付给承运人或买方收到商品的较早时间,所有权和损失的风险应转移给买方.如果根据买方的要求, 卖方协助买方处理对承运人的索赔, 则所有风险买方承担.Eigentumsanspruch und VerlustrisikoDas Eigentum und das Risiko von Verlust oder Beschädigung gehen auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an einen Spediteur liefert oder der Käufer die Ware erhält, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Unterstützt der Verkäufer den Käufer auf dessen Wunsch bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem Spediteur, so erfolgt dies auf eigenes Risiko des Käufers.
    • 8.2尽管商品交付及风险的转移, 卖方应始终保留提供给买方全部产品的所有权,直到所有货款以现金或收讫的资金全部付清.在全部货款付清前,(a)法律上的权利和所有权将不改变,买方应作为卖方的受托代理人和受托人保管产品,并应将其与买方和第三方的物品分开, 适当地储存、保护和保险及标明为卖方的财产;(b)买方应有权在其正常业务中出售或使用商品,但应将商品出售或以其它方式处置的收益计入卖方的账下, 不论该收益是有形或无形的, 包括保险收益,并应将该收益与买方和其它第三方的任何钱、物分开存放.若收益为有形Ungeachtet dessen Nach Lieferung und Gefahrübergang der Waren behält sich der Verkäufer das Eigentum an allen Waren vor, bis die vollständige Zahlung in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erfolgt ist. Bis eine solche Zahlung erfolgt ist, (a) ändern sich Rechtsanspruch und Eigentum nicht und der Käufer verwahrt die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers und hält die Waren getrennt von denen des Käufers und Dritter, lagert, schützt und versichert sie ordnungsgemäß und kennzeichnet sie als Eigentum des Verkäufers und (b) ist der Käufer berechtigt, die Waren im normalen Geschäftsverlauf weiterzuverkaufen oder zu verwenden, muss dem Verkäufer jedoch Rechenschaft über den Erlös aus dem Verkauf oder anderweitiger Verwendung der Waren ablegen, unabhängig davon, ob es sich um materielle oder immaterielle Güter handelt, einschließlich Versicherungserlöse, und muss diese Erlöse getrennt von allen Geldern oder dem Eigentum des Käufers und Dritter aufbewahren und sie im Falle materieller Erlöse ordnungsgemäß lagern, schützen und versichern.
  9. 取消. 如果买方:(i) 未能支付账单项下的任何到期款项;(ii) (iii) 破产, 提交破产申请, 被接管, 重组或为债权人利益转让, 则卖方可在发出书面通知后立即终止订单.除本条款另有规定外,除非双方同意,否则不得取消商品或服务的订单. 特别需要通知的是,如果买方的商品已经开始加工、卖方已经为该订单购买或制造了特殊的部件、部件已经组装好装车,或者该订单的商品正在装车或正在运往目的地,则订单不得取消.Stornierung. Der Verkäufer kann eine Bestellung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung stornieren, falls der Käufer: (i) einen fälligen Rechnungsbetrag nicht bezahlt; (ii) diese Bedingungen auch anderweitig nicht oder nicht vollständig erfüllt oder eingehalten hat; oder (iii) zahlungsunfähig wird, einen Antrag auf Konkurs, Zwangsverwaltung, Reorganisation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger stellt. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, darf eine Bestellung von Waren oder Dienstleistungen nur im gegenseitigen Einvernehmen storniert werden. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Verkäufer einer Stornierung nicht zustimmt, wenn mit der Verarbeitung der Waren des Käufers begonnen wurde, Sonderware für diese Bestellung gekauft oder hergestellt wurde, Ware zum Verladen zusammengestellt wurde oder die Waren für die Bestellung verladen werden oder sich auf dem Weg zu ihrem Bestimmungsort befinden.
  10. 分批装运.若卖方负责装运,卖方不需要一次性装运所有标的商品,卖方可以按其方便分批装运.如果卖方分批装运, 卖方可以选择按分批装运出具账单, 买方应根据账单付款.TeilsendungBei einem Verkauf mit Versand durch den Verkäufer ist dieser nicht verpflichtet, die gesamte Ware in einer Sendung zu versenden, sondern kann nach eigenem Ermessen Teillieferungen vornehmen. Bei Teillieferungen kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Rechnung für die Teillieferung stellen, und der Käufer hat gemäß den Bedingungen zu zahlen.
  11. 管辖法律;管辖权.中国法律应作为本条款的管辖法律, 不适用中国法律以外的任何其他管辖法律或法律冲突条款或规则.双方都不可撤销地同意,卖方所在地法院对解决因本条款引起的或与之相关的任何争议或主张(包括非合同性争议或主张)具有专属管辖权.Geltendes Recht; Zuständigkeit. Für diese Bedingungen gilt das Recht der VR China. Rechtswahl- oder Kollisionsnormen, die zur Anwendung des Rechts einer anderen Rechtsordnung als der VR China führen würden, bleiben unberührt. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte des Verkäufers die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus diesen Bedingungen oder deren Inhalt oder Ausgestaltung ergeben oder im Zusammenhang damit stehen.
  12. 律师费.买方同意支付卖方为收取货款而产生的所有费用包括合理的律师费,无论是否实际开始诉讼. 如果为执行任何销售条款和条件而提起法律诉讼,胜诉方有权向另一方收回法院认为合理的审判或上诉中的律师费,此外还有法律规定的所有其他款项.AnwaltskostenDer Käufer verpflichtet sich, alle Kosten für die Einziehung der fälligen Beträge aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zu tragen, unabhängig davon, ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird oder nicht. Wird ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung einer Verkaufsbedingungen eingeleitet, hat die obsiegende Partei Anspruch auf die Erstattung des vom Gericht als angemessen erachteten Betrags als Anwaltskosten im Prozess oder im Berufungsverfahren sowie aller anderen gesetzlich vorgesehenen Beträge.
  13. 保密信息.卖方向买方披露的所有非公开的、保密的或专有的信息, 包括但不限于规格、样品、图案、设计、计划、图纸、文件、数据、商业运作、客户名单、定价、折扣或让利,无论是口头披露还是以书面、电子或其他形式或媒体获取, 以及无论是否标记, 指定或以其他方式确定为与订单和本条款“保密“,该信息都是保密的,且应仅用于执行订单和本条款.除非事先得到卖方的书面授权,否则不得泄露或复制.根据卖方的要求,买方应及时归还从卖方处收到的所有文件和其他材料.对于任何违反本第第的13条的行为,卖方应有权获得禁止性救济.本第13条不适用于以下信息:(a) 公共领域的信息;(b) 在披露时买方已知的信息;或(c)买方在非保密的基础上从第三方合法获得的信息.Vertrauliche Informationen. Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen des Verkäufers, insbesondere Spezifikationen, Proben, Muster, Designs, Pläne, Zeichnungen, Unterlagen, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Nachlässe, die dem Käufer vom Verkäufer offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie mündlich offengelegt oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder auf anderen Medien abgerufen werden, und unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit der Bestellung und diesen Bedingungen als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert wurden, sind vertraulich und dienen ausschließlich der Verwendung zur Erfüllung der Bestellung und dieser Bedingungen und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht offengelegt oder kopiert werden. Auf Anfrage des Verkäufers hat der Käufer unverzüglich alle Dokumente und anderen Materialien zurückzugeben, die er vom Verkäufer erhalten hat. Dem Verkäufer steht bei jeder Verletzung dieser Bestimmung ein Unterlassungsanspruch zu. Diese Bestimmung gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich zugänglich sind; (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; oder (c) der Käufer sie rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von Dritten erhalten hat.
  14. 约束力.未经卖方事先书面同意, 买方不得转让本条款项下的任何权利, 卖方可自行决定不予同意.ZustimmungDiese Bedingungen gelten zugunsten des Käufers und Verkäufers sowie deren Rechtsnachfolger und sind für diese verbindlich. Der Käufer darf keine Rechte aus diesen Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten. Der Verkäufer kann die Zustimmung nach eigenem Ermessen verweigern.
  15. 可分割性.如果任何法院或具有有效管辖权其他部门发现本条款任何条款(或任何条款的部分)无效、非法或不可执行,则按照需要限度,该条款或部分条款不应被视为构成本条款的一部分, 但是, 本条款的其他部分的效力和可执行性不应受到影响.如果本条款任一条款(或条款的一部分)被发现非法、无效或不可执行,则该条款应在进行必要的最低限度的修订, 以使其合法, 有效和可执行后适用.SalvatorischeSollte eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung bzw. Teilbestimmung im erforderlichen Umfang als nicht Teil dieser Bedingungen. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleibt hiervon unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder ein Teil einer Bestimmung) für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt die Bestimmung mit den geringstmöglichen Änderungen, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.
  16. 弃权.卖方或买方放弃严格履行本条款,不应视为放弃要求在未来严格履行相同条款或条件或本条款中的任何其他条款或条件的权利.Verzicht. Der Verzicht des Verkäufers oder Käufers auf die strikte Einhaltung einer dieser Bedingungen stellt keinen Verzicht auf oder eine Beeinträchtigung des Rechts dar, in Zukunft die strikte Einhaltung derselben Bedingungen oder anderer Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
  17. 没有第三方受益人.本条款仅适用于本条款各方及其各自的继承人和允许的受让人.本条款的任何内容,无论是明示还是暗示,都无意赋予任何个人或实体在本条款下或因本条款产生的任何性质的法律权利、利益或救济.Keine Drittbegünstigten. Diese Bedingungen gelten ausschließlich zum Nutzen der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare. Nichts hierin, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soll einer natürlichen oder juristischen Person im Rahmen dieser Bedingungen oder aufgrund dieser Bedingungen ein Rechtsanspruch, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art verleihen oder verleihen.
  18. 双方关系.双方之间的关系是独立承包商的关系.本条款中的任何内容都不应被解释为在双方之间建立任何代理、合伙、合资或其他形式的联合企业、雇佣或信托关系,而且任何一方都无权以任何方式为另一方订立合同或使其受到约束.Beziehung der ParteienDie Vertragsparteien stehen in einem Verhältnis zueinander, das auf unabhängigen Vertragspartnern beruht. Diese Bedingungen begründen weder eine Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder sonstige Form eines gemeinsamen Unternehmens noch ein Arbeits- oder Treuhandverhältnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
  19. 通知.所有的通知、请求、同意、索赔、要求、弃权和其他通信(单独称为„通知“)都应以书面形式,按账单上的地址寄给双方,或寄给接收方可能以书面形式指定的其他地址.所有的通知应以专人递送、国家认可的隔夜快递(预付所有费用)、传真或电子邮件(有传输确认)或认证或挂号邮件(在每一种情况下,要求回执、预付邮费)的方式进行.除本条款另有规定外,通知只有在(a)接收方收到后和(b)发出通知的一方遵守了本条款的要求时才有效.HinweiseSämtliche Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Nachrichten im Rahmen dieses Vertrags (jeweils eine „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und an die auf der Rechnung angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere von der empfangenden Partei schriftlich benannte Adresse gerichtet werden. Alle Mitteilungen müssen persönlich, durch einen landesweit anerkannten Nachtkurier (mit Vorauszahlung aller Gebühren), per Fax oder E-Mail (mit Sendebestätigung) oder per Einschreiben (jeweils mit Rückschein und frankiertem Porto) zugestellt werden. Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, ist eine Mitteilung nur wirksam, (a) wenn sie von der empfangenden Partei empfangen wird und (b) wenn die mitteilende Partei die Anforderungen dieser Bestimmung erfüllt hat.
  20. 语言.本合同用中英文写成,两种版本同等有效.若有差异,以英文本为准.SpracheDieser Vertrag ist in Englisch und Chinesisch verfasst und beide Sprachversionen sind gleichermaßen verbindlich. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die englische Version maßgebend.

August 2022

Australien

TP3 Globale Verkaufsbedingungen

  1. Dolmetschen
    • Definitionen:
      • Werktag: ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in Victoria, Australien, geöffnet sind.
      • Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemäß Klausel 16.3.
      • Vertrag: der Vertrag zwischen TP3 und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.
      • Kunde: die Person oder Firma, die die Waren von TP3 kauft.
      • Ereignis höherer Gewalt: Ereignis/Umstand, auf den eine Partei keinen Einfluss hat.
      • Waren: die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren (oder Teile davon).
      • Bestellung: die Bestellung der Waren durch den Kunden.
      • Auftragsbestätigung: Die schriftliche Bestätigung einer Bestellung durch TP3.
      • Spezifikation: jegliche Spezifikation für die Waren, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen, die zwischen dem Kunden und TP3 vereinbart wird.
      • TP3: TP3 Global (Australasia) Pty Ltd ACN 168 321 597 (registriert in Australien) mit Sitz in C/- Kaias Phillips, 129 Station Street, Fairfield VIC 3078.
    • Interpretation:
    • Ein Verweis auf „schriftlich“ oder „geschrieben“ schließt E-Mails ein.
  2. Vertragsgrundlagen
    • Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die sich aus Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf ergeben.
    • Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn TP3 eine Auftragsbestätigung ausstellt. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
    • Von TP3 erstellte Muster, Zeichnungen oder Werbematerialien sowie Beschreibungen und Abbildungen in Katalogen und Broschüren von TP3 dienen ausschließlich dazu, eine ungefähre Vorstellung der darin genannten Waren zu vermitteln. Sie sind weder Vertragsbestandteil noch haben sie vertragliche Wirkung.
    • Ein von TP3 abgegebenes Angebot für Waren stellt kein Angebot dar. Sofern im Angebot selbst nichts anderes vermerkt ist, ist ein Angebot nur zwanzig (20) Werktage ab Ausstellungsdatum gültig.
  3. Shop
    • Die in TP3-Dokumenten, Marketingmaterialien oder anderen Mitteilungen dargestellten Testergebnisse der Waren (Ergebnisse) veranschaulichen die Leistung der Waren unter präzise kontrollierten Verpackungs- und Testbedingungen in einer Klimakammer. Die für die Tests verwendeten Temperaturprofile simulieren die Schwankungen der Umgebungstemperatur während des Transports. Da TP3 jedoch keinen Einfluss auf die Geschehnisse während des Transports hat, übernimmt TPXNUMX keine Haftung für Temperaturschwankungen, daraus resultierenden Warenverlust oder Schadensersatzansprüche, die sich aus der Nichterfüllung der Ergebnisse durch die Waren ergeben.
    • TP3 übernimmt keine Haftung für Abweichungen in den Abmessungen der Waren, sofern diese Abweichungen innerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen liegen.
    • Die Farbe der Waren kann in angemessenem Umfang variieren.
    • Soweit die Waren gemäß einer vom Kunden bereitgestellten Spezifikation hergestellt werden sollen, stellt der Kunde TP3 von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Aufwendungen, Schäden und Verlusten (einschließlich aller direkten, indirekten oder Folgeschäden, entgangener Gewinne, Reputationsverluste sowie aller Zinsen, Strafen und Rechts- und sonstigen Beratungskosten) frei, die TP3 im Zusammenhang mit einer gegen TP3 erhobenen Forderung wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Spezifikation durch TP3 entstehen. Diese Klausel 4 gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
    • TP3 behält sich das Recht vor, die Spezifikation zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
  4. Lieferung
    • Sofern in der Auftragsbestätigung, die Bestandteil des Vertrags ist, nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Waren ab Werk (Incoterms® 2020).
    • Alle angegebenen Liefertermine oder -zeiträume sind Richtwerte, und der Lieferzeitpunkt ist nicht von entscheidender Bedeutung. Ein vereinbarter Lieferzeitraum beginnt mit der Bestellung. TP3 haftet nicht für Lieferverzögerungen der Waren, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, TP3 angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
    • Der Kunde hat nach Erhalt der Waren und Dienstleistungen fünf (5) Tage Zeit, diese Waren und Dienstleistungen abzulehnen und einen Mangel geltend zu machen.
    • Bei Nichtlieferung der Waren durch TP3 beschränkt sich die Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden durch die Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Art und Qualität auf dem günstigsten Markt entstehen, abzüglich des Warenpreises. TP3 haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, sofern diese auf höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, TP3 angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen.
    • Liefert TP3 bis zu 10 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge, ist der Kunde nicht berechtigt, die Lieferung zurückzuweisen. Nach Erhalt der Mitteilung des Kunden, dass die falsche Warenmenge geliefert wurde, wird jedoch eine anteilige Korrektur der Bestellrechnung vorgenommen.
    • TP3 kann die Waren in Teillieferungen liefern, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Lieferverzögerungen oder Mängel einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung anderer Teillieferungen.
  5. Qualität
    • TP3 gewährleistet, dass die Waren bei Lieferung:
      • in allen wesentlichen Punkten mit der Spezifikation übereinstimmen; und
      • frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein.
    • Vorbehaltlich Klausel 3, wenn:
      • der Kunde benachrichtigt TP3 innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich, nachdem er festgestellt hat, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 1 festgelegten Garantie entsprechen;
      • TP3 wird eine angemessene Gelegenheit gegeben, diese Waren zu prüfen; und
      • Wenn der Kunde (auf entsprechende Aufforderung von TP3) die betreffenden Waren auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz von TP3 zurücksendet, wird TP3 nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren vollständig zurückerstatten.
    • TP3 haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 1 festgelegten Garantie durch die Waren in den folgenden Fällen:
      • der Kunde diese Waren nach Mitteilung gemäß Klausel 2 weiter verwendet;
      • der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen/schriftlichen Anweisungen von TP3 hinsichtlich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) die diesbezüglichen guten Handelspraktiken nicht befolgt hat;
      • der Mangel entsteht, weil TP3 eine vom Kunden bereitgestellte Zeichnung, einen Entwurf oder eine Spezifikation befolgt;
      • der Kunde diese Waren ohne schriftliche Zustimmung von TP3 verändert oder repariert;
      • der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist; oder
      • die Waren weichen aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von der Spezifikation ab.
    • Sofern in dieser Klausel 5 nichts anderes bestimmt ist, haftet TP3 gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der Garantie gemäß 5.1 durch die Waren.
    • Diese Bedingungen gelten für alle von TP3 gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
  6. Eigentum und Risiko
    • Das Risiko für die Waren geht gemäß den einschlägigen Incoterms® 2020-Regeln auf den Kunden über.
    • Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn TP3 die vollständige Zahlung (in bar/frei verfügbaren Mitteln) für die Waren und alle anderen Waren, die TP3 an den Kunden geliefert hat und für die eine Zahlung fällig geworden ist, erhalten hat. In diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über; und
    • Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
      • die Waren getrennt von allen anderen Waren des Kunden lagern, sodass sie weiterhin leicht als Eigentum von TP3 erkennbar sind;
      • die Waren nicht weiterverkaufen, veräußern, den Besitz daran aufgeben, Ansprüche daran begründen oder die Waren verwenden, außer im normalen Geschäftsverlauf (vorbehaltlich Klausel 5);
      • keine Erkennungszeichen oder Verpackungen an den Waren oder in Bezug auf die Waren entfernen, beschädigen oder verdecken;
      • die Waren in zufriedenstellendem Zustand halten und sie ab dem Lieferdatum gegen alle Risiken für ihren vollen Preis versichert halten;
      • TP3 unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 1 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
      • TP3 die Informationen zu den Waren geben, die TP3 von Zeit zu Zeit benötigt.
    • Vorbehaltlich Klausel 5 ist der Kunde berechtigt, die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs (aber nicht anderweitig) weiterzuverkaufen oder zu verwenden, bevor TP3 die Zahlung für die Waren erhält. Sollte der Kunde die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkaufen:
      • es handelt als Auftraggeber und nicht als Vertreter von TP3; und
      • Das Eigentum an den Waren geht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden von TP3 auf den Kunden über; und
      • Es muss den Erlös aus einem solchen Weiterverkauf treuhänderisch für TP3 verwalten, bis TP3 die vollständige Zahlung für die Waren erhalten hat. Wenn beim Kunden eines der in Klausel 1 und Klausel 12.3 aufgeführten Ereignisse eintritt, muss es diesen Erlös auf Verlangen von TP3 zur vollständigen Bezahlung der Waren verwenden.
    • Wenn der Kunde vor dem Übergang des Eigentums an den Waren einem der in Klausel 12.1 und Klausel 12.3 aufgeführten Ereignisse unterliegt, gilt unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die TP3 zustehen:
      • das Recht des Kunden, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im normalen Geschäftsverlauf zu verwenden, erlischt sofort; und
      • TP3 kann jederzeit:
        • vom Kunden die Herausgabe aller in seinem Besitz befindlichen Waren verlangen, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt integriert wurden; und
        • wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, alle Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter, in denen die Waren gelagert sind, betreten, um sie abzuholen.
  7. Rechte am geistigen Eigentum
    • Wenn die Waren von TP3 gemäß einer vom Kunden vorgelegten Spezifikation oder einem Entwurf hergestellt oder ein Verfahren auf die Waren angewendet werden soll, ist der Kunde verpflichtet (unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel von TP3), TP3 vollständig von jeglichen Verlusten, Kosten, Schäden, Gebühren, Aufwendungen und sonstigen Verbindlichkeiten freizustellen, die TP3 als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen:
      • jegliche Behauptungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken und Dienstleistungsmarken, Rechten an Designs, Datenbankrechten, Nutzungsrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art einer Person, Firma oder Gesellschaft und/oder der Weitergabe und/oder unbefugten Nutzung vertraulicher Informationen, die sich aus der Verwendung der Spezifikation oder des Designs des Kunden durch TP3 ergeben; und/oder
      • jegliche andere Haftung jeglicher Art gegenüber Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf fehlerhafte Waren, Personenschäden oder Tod, soweit diese sich aus der Spezifikation oder dem Design des Kunden ergeben
  8. Preis und Zahlung
    • Der Preis der Waren entspricht dem in der Auftragsbestätigung (Preis) angegebenen Preis. Der Preis gilt ausschließlich für die bestellte Warenmenge und gilt nicht für Folgebestellungen geringerer Mengen.
    • TP3 kann den Preis der Waren jederzeit vor der Lieferung durch Benachrichtigung des Kunden erhöhen, um etwaige Kostensteigerungen der Waren zu berücksichtigen, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
      • alle Faktoren außerhalb der Kontrolle von TP3 (einschließlich Wechselkursschwankungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Erhöhungen der Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
      • jegliche Aufforderung des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Spezifikation zu ändern; oder
      • jegliche Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, TP3 angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
    • TP3 kann dem Kunden die Waren am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen.
    • Der Kunde hat die Rechnung vollständig und mit frei verfügbaren Mitteln gemäß den Zahlungsbedingungen auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Bankkonto zu begleichen. Der Zahlungstermin ist von entscheidender Bedeutung.
    • Leistet der Kunde eine vertraglich geschuldete Zahlung an TP3 nicht fristgerecht, so hat er auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 2 % p.a. über dem Zielzinssatz der Reserve Bank of Australia oder dem jeweils gesetzlich zulässigen Höchstsatz zu zahlen. Diese Zinsen fallen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil erfolgt. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag.
    • Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraglich geschuldeten Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Abzüge oder Einbehalte) zu zahlen. TP3 ist jederzeit berechtigt, unbeschadet sonstiger ihr zustehender Rechte und Rechtsmittel, alle ihr vom Kunden geschuldeten Beträge mit allen von TP3 an den Kunden zu zahlenden Beträgen zu verrechnen.
  9. GST
    • In dieser Klausel 9 hat ein im A New Tax System (Goods and Services Tax) Act 1999 (Cth) definiertes Wort oder ein Ausdruck, der in diesen Verkaufsbedingungen nicht anderweitig definiert ist, die ihm in diesem Gesetz zugewiesene Bedeutung.
    • Alle im Rahmen dieser Verkaufsbedingungen erbrachten Leistungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich angegeben, dass sie inklusive Mehrwertsteuer sind. Erbringt eine Partei (Lieferant) eine steuerpflichtige Lieferung an eine andere Partei (Empfänger) im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen, für die Mehrwertsteuer zu entrichten ist, hat der Empfänger dem Lieferanten einen zusätzlichen Betrag in Höhe der auf die Lieferung zu entrichtenden Mehrwertsteuer zu zahlen (es sei denn, die Gegenleistung für die steuerpflichtige Lieferung wurde inklusive Mehrwertsteuer angegeben). Der zusätzliche Betrag ist vom Empfänger spätestens zu folgenden Zeitpunkten zu zahlen:
      • das Datum, an dem erstmals eine Gegenleistung für die steuerpflichtige Lieferung gezahlt oder erbracht wird; und
      • das Datum, an dem der Lieferant dem Empfänger eine Steuerrechnung ausstellt.
    • Ändert sich aufgrund eines Anpassungsereignisses der vom Lieferanten gemäß diesen Verkaufsbedingungen zu zahlende GST-Betrag, so ist der Lieferant verpflichtet, den vom Empfänger zu zahlenden Betrag entsprechend anzupassen. Die daraus resultierende Zahlung ist vom Lieferanten an den Empfänger bzw. vom Empfänger an den Lieferanten (je nach Fall) innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Kenntnisnahme des Anpassungsereignisses zu leisten. Jede Zahlung gemäß dieser Klausel gilt als Erhöhung oder Verringerung des gemäß Klausel 2 zu zahlenden Zusatzbetrags.
    • Wenn die im Zusammenhang mit einer Lieferung zu zahlende GST geringer ist als der Betrag, den der Empfänger dem Lieferanten gemäß Klausel 2 bezahlt hat, ist der Lieferant nur insoweit zur Erstattung der GST an den Empfänger verpflichtet, als der Lieferant eine Erstattung dieser GST vom australischen Finanzamt erhält.
    • Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen wird jede Zahlung, Rückerstattung oder Entschädigung, die an eine Partei (den Zahlungsempfänger) im Rahmen dieser Vereinbarung zu leisten ist und die unter Bezugnahme auf einen vom Zahlungsempfänger an einen Dritten gezahlten oder zu zahlenden Betrag (Ausgabe) berechnet wird, unter Bezugnahme auf diese Ausgabe einschließlich GST abzüglich des Betrags einer etwaigen Vorsteuergutschrift berechnet, die der Zahlungsempfänger für diese Ausgabe geltend machen kann.
  10. Gesetz über Wertpapiere des persönlichen Eigentums von 2009
    • Sofern der Kontext keine andere Bedeutung erfordert, haben in dieser Klausel 10 die folgenden großgeschriebenen Wörter und Ausdrücke dieselbe Bedeutung wie die Wörter und Ausdrücke (obwohl kleingeschrieben) im Personal Property Securities Act 2009 (Cth) (PPSA): Finanzierungserklärung, Finanzierungsänderungserklärung, Erlös, Kaufpreissicherungsinteresse, Sicherungsinteresse und Bestätigungserklärung.
    • Für die Zwecke der Abschnitte 115(1) und 115(7) des PPSA gilt:
      • TP3 ist nicht verpflichtet, die Abschnitte 95, 118, 121(4), 125, 130, 132(3)(d), 132(4) und 135 des PPSA einzuhalten; und
      • Die Abschnitte 142 und 143 des PPSA sind ausgeschlossen.
    • Für die Zwecke von Abschnitt 115(7) des PPSA ist TP3 nicht verpflichtet, die Abschnitte 132 und 137 des PPSA einzuhalten.
    • Der Kunde räumt TP3 ein Sicherungsrecht ein und darf an den von TP3 gelieferten Waren oder deren Erlösen kein vorrangiges Sicherungsrecht zugunsten einer anderen Person begründen oder zulassen.
    • Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass TP3 jegliche Registrierung, auch gemäß PPSA, in Bezug auf jegliches Sicherungsrecht (TP3-Sicherungsrecht), das gemäß PPSA zugunsten von TP3 an den von TP3 an den Kunden gelieferten Waren und deren Erlösen entsteht, erstellt oder als erstellt gilt, vornehmen kann. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das TP3-Sicherungsrecht ein Kaufpreissicherungsrecht ist.
    • Der Kunde verzichtet auf sein Recht, Mitteilungen zu erhalten, die gemäß den Bestimmungen des PPSA erforderlich sind, einschließlich Mitteilungen über Bestätigungserklärungen in Bezug auf Finanzierungserklärungen oder Finanzierungsänderungserklärungen im Zusammenhang mit dem TP3-Sicherheitsinteresse.
    • Soweit gesetzlich zulässig, ist TP3 bei der Durchsetzung des TP3-Sicherheitsinteresses nicht verpflichtet, dem Kunden oder einer anderen Person Mitteilung zu machen oder Rechenschaft abzulegen oder mit den Waren in einer bestimmten Weise zu verfahren.
    • Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Kunde auf jegliche Frist, die ansonsten gemäß irgendeinem Gesetz verstreichen müsste, bevor das TP3-Sicherheitsinteresse durchgesetzt werden kann, und wenn das Gesetz, das eine Kündigungsfrist oder einen Fristablauf erfordert, nicht ausgeschlossen werden kann, das Gesetz jedoch vorsieht, dass die Kündigungsfrist oder der Fristablauf vereinbart werden kann, beträgt diese Frist oder dieser Fristablauf einen Tag oder die Mindestfrist, die laut Gesetz vereinbart werden kann (je nachdem, welcher Zeitraum länger ist).
    • Wenn TP3 ein Recht, eine Befugnis, einen Rechtsbehelf oder ein Ermessen im Zusammenhang mit einem TP3-Sicherheitsinteresse ausübt, gilt diese Ausübung nicht als Ausübung eines Rechts, einer Befugnis, eines Rechtsbehelfs oder eines Ermessens gemäß dem PPSA, es sei denn, TP3 gibt zum Zeitpunkt der Ausübung etwas anderes an oder das entsprechende Recht, die entsprechende Befugnis, der entsprechende Rechtsbehelf oder das entsprechende Ermessen kann nur gemäß dem PPSA ausgeübt werden.
    • Der Kunde wird unverzüglich und auf eigene Kosten alles tun, was von TP3 verlangt wird (einschließlich der Bereitstellung, Beschaffung oder Ausführung jeglicher Informationen, Mitteilungen, Zustimmungen, Vereinbarungen oder Dokumente), um sicherzustellen, dass das Sicherungsrecht von TP3 vollständig wirksam, durchsetzbar und perfektioniert ist und die von TP3 geforderte Priorität hat.
    • Der Kunde stellt TP3 auf Verlangen von jeglicher Haftung, Verlust, Kosten oder Aufwendungen frei, die TP3 im Zusammenhang mit der Registrierung, Aufrechterhaltung, beabsichtigten oder tatsächlichen Durchsetzung, Erhaltung oder Entlastung des TP3-Sicherheitsinteresses entstehen oder zu zahlen sind.
    • Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Mitteilung an TP10 von 3 Werktagen keine seiner Daten (einschließlich Name, Adresse, ABN und ACN) oder andere Daten im Zusammenhang mit dem TP3-Sicherheitsinteresse zu ändern.
    • Besitzt der Kunde Sicherungsrechte an den von TP3 gelieferten Waren, verpflichtet er sich, Verfahren zur Vervollkommnung dieser Sicherungsrechte zu implementieren, aufrechtzuerhalten und in allen wesentlichen Punkten einzuhalten. Diese Verfahren müssen sicherstellen, dass der Kunde alle Schritte gemäß dem PPSA unternimmt, um solche Sicherungsrechte kontinuierlich zu vervollkommnen, einschließlich aller erforderlichen Schritte:
      • dass der Kunde die höchstmögliche Priorität hinsichtlich eines solchen Sicherungsrechts erhält (wie etwa die Vervollkommnung eines Sicherungsrechts in Form eines Kaufpreises); und
      • um das Risiko, dass ein Dritter ein Recht ohne solche Sicherungsrechte erwirbt, so weit wie praktisch möglich zu verringern.
    • Vorbehaltlich Klausel 15 und der Bedingungen eines etwaigen Liefervertrags zwischen TP3 und dem Kunden erklären sich sowohl der Kunde als auch TP3 damit einverstanden, dass sie keine der in Abschnitt 275(1) des PPSA in Bezug auf etwaige Sicherheitsinteressen von TP3 genannten Informationen an die Person weitergeben (mit der Ausnahme, dass TP3 dies tun kann, wenn dies aufgrund der Anwendung von Abschnitt 275(7) des PPSA erforderlich ist).
  11. Stornierung
    • Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, kann eine Bestellung nur im gegenseitigen Einvernehmen storniert werden. TP3 wird einer Stornierung nicht zustimmen, wenn die Verarbeitung der Waren bereits begonnen hat, Sonderbestände für die Bestellung gekauft oder hergestellt wurden, die Waren für die Verladung zusammengestellt wurden, die Verladung bereits begonnen hat oder sich die Waren auf dem Transportweg befinden.
  12. Kündigung
    • Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann TP3 diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
      • der Kunde eine wesentliche Verletzung einer der Vertragsbedingungen begeht und (sofern eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung an die entsprechende Partei behebt;
      • der Kunde unternimmt Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer Sanierung aus Zahlungsgründen), einer Liquidation (ob freiwillig oder auf gerichtliche Anordnung, es sei denn zum Zweck einer Sanierung aus Zahlungsgründen), der Bestellung eines Insolvenzverwalters für sein Vermögen oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder, falls die Schritte oder Maßnahmen in einer anderen Rechtsordnung ergriffen werden, im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der jeweiligen Rechtsordnung;
      • der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt, mit der Einstellung droht, einstellt oder mit der Einstellung droht; oder
      • die finanzielle Lage des Kunden sich derart verschlechtert, dass nach Auffassung von TP3 die Fähigkeit des Kunden, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen nachzukommen, gefährdet ist.
    • Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann TP3 die Bereitstellung der Waren im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und TP3 aussetzen, wenn beim Kunden eines der in Klausel 1(a) bis Klausel 12.1(d) aufgeführten Ereignisse eintritt oder TP3 begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass beim Kunden eines dieser Ereignisse eintreten wird, oder wenn der Kunde einen gemäß diesem Vertrag fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag bezahlt.
    • Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann TP3 den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
    • Bei Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund ist der Kunde verpflichtet, TP3 unverzüglich sämtliche ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen zu zahlen.
    • Die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestehen, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz wegen einer Verletzung dieses Vertrags, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.
    • Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach der Kündigung in Kraft treten oder in Kraft bleiben sollen, bleiben in Kraft.
  13. Haftungsbeschränkung
    • Für diese Verkaufsbedingungen gelten gegebenenfalls die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen, Bedingungen, Gewährleistungen und Garantien (einschließlich des Competition and Consumer Act 2010 (Cth)), soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (nicht ausschließbare Garantien).
    • Nichts in diesen Verkaufsbedingungen (i) beschränkt, schließt aus oder ändert eine nicht ausschließbare Garantie oder gibt vor, diese einzuschränken, auszuschließen oder zu ändern, oder (ii) beschränkt oder schließt die Haftung von TP3 aus für:
      • Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (je nach Fall) verursacht wurden; oder
      • Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.
    • Vorbehaltlich Klausel 1.
      • TP3 haftet gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben; und
      • Die Gesamthaftung von TP3 gegenüber dem Kunden hinsichtlich aller anderen Verluste, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergeben, sei es aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen, übersteigt unter keinen Umständen den Preis der Waren.
  14. Höhere Gewalt
    • Keine der Parteien verstößt gegen diesen Vertrag und haftet nicht für die verspätete oder nicht erfolgte Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung länger als drei Monate an, kann TP3 diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei fristlos kündigen.
  15. Vertraulichkeit
    • Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Kunden oder Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds ihrer Unternehmensgruppe für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Erhalt dieser Informationen von der anderen Partei gegenüber keiner Person preiszugeben, es sei denn: (a) ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater müssen diese Informationen kennen, um ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag nachzukommen (in diesem Fall stellt jede Partei sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater diese Klausel 15 einhalten); (b) wenn diese vertraulichen Informationen der anderen Partei nachweislich auf andere Weise als durch Vertragsverletzung bekannt sind; (c) wenn diese Informationen öffentlich zugänglich werden; oder (d) wenn die Offenlegung dieser Informationen gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht, die Regeln einer Börse oder durch eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist (vorausgesetzt jedoch, dass diese Bestimmung die Offenlegung von Informationen gemäß Abschnitt 275(4) des PPSA nicht zulässt, es sei denn, Abschnitt 275(7) des PPSA findet Anwendung).
    • Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu anderen Zwecken verwenden als zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
    • Jede Partei erkennt an, dass Schadensersatz bei einem Verstoß gegen diese Klausel 15 möglicherweise kein angemessenes Rechtsmittel darstellt und ein Verstoß der Partei, die die vertraulichen Informationen zuerst an die andere Partei (Empfänger) weitergegeben hat (offenlegende Partei), irreparablen Schaden zufügt. Jede Partei erkennt ferner an, dass die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen und durchsetzen kann, wenn die Empfängerpartei gegen diese Klausel 15 verstößt oder zu verstoßen droht oder die offenlegende Partei begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Empfängerpartei wahrscheinlich gegen diese Klausel 15 verstoßen wird.
  16. Allgemein
    • Abtretung und sonstige Geschäfte.
      • TP3 kann seine vertraglichen Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder auf sonstige Weise damit umgehen.
      • Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TP3 seine vertraglichen Rechte und Pflichten weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, in Treuhand geben oder auf sonstige Weise damit verfahren.
    • Ganze Vereinbarung.
      • Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und erlischt alle vorherigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Garantien, Darstellungen und Übereinkünfte zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand.
      • Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr hinsichtlich von Aussagen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese gutgläubig oder fahrlässig abgegeben wurden) keine Rechtsmittel zustehen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr aufgrund von Aussagen dieser Vereinbarung aufgrund gutgläubiger oder fahrlässiger Falschdarstellungen oder fahrlässiger Falschaussagen kein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
    • Änderungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet sind.
    • Die Nichtausübung oder Verzögerung einer Partei bei der Ausübung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte oder Rechtsmittel stellt keinen Verzicht auf diese oder andere Rechte oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel. Die einmalige oder teilweise Ausübung dieser Rechte oder Rechtsmittel verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel.
    • Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar ist oder wird, gilt sie als in dem für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlichen Mindestumfang geändert. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Vertrages im Übrigen.
    • Alle Mitteilungen oder sonstigen Nachrichten an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Firmensitz (bei Unternehmen) oder Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) der jeweiligen Partei oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die die Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat. Die Nachrichten müssen persönlich zugestellt, per vorausbezahlter First-Class-Post oder mit einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag, per kommerziellem Kurierdienst oder per E-Mail versandt werden.
    • Eine Mitteilung oder andere Kommunikation gilt als zugestellt: bei persönlicher Übergabe, wenn sie an der in Klausel (a) genannten Adresse hinterlassen wird; bei Versand per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach Aufgabe zum Postamt; bei Zustellung durch einen gewerblichen Kurierdienst an dem Tag und zu der Uhrzeit, an dem der Zustellschein des Kuriers unterzeichnet wird; oder bei Versand per E-Mail einen Werktag nach der Übermittlung.
    • Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit.
    • Rechte Dritter. Außer den Vertragsparteien und ihren zugelassenen Zessionaren ist niemand berechtigt, die Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.
    • Geltendes Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht des Staates Victoria, Australien, und werden entsprechend ausgelegt.
    • Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von Victoria, Australien, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder Abschluss ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
  17. Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden (Datenschutz)
    • Alle personenbezogenen Daten, die wir verwenden, werden gemäß den Bestimmungen des Privacy Act 1988 (Cth) (Datenschutzgesetz) und Ihren Rechten gemäß dem Datenschutzgesetz erhoben, verarbeitet, verwendet und gespeichert.
    • Vollständige Informationen zu unserer Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den/die Zweck(e), für den/die personenbezogene Daten verwendet werden, Einzelheiten zu Ihren Rechten und deren Ausübung sowie zur Weitergabe personenbezogener Daten (sofern zutreffend), finden Sie in unserer APP 5-Erfassungsmitteilung und Datenschutzrichtlinie unter csafeglobal.com oder auf Anfrage von [E-Mail geschützt] .

 

August 2022

Singapur

Softbox Systems Pte. Ltd. – Verkaufsbedingungen

  1. Dolmetschen
    • Definitionen:
      • Werktag: ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in Singapur geöffnet sind.
      • Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemäß Klausel 12.3.
      • Vertrag: der Vertrag zwischen SBS und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.
      • Kunde: die Person oder Firma, die die Waren von SBS kauft.
      • Ereignis höherer Gewalt: Ereignis/Umstand, auf den eine Partei keinen Einfluss hat.
      • Waren: die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren (oder Teile davon).
      • Bestellung: die Bestellung der Waren durch den Kunden.
      • Auftragsbestätigung: Die schriftliche Bestätigung einer Bestellung durch SBS.
      • Spezifikation: jegliche Spezifikation für die Waren, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen, die zwischen dem Kunden und SBS vereinbart wird.
      • SBS: Softbox Systems Pte. Ltd. (registriert in Singapur unter der Firmennummer 201007965Z) mit eingetragenem Firmensitz in 2 Bukit Batok Street 23, #05-04, Bukit Batok Connection, Singapur 659554.
    • Interpretation:
    • Ein Verweis auf „schriftlich“ oder „geschrieben“ schließt E-Mails ein.
  2. Vertragsgrundlagen
    • Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die sich aus Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf ergeben.
    • Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn SBS eine Auftragsbestätigung ausstellt. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
    • Alle von SBS erstellten Muster, Zeichnungen oder Werbematerialien sowie alle Beschreibungen und Abbildungen in den Katalogen und Broschüren von SBS dienen ausschließlich dem Zweck, eine ungefähre Vorstellung der darin genannten Waren zu vermitteln. Sie sind weder Vertragsbestandteil noch haben sie vertragliche Wirkung.
    • Ein von SBS abgegebenes Angebot für Waren stellt kein Angebot dar. Sofern im Angebot selbst nichts anderes vermerkt ist, ist ein Angebot nur zwanzig (20) Werktage ab Ausstellungsdatum gültig.
  3. Shop
    • Die in SBS-Dokumenten, Marketingmaterialien oder anderen Mitteilungen dargestellten Testergebnisse für die Waren (Ergebnisse) veranschaulichen die Leistung der Waren unter präzise kontrollierten Verpackungs- und Testbedingungen in einer Klimakammer. Die für die Tests verwendeten Temperaturprofile simulieren die Schwankungen der Umgebungstemperatur während des Transports. Da SBS jedoch keinen Einfluss auf die Geschehnisse während des Transports hat, übernimmt SBS keine Haftung für Temperaturschwankungen, daraus resultierenden Warenverlust oder Schadensersatzansprüche, die sich aus der Nichterfüllung der Ergebnisse durch die Waren ergeben.
    • SBS übernimmt keine Haftung für Abweichungen in den Abmessungen der Waren, sofern diese Abweichungen innerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen liegen.
    • Die Farbe der Waren kann in angemessenem Umfang variieren.
    • Sofern die Waren gemäß einer vom Kunden bereitgestellten Spezifikation hergestellt werden sollen, stellt der Kunde SBS von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Aufwendungen, Schäden und Verlusten (einschließlich aller direkten, indirekten oder Folgeschäden, entgangener Gewinne, Reputationsverluste sowie aller Zinsen, Strafen und Rechts- und sonstigen Beratungskosten) frei, die SBS im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen SBS wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Spezifikation durch SBS entstehen. Diese Klausel 3.4 gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
    • SBS behält sich das Recht vor, die Spezifikation zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
  4. Lieferung
    • Sofern in der Auftragsbestätigung, die Bestandteil des Vertrags ist, nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Waren ab Werk (Incoterms® 2020).
    • Alle angegebenen Liefertermine oder -zeiträume sind Richtwerte, und der Lieferzeitpunkt ist nicht von entscheidender Bedeutung. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der Auftragserteilung. SBS haftet nicht für Lieferverzögerungen der Waren, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, SBS angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Warenlieferung relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
    • Der Kunde hat nach Erhalt der Waren und Dienstleistungen fünf (5) Tage Zeit, diese Waren und Dienstleistungen abzulehnen und einen Mangel geltend zu machen.
    • Bei Nichtlieferung der Waren durch SBS beschränkt sich die Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden durch die Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Art und Qualität auf dem günstigsten Markt entstehen, abzüglich des Warenpreises. SBS haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, sofern diese auf höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, SBS angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen.
    • Liefert SBS bis zu 10 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge, ist der Kunde nicht berechtigt, die Lieferung zurückzuweisen. Nach Erhalt der Mitteilung des Kunden, dass die falsche Warenmenge geliefert wurde, wird jedoch eine anteilige Korrektur der Bestellrechnung vorgenommen.
    • SBS kann die Waren in Teillieferungen liefern, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Lieferverzögerungen oder Mängel einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung anderer Teillieferungen.
  5. Qualität
    • SBS gewährleistet, dass die Waren bei Lieferung:
      • in allen wesentlichen Punkten mit der Spezifikation übereinstimmen; und
      • frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein.
    • Vorbehaltlich Klausel 5.3, wenn:
      • der Kunde benachrichtigt SBS innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich, nachdem er festgestellt hat, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 5.1 festgelegten Garantie entsprechen;
      • SBS wird eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung dieser Waren gegeben; und
      • Wenn der Kunde (auf entsprechende Aufforderung von SBS) die betreffenden Waren auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz von SBS zurücksendet, wird SBS nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren vollständig zurückerstatten.
    • SBS haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 festgelegten Garantie durch die Waren in einem der folgenden Fälle:
      • der Kunde diese Waren nach Mitteilung gemäß Klausel 5.2 weiter verwendet;
      • der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen/schriftlichen Anweisungen von SBS hinsichtlich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) die diesbezüglichen guten Handelspraktiken nicht befolgt hat;
      • der Mangel dadurch entsteht, dass SBS eine vom Kunden bereitgestellte Zeichnung, einen Entwurf oder eine Spezifikation befolgt;
      • der Kunde diese Waren ohne schriftliche Zustimmung von SBS verändert oder repariert;
      • der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist; oder
      • die Waren weichen aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von der Spezifikation ab.
    • Sofern in dieser Klausel 5 nichts anderes bestimmt ist, haftet SBS gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der Garantie gemäß 5.1 durch die Waren.
    • Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 (überarbeitete Ausgabe 2020) von Singapur implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
    • Diese Bedingungen gelten für alle von SBS gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
  6. Eigentum und Risiko
    • Das Risiko für die Waren geht gemäß den einschlägigen Incoterms® 2020-Regeln auf den Kunden über.
    • Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn SBS die vollständige Zahlung (in bar/frei verfügbaren Mitteln) für die Waren und alle anderen Waren, die SBS dem Kunden geliefert hat und für die eine Zahlung fällig geworden ist, erhält. In diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über; und
    • Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
      • die Waren getrennt von allen anderen Waren des Kunden lagern, sodass sie weiterhin leicht als Eigentum von SBS erkennbar sind;
      • die Waren nicht weiterverkaufen, veräußern, den Besitz daran aufgeben, Ansprüche daran begründen oder die Waren verwenden, außer im normalen Geschäftsverlauf (vorbehaltlich Klausel 5);
      • keine Erkennungszeichen oder Verpackungen an den Waren oder in Bezug auf die Waren entfernen, beschädigen oder verdecken;
      • die Waren in zufriedenstellendem Zustand halten und sie ab dem Lieferdatum gegen alle Risiken für ihren vollen Preis versichert halten;
      • SBS unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 9.1 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
      • SBS die Informationen zu den Waren geben, die SBS von Zeit zu Zeit benötigt.
    • Vorbehaltlich Klausel 6.5 darf der Kunde die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs (aber nicht anderweitig) weiterverkaufen oder verwenden, bevor SBS die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Kunde die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:
      • es handelt als Auftraggeber und nicht als Vertreter von SBS; und
      • Das Eigentum an den Waren geht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden von SBS auf den Kunden über; und
    • Wenn der Kunde vor dem Übergang des Eigentums an den Waren einem der in Klausel 9.1 aufgeführten Ereignisse unterliegt, gilt unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die SBS möglicherweise hat:
      • das Recht des Kunden, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im normalen Geschäftsverlauf zu verwenden, erlischt sofort; und
      • SBS kann jederzeit:
        • vom Kunden die Herausgabe aller in seinem Besitz befindlichen Waren verlangen, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt integriert wurden; und
        • wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, alle Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter, in denen die Waren gelagert sind, betreten, um sie abzuholen.
  7. Rechte am geistigen Eigentum
    • Wenn die Waren von SBS gemäß einer vom Kunden vorgelegten Spezifikation oder einem Entwurf hergestellt oder ein Verfahren auf die Waren angewendet werden soll, ist der Kunde verpflichtet (unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel von SBS), SBS vollständig von jeglichen Verlusten, Kosten, Schäden, Gebühren, Aufwendungen und sonstigen Verbindlichkeiten freizustellen, die SBS als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen:
      • jegliche Behauptungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken und Dienstleistungsmarken, Designrechten, Datenbankrechten, Nutzungsrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art einer Person, Firma oder Gesellschaft und/oder der Weitergabe und/oder unbefugten Nutzung vertraulicher Informationen, die sich aus der Verwendung der Spezifikation oder des Designs des Kunden durch SBS ergeben; und/oder
      • jegliche andere Haftung jeglicher Art gegenüber Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf fehlerhafte Waren, Personenschäden oder Tod, soweit diese sich aus der Spezifikation oder dem Design des Kunden ergeben
  8. Preis und Zahlung
    • Der Preis der Waren entspricht dem in der Auftragsbestätigung (Preis) angegebenen Preis. Der Preis gilt ausschließlich für die bestellte Warenmenge und gilt nicht für Folgebestellungen geringerer Mengen.
    • SBS kann den Preis der Waren jederzeit vor der Lieferung durch Benachrichtigung des Kunden erhöhen, um etwaige Kostensteigerungen der Waren zu berücksichtigen, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
      • alle Faktoren außerhalb der Kontrolle von SBS (einschließlich Wechselkursschwankungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Erhöhungen der Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
      • jegliche Aufforderung des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Spezifikation zu ändern; oder
      • jegliche Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, SBS angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
    • Im Preis der Waren sind keine Beträge für die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) enthalten, die der Kunde zusätzlich zum geltenden Satz an SBS zu zahlen hat, vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen Rechnung, auf der der anwendbare GST-Betrag angegeben ist.
    • SBS kann dem Kunden die Waren am Tag der Lieferung oder zu jedem beliebigen Zeitpunkt danach in Rechnung stellen.
    • Der Kunde hat die Rechnung vollständig und mit frei verfügbaren Mitteln gemäß den Zahlungsbedingungen auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Bankkonto zu begleichen. Der Zahlungstermin ist von entscheidender Bedeutung.
    • Leistet der Kunde eine vertraglich geschuldete Zahlung an SBS nicht fristgerecht, so sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank zu zahlen. Diese Zinsen fallen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil erfolgt. Die Zinsen sind zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraglich geschuldeten Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Abzüge oder Einbehalte) zu zahlen. SBS ist jederzeit berechtigt, unbeschadet sonstiger ihr zustehender Rechte und Rechtsmittel, alle ihr vom Kunden geschuldeten Beträge mit allen von SBS an den Kunden zu zahlenden Beträgen zu verrechnen.
  9. Stornierung
    • Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, kann eine Bestellung nur im gegenseitigen Einvernehmen storniert werden. SBS erteilt keine Zustimmung zur Stornierung, wenn die Verarbeitung der Waren bereits begonnen hat, Sonderbestände für die Bestellung erworben oder hergestellt wurden, die Waren für die Verladung zusammengestellt wurden, die Verladung bereits begonnen hat oder sich die Waren auf dem Transportweg befinden.
  10. Kündigung
    • Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann SBS diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
      • der Kunde eine wesentliche Verletzung einer der Vertragsbedingungen begeht und (sofern eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung an die entsprechende Partei behebt;
      • der Kunde unternimmt Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer Sanierung aus Zahlungsgründen), einer Liquidation (ob freiwillig oder auf gerichtliche Anordnung, es sei denn zum Zweck einer Sanierung aus Zahlungsgründen), der Bestellung eines Insolvenzverwalters für sein Vermögen oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder, falls die Schritte oder Maßnahmen in einer anderen Rechtsordnung ergriffen werden, im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der jeweiligen Rechtsordnung;
      • der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt, mit der Einstellung droht, einstellt oder mit der Einstellung droht; oder
      • Die finanzielle Lage des Kunden verschlechtert sich derart, dass nach Auffassung von SBS die Fähigkeit des Kunden, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen nachzukommen, gefährdet ist.
    • Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann SBS die Bereitstellung der Waren im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und SBS aussetzen, wenn beim Kunden eines der in Klausel 9.1(a) bis Klausel 9.1(d) aufgeführten Ereignisse eintritt oder SBS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass beim Kunden eines dieser Ereignisse eintreten wird, oder wenn der Kunde einen gemäß diesem Vertrag fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag bezahlt.
    • Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann SBS den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
    • Bei Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund ist der Kunde verpflichtet, SBS unverzüglich sämtliche ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen zu zahlen.
    • Die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestehen, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz wegen einer Verletzung dieses Vertrags, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.
    • Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach der Kündigung in Kraft treten oder in Kraft bleiben sollen, bleiben in Kraft.
  11. Haftungsbeschränkung
    • Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung von SBS für Folgendes aus:
      • Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (je nach Fall) verursacht wurden; oder
      • Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.
      • Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 (überarbeitete Ausgabe 2020) von Singapur implizierten Bedingungen.
    • Vorbehaltlich Klausel 10.1.
      • SBS haftet gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergeben; und
      • Die Gesamthaftung von SBS gegenüber dem Kunden hinsichtlich aller anderen Verluste, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen, darf unter keinen Umständen den Preis der Waren übersteigen.
  12. Höhere Gewalt
    • Keine der Parteien verstößt gegen diesen Vertrag und haftet nicht für die verspätete oder nicht erfolgte Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung länger als drei Monate an, kann SBS diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei mit sofortiger Wirkung kündigen.
  13. Allgemein
    • Abtretung und sonstige Geschäfte.
      • SBS kann seine vertraglichen Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder auf sonstige Weise damit umgehen.
      • Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SBS seine vertraglichen Rechte und Pflichten weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, in Treuhand geben oder auf sonstige Weise damit verfahren.
    • Ganze Vereinbarung.
      • Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und erlischt alle vorherigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Garantien, Darstellungen und Übereinkünfte zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand.
      • Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr hinsichtlich von Aussagen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese gutgläubig oder fahrlässig abgegeben wurden) keine Rechtsmittel zustehen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr aufgrund von Aussagen dieser Vereinbarung aufgrund gutgläubiger oder fahrlässiger Falschdarstellungen oder fahrlässiger Falschaussagen kein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
    • Änderungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet sind.
    • Die Nichtausübung oder Verzögerung einer Partei bei der Ausübung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte oder Rechtsmittel stellt keinen Verzicht auf diese oder andere Rechte oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel. Die einmalige oder teilweise Ausübung dieser Rechte oder Rechtsmittel verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel.
    • Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar ist oder wird, gilt sie als in dem für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlichen Mindestumfang geändert. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Vertrages im Übrigen.
    • Alle Mitteilungen oder sonstigen Nachrichten an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Firmensitz (bei Unternehmen) oder Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) der jeweiligen Partei oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die die Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat. Die Nachrichten müssen persönlich zugestellt, per vorausbezahlter First-Class-Post oder mit einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag, per kommerziellem Kurierdienst oder per E-Mail versandt werden.
    • Eine Mitteilung oder sonstige Kommunikation gilt als empfangen: bei persönlicher Übergabe, wenn sie an der in Klausel 12.6(a) genannten Adresse hinterlassen wird; bei Versand per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach dem Aufgabedatum; bei Zustellung durch einen gewerblichen Kurierdienst an dem Tag und zu der Uhrzeit, an dem der Zustellschein des Kuriers unterzeichnet wird; oder bei Versand per E-Mail einen Werktag nach der Übermittlung.
    • Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit.
    • Rechte Dritter. Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses Vertrags ist, hat gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act, Kapitel 53B von Singapur kein Recht, eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen oder von den Vorteilen einer solchen Bestimmung zu profitieren.
    • Geltendes Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen den Gesetzen Singapurs und werden entsprechend ausgelegt.
    • Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte Singapurs die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
  14. Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden (Datenschutz)
    • Alle personenbezogenen Daten, die wir verwenden, werden gemäß den Bestimmungen des Personal Data Protection Act 2012, Kapitel 26 von Singapur, erhoben, verarbeitet und gespeichert.
    • Vollständige Informationen zu unserer Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den/die Zweck(e), für den/die personenbezogene Daten verwendet werden, Einzelheiten zu Ihren Rechten und deren Ausübung sowie zur Weitergabe personenbezogener Daten (sofern zutreffend), finden Sie in unserer APP 5-Erfassungsmitteilung und Datenschutzrichtlinie unter csafeglobal.com oder auf Anfrage von [E-Mail geschützt] .

August 2022

Softbox Systems Pte. Ltd. – Einkaufsbedingungen

  1. Definitionen
    • In diesen Bedingungen haben die folgenden Ausdrücke die folgende Bedeutung:
      • „Bedingungen“ bezeichnet diese Geschäftsbedingungen für den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, die in den Vertrag aufgenommen werden und einen Teil davon bilden;
      • „Vertrag“ bezeichnet die Vereinbarung (den Vertrag) zwischen Verkäufer und Käufer über die Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen;
      • „Geistiges Eigentumsrecht“ bezeichnet Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Handelsmarken, Geschäftsnamen und Domänennamen, Aufmachungsrechte, Geschäftswert und das Recht, wegen unlauteren Wettbewerbs zu klagen, Designrechte, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte auf Beantragung und Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung sowie Rechte auf Inanspruchnahme der Priorität derartiger Rechte und aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft irgendwo auf der Welt bestehen oder bestehen werden;
      • „Produkte“ bezeichnet die Produkte, Waren oder Gegenstände, die Gegenstand des Vertrags sind;
      • „Bestellung“ bezeichnet die Bestellung des Käufers für Produkte und/oder Dienstleistungen, wie in der Bestellung dargelegt, die ohne Einschränkung Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen oder Ähnliches enthalten kann;
      • „Käufer“ bezeichnet Softbox Systems Pte. Ltd. oder eines seiner Tochter- oder Partnerunternehmen;
      • „Von SBS herausgegebenes Material“ bezeichnet sämtliches Eigentum, Materialien, Spezifikationen oder Daten, die dem Verkäufer vom Käufer zur Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag übergeben werden;
      • „Verkäufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die auf der Vorderseite der Bestellung genannt wird und mit der der Käufer den Vertrag abschließt; und
      • „Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen, die vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags wie in der Bestellung dargelegt zu erbringen sind.
  2. Anwendung
    • Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers zum Erwerb von Produkten und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen dar. Die Bestellung gilt als angenommen, sobald der Verkäufer die Bestellung schriftlich annimmt oder eine andere Handlung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Bestellung vornimmt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Zu diesem Zeitpunkt und an diesem Datum tritt der Vertrag in Kraft. Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller Bedingungen, die der Verkäufer auferlegen oder einbeziehen möchte oder die sich aus Handel, Gewohnheitsrecht, Praxis oder Geschäftspraxis ergeben. Keine Bedingungen, die auf dem Angebot, den Verkaufsbedingungen, der Auftragsbestätigung oder -annahme, der Spezifikation, der Rechnung oder einem anderen Dokument des Verkäufers vermerkt, mitgeliefert oder darin enthalten sind, werden Teil des Vertrags, sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat. Alle diese Bedingungen gelten sowohl für die Lieferung von Produkten als auch für Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich die Anwendung auf das eine oder das andere Dokument angegeben ist.
  3. Qualität und Beschreibung
    • 3.1 Alle Produkte müssen:
    • 3.1.1 der Menge, Qualität, Beschreibung und allen anderen Angaben entsprechen, die in der Bestellung oder dem Vertrag enthalten sind;
    • 3.1.2 mit allen vorgelegten Mustern, Zeichnungen, Beschreibungen und Spezifikationen übereinstimmen;
    • 3.1.3 von zufriedenstellender Qualität und für jeden beabsichtigten Gebrauch geeignet sein, der dem Verkäufer ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilt wurde;
    • 3.1.4 frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein und dies zwölf (12) Monate ab Lieferung bleiben; und
    • 3.1.5 alle in der Bestellung enthaltenen Leistungsspezifikationen einhalten.
    • 3.2 Alle Dienstleistungen müssen (i) in voller Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags und der geltenden Bestellung erbracht werden, (ii) auf ordnungsgemäße und fachmännische Weise mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit von entsprechend qualifiziertem und erfahrenem Personal ausgeführt werden und (iii) den besten Industriestandards entsprechen.
    • Das Testen, Prüfen und/oder Abnehmen durch den Käufer oder Endbenutzer gemäß Klausel 5 gilt nicht als Verzicht auf die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß dieser Klausel 3. Diese Klausel 3 umfasst und gilt für alle vom Verkäufer bereitgestellten Ersatz-, Reparatur-, Ersetzungs- oder Nachbesserungsprodukte oder Ersatz- oder Nachbesserungsleistungen.
  4. Gesetzliche Verpflichtungen
    • 4.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle relevanten Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, Satzungen und gegebenenfalls Richtlinien der Europäischen Union einzuhalten, die seine Verpflichtungen und die Erfüllung des Vertrags betreffen.
    • 4.2 Während seines Aufenthalts auf dem Gelände des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, alle schriftlichen oder mündlichen Anweisungen des Käufers in Bezug auf Sicherheit und Schutz einzuhalten.
  5. Inspektion und Ablehnung
    • 5.1 Der Verkäufer garantiert, dass er die Produkte vor der Lieferung auf ihre vertragsgemäße Erfüllung geprüft und getestet hat und stellt dem Käufer auf Anfrage Ursprungs- und/oder Prüfzertifikate zur Verfügung. Diese Zertifikate müssen die Bestellnummer sowie die in der Bestellung aufgeführten Artikelnummern enthalten.
    • 5.2 Entsprechen die Produkte und/oder Dienstleistungen nicht der Bestellung, so hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb angemessener Frist die Ablehnung mitzuteilen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte kann der Käufer nach eigenem Ermessen vom Verkäufer die Erfüllung des Vertrags verlangen, indem er die abgelehnten Produkte unverzüglich ersetzt oder repariert und die abgelehnten Dienstleistungen ersetzt, anderweitig korrigiert oder neu erbringt. Die abgelehnten Produkte sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an diesen zurückzusenden.
    • 5.3 Jeder Verweis auf den Verkäufer in dieser Klausel schließt auch verbundene Unternehmen oder Subunternehmer des Verkäufers ein. Repariert, ersetzt oder erneuert der Verkäufer Produkte oder Dienstleistungen gemäß dieser Klausel 5, gelten die Bedingungen für die reparierten, ersetzten oder erneuerten Produkte oder Dienstleistungen.
    • 5.4 Der Käufer behält sich das Recht vor, die Produkte oder Dienstleistungen zu angemessenen Zeiten und nach angemessener vorheriger schriftlicher Ankündigung in jedem Stadium vor der Lieferung zu prüfen oder zu testen, und der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht auf Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den Einrichtungen, die dieser für eine solche Prüfung in angemessenem Umfang verlangen kann.
  6. Lieferung und Risiko
    • 6.1 Produkte und Dienstleistungen werden zu den in der Bestellung angegebenen Terminen, Preisen und an die in der Bestellung angegebenen Orte geliefert. Die Lieferung kann direkt an den Endverbraucher des Käufers erfolgen, sofern dies in der Bestellung angegeben ist. Der Käufer kann diese Termine, Preise und Orte nach eigenem Ermessen verschieben oder ändern, indem er den Verkäufer rechtzeitig schriftlich über die Änderungen informiert.
    • 6.2 Der Liefertermin ist für den Vertrag von entscheidender Bedeutung.
    • 6.3 Der Verkäufer stellt sicher, dass alle Produkte gemäß den Bestimmungen des Vertrags und den Anweisungen des Käufers gekennzeichnet sind. Die Produkte sind so zu verpacken, dass sie unbeschädigt und in gutem Zustand am Lieferort eintreffen. Der Verkäufer stellt für jede Produktlieferung einen Verpackungsschein mit der entsprechenden Bestellnummer, der Produktbeschreibung, der Codenummer (falls vorhanden) und der Menge der gelieferten Produkte bereit.
    • 6.4 Falls der Verkäufer nicht vertragsgemäß liefert, kann der Käufer den Vertrag ganz oder teilweise kündigen und behält sich alle Schadensersatzansprüche und sonstigen Ansprüche vor, insbesondere das Recht, Ersatzprodukte oder -dienstleistungen woanders zu erwerben und den Verkäufer für etwaige Verluste, Aufwendungen oder zusätzliche Kosten haftbar zu machen.
    • 6.5 Das Verlustrisiko für die Produkte geht mit der Lieferung an den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Ort auf den Käufer über, unbeschadet etwaiger Ablehnungsrechte, die dem Käufer gemäß den Klauseln 5 und 6 zustehen können.
    • 6.6 Das Risiko für sämtliches Eigentum des Verkäufers, das auf das Gelände des Käufers gebracht wird, liegt und bleibt beim Verkäufer.
    • 6.7 Das Risiko für sämtliche von SBS oder einem Fertigungspartner herausgegebenen Materialien liegt beim Verkäufer, solange sie sich im Besitz und/oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden.
  7. Titel
    • Der Verkäufer gewährleistet, dass er über ein gültiges Eigentumsrecht an den Produkten verfügt, die er an den Käufer verkauft. Das Eigentum an den Produkten geht mit Lieferung an den Käufer oder Abholung durch den Käufer an der Versandstelle des Verkäufers auf den Käufer über, unbeschadet etwaiger Rechte des Käufers auf Ablehnung gemäß den Ziffern 5 und 6. Der Verkäufer erkennt an, dass die Produkte oder Dienstleistungen vom Käufer an einen Endnutzer weiterverkauft werden können, und gewährleistet, dass der Käufer in der Lage ist, dem Endnutzer ein gültiges Eigentumsrecht zu liefern.
  8. Preise
    • 8.1 Alle Preise entsprechen den im Vertrag genannten Preisen. Die Preise sind Festpreise und verstehen sich inklusive Lieferung und aller sonstigen Kosten. Diese Preise können nicht angepasst werden, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist und diese Bedingungen nichts anderes vorsehen.
    • 8.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer. Diese wird vom Verkäufer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Weise hinzugefügt.
  9. Zahlung
    • Der Verkäufer übersendet dem Käufer eine detaillierte Rechnung mit Angabe der entsprechenden Bestellung (einschließlich Bestellnummer), des Lieferscheins und des Lieferdatums sowie der Referenznummer für Produkte oder Dienstleistungen. Die Zahlungsbedingungen sind netto 60 (sechzig) Tage, sofern auf der Vorderseite der Bestellung nichts anderes angegeben ist.
  10. Vertraulichkeit
    • 10.1 Der Verkäufer wird sämtliche von SBS herausgegebenen Materialien, Bestellungen, technisches oder kommerzielles Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und dem Verkäufer vom Käufer, seinen verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen bezüglich des Geschäfts des Käufers, seiner Produkte und Dienstleistungen, die der Verkäufer möglicherweise erhält, streng vertraulich behandeln. Der Verkäufer wird diese vertraulichen Informationen nur denjenigen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer offenlegen, die diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag kennen müssen, und wird sicherstellen, dass diese Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer die in dieser Klausel dargelegten Verpflichtungen einhalten, als wären sie Vertragspartei. Der Verkäufer kann auch solche vertraulichen Informationen des Käufers offenlegen, wenn dies gesetzlich, durch eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder ein zuständiges Gericht vorgeschrieben ist.
    • 10.2 Ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Verkäufer weder damit werben noch auf andere Weise bekannt geben, dass er dem Käufer Produkte oder Dienstleistungen liefert oder geliefert hat.
  11. Ausrüstung und andere Einrichtungen
    • Sämtliches von SBS bereitgestelltes Material ist und bleibt Eigentum des Käufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, das von SBS bereitgestellte Material in einwandfreiem Zustand zu halten, es von seinem Eigentum zu trennen und als Eigentum des Käufers zu kennzeichnen. Der Verkäufer darf das von SBS bereitgestellte Material nur im Rahmen von Verträgen mit dem Käufer verwenden. Das Risiko für das von SBS bereitgestellte Material liegt beim Verkäufer. Dieser ist verpflichtet, eine umfassende Versicherung gegen alle Risiken von Verlust oder Beschädigung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten abzuschließen, wobei der Käufer als Schadensempfänger benannt wird und die Beteiligung des Käufers in der Police vermerkt ist.
  12. Variation von Waren/Dienstleistungen
    • 12.1 Wenn der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit Änderungen an den bestellten Dienstleistungen und/oder Produkten vornehmen möchte, muss er den Verkäufer hierüber schriftlich informieren. Der Verkäufer muss innerhalb von zwei (2) Werktagen eine schriftliche Erklärung über den Betrag vorlegen, um den sich die Änderung erhöht oder verringert:
      • die Termine, Zeitpläne oder Meilensteine ​​und
      • die Gebühren;

      die im Vertrag vereinbart wurden, sowie alle anderen Informationen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann.

    • 12.2 Die Umsetzung jeglicher Änderungen an den Dienstleistungen und/oder Produkten bedarf der Vereinbarung der Parteien. Der Verkäufer nimmt derartige Änderungen nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers vor.
    • 12.3 Liefertoleranzen: Der Käufer erkennt an, dass die endgültige Produktionsmenge prozessbedingt variieren kann. In Anbetracht dessen akzeptiert der Käufer, dass zur Erfüllung des Vertrags eine Liefertoleranz von maximal zehn Prozent (10 %) zulässig ist, sofern der Verkäufer den Käufer schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Dies ist der maximal zulässige Wert, und der Verkäufer verpflichtet sich, nach besten Kräften sicherzustellen, dass die im Vertrag festgelegte Menge der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Alle Liefer- und Rechnungsdokumente müssen die tatsächlich gelieferten Mengen wiedergeben.
    • 12.4 Alle Abweichungen müssen schriftlich bestätigt werden.
  13. Entschädigung
    • 13.1 Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Klagen, Schäden, Kosten, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und alle Zinsen, Strafen und Rechtskosten sowie alle anderen professionellen Kosten und Aufwendungen) frei, die dem Käufer als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen oder entstehen:
      • 13.1.1 jegliche angebliche oder tatsächliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch die Produkte oder Dienstleistungen, darunter insbesondere Patente, Urheberrechte, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, Designrechte oder sonstige Rechte. Der Verkäufer wird sich auf eigene Kosten gegen alle derartigen Ansprüche oder Klagen und Verfahren, die gegen den Käufer erhoben wurden oder mit der Erhebung dieser Klagen und Verfahren rechnen;
      • 13.1.2 Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers; oder
      • 13.1.3 Tod, Verletzung, Verlust oder Schaden an Personen oder Eigentum, die durch die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Unterlieferanten (sofern zulässig) oder Vertreter verursacht wurden oder zu denen sie beigetragen haben.
    • Der Verkäufer übernimmt die Haftung für alle anderen Verluste oder Schäden, die dem Käufer entstehen und die auf die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Unterlieferanten (sofern zulässig) oder Vertreter zurückzuführen sind oder sich anderweitig aus einer Vertragsverletzung ergeben.
  14. Höhere Gewalt
    • Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Verluste oder Schäden, die der anderen Partei als direkte oder indirekte Folge der Verhinderung, Behinderung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Umständen oder Ereignissen entstehen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unfall, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Explosion, Epidemie oder Regierungsmaßnahmen, ausdrücklich jedoch nicht Aussperrung, Streik, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen innerhalb der eigenen Belegschaft.
  15. Lizenzen
    • Erfordert die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags eine Genehmigung oder Lizenz einer Wirtschafts-, Regierungs- oder sonstigen Aufsichtsbehörde, so gilt der Vertrag als bedingt durch die rechtzeitige Erteilung dieser Genehmigung oder Lizenz. Der Verkäufer gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen verfügt, um die Produkte und Dienstleistungen an den Käufer verkaufen zu können.
  16. Kündigung
    • 16.1 Jede Partei kann den Vertrag in den folgenden Situationen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen:
      • 16.1.1 wenn die andere Partei einen Vertragsbruch begeht und diesen, sofern dieser behebbar ist, nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt. Kann der Vertragsbruch nicht behoben werden, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen;
      • 16.1.2 wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, oder einen Konkursantrag stellt, oder wenn sie oder ein Dritter Maßnahmen zur Liquidation ergreift, es sei denn, dies dient der Restrukturierung oder Fusion des Unternehmens, oder wenn für einen Teil ihrer Geschäftstätigkeit ein Verwalter, Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer bestellt wird;
      • 16.1.3 wenn nach vernünftiger Einschätzung einer Partei eine wesentliche Änderung der finanziellen Lage der anderen Partei eintritt, die wahrscheinlich die Fähigkeit der anderen Partei beeinträchtigt, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen; oder
      • 16.1.4 wenn es zu einem Kontrollwechsel bei der anderen Partei kommt, der nach vernünftiger Auffassung der kündigenden Partei die Position, Rechte oder Interessen der kündigenden Partei nachteilig beeinflusst.
    • 16.2 Die Kündigung eines Vertrags entbindet keine der Parteien von ihren bestehenden Verpflichtungen, die am oder vor dem Kündigungsdatum fällig geworden sind.
    • 16.3 Der Käufer kann einen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Er ist verpflichtet, alle vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Kündigung hergestellten Fertigprodukte zu bezahlen und abzunehmen sowie dem Verkäufer einen angemessenen Betrag für alle zum Zeitpunkt der Kündigung in Arbeit befindlichen Produkte zu zahlen, vorbehaltlich der Übertragung der in Arbeit befindlichen Produkte an den Käufer.
  17. Weitere Anwendungsbereiche
    • 17.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen des Vertrags ausgeführten Arbeiten werden hiermit an den Käufer abgetreten und verbleiben uneingeschränkt bei diesem, mit voller Eigentumsgarantie und frei von allen Rechten Dritter.
    • 17.2 Stellt ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung bzw. dieser Teil im erforderlichen Umfang als gestrichen. Die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags bleibt hiervon unberührt.
    • 17.3 Verspätet, versäumt oder verzichtet eine Partei auf die Geltendmachung ihrer vertraglichen Rechte, so berührt dies nicht ihr Recht, diese Rechte zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen. Der Verzicht einer Partei auf ein Recht oder Rechtsmittel schränkt dies nicht in ihrer späteren Geltendmachung ein.
    • 17.4 Der Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und darf nur mit schriftlicher Zustimmung der ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien geändert oder ergänzt werden.
    • 17.5 Sämtliche Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die im Vertrag angegebene Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse gesendet werden. Sie können persönlich, per Post erster Klasse, per Fax oder per E-Mail zugestellt werden. Alle E-Mail-Mitteilungen müssen über einen E-Mail-Client gesendet werden, der die Möglichkeit bietet, „Zugestellt“- und „Lesen“-Benachrichtigungen vom E-Mail-Server der anderen Partei abzurufen. Sie gelten als zugestellt:
      • bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Übergabe;
      • bei Sendung per First-Class-Post zwei (2) Werktage nach Aufgabe;
      • bei Zustellung per Fax an dem auf dem Faxbenachrichtigungsschein des Absenders aufgedruckten Datum; und
      • Bei Zustellung per E-Mail an dem in der E-Mail als „Zustellungsbestätigung“ angegebenen Datum und Zeitpunkt.
    • 17.6 Überschriften haben keinen Einfluss auf die Auslegung.
    • 17.7 Der Vertrag unterliegt dem Recht Singapurs und wird entsprechend ausgelegt. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus dem Vertrag, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Singapurs.

Indien

Verkaufsbedingungen für Indien

Bedingungen und Konditionen

  1. Definitionen:
    • „SBS“ oder „Das Unternehmen“ – Softbox Systems (India) PVT Ltd;
    • „Kunde“ – die Person, Firma oder Gesellschaft, mit der SBS Verträge abschließt;
    • „Vertrag“ – der Vertrag über den Verkauf und Kauf der Waren, der durch die Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden zustande kommt;
    • „Waren“ – alle oder einige der Waren, die SBS verkaufen soll, entsprechen dem Vertrag.
    • „Insolvenzakt“ – bezeichnet und umfasst einen oder mehrere der folgenden Vorgänge, nämlich die Verabschiedung eines Beschlusses oder die Einreichung eines Antrags auf Liquidation, die Einreichung eines Antrags auf Bestellung eines Verwalters, die Bestellung eines Konkursverwalters und/oder Geschäftsführers oder Zwangsverwalters für das gesamte oder einen Teil des Unternehmens und Vermögens des Kunden, die Unterbreitung eines Vorschlags für einen freiwilligen Vergleich oder eines Vorschlags für einen sonstigen Vergleichsplan oder eine sonstige Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder die Einberufung einer allgemeinen Versammlung seiner Gläubiger durch den Kunden, die Einreichung eines Antrags auf Eröffnung eines Konkursbeschlusses, einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit Vorschlägen für einen freiwilligen Vergleich der Angelegenheiten des Kunden, alles, was dem Vorgenannten nach dem Recht einer Rechtsordnung analog ist.
  2. Vertragsgrundlage
    • Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen. Einschränkungen dieser Geschäftsbedingungen in Dokumenten des Kunden sind unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von SBS anerkannt wurden. Alle stillschweigenden Bedingungen und Garantien sowie sonstige Bedingungen, ob gesetzlich, nach Gewohnheitsrecht oder anderweitig, hinsichtlich Qualität, Eignung, Leistung, Marktgängigkeit oder sonstiger Bedingungen in Bezug auf die Waren und deren Verkauf oder Lieferung durch SBS sind hiermit ausgeschlossen.
  3. Anzahl
    • Der Preis gilt nur für die vereinbarte Warenmenge und gilt nicht für die Bestellung von Mindermengen. Alle Angebote für Waren, die ab Lager geliefert werden, gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei Bestelleingang.
  4. Steuern
    • GST @ 18 %
  5. Toleranz
    • Eine Reklamation aufgrund der Nichteinhaltung bestimmter Abmessungen gelieferter Waren ist nicht zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass diese Waren innerhalb der angegebenen und vereinbarten Toleranzgrenzen liegen.
  6. Farbe
    • Die Farbe kann in angemessenem Umfang abweichen.
  7. Lieferung
    • Jeder vereinbarte Lieferzeitraum beginnt mit dem Eingang des schriftlichen Auftrags des Kunden bei SBS oder aller notwendigen Informationen und Zeichnungen, die SBS für den Arbeitsbeginn benötigen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt. Werden die Waren in Raten geliefert, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versäumnis von SBS, eine oder mehrere Raten zu liefern, oder jegliche Forderung des Kunden in Bezug auf eine oder mehrere Raten berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten. Wenn die Waren von SBS in großen Mengen geliefert werden, behält sich SBS das Recht vor, bis zu 5 % mehr oder weniger als die bestellte Menge zu liefern, wobei der Preis entsprechend angepasst wird. SBS haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass SBS nicht zum angegebenen Preis oder innerhalb der angegebenen Zeit liefert, noch für Verluste oder Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Feuer, Streiks, Aussperrung, Arbeitsniederlegung, Unfällen jeglicher Art, der Unfähigkeit, Materialien oder Artikel zu beschaffen, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle von SBS liegen, unabhängig davon, ob sie den oben genannten ähnlich sind oder nicht. Im Falle einer solchen Verzögerung aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von SBS liegen und länger als drei Kalendermonate andauern, behält sich SBS das Recht vor, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung hinsichtlich aller zum Zeitpunkt der Mitteilung noch nicht gelieferten Waren zu kündigen. Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung während des Transports oder Nichtlieferung können nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde SBS und die Spediteure innerhalb von drei Tagen nach Beendigung des Transports oder im Falle der Nichtlieferung innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum benachrichtigt hat.
  8. Risiko und Titel
    • Bei Waren, die bei SBS abzuholen sind, erfolgt der Liefer- und Gefahrenübergang, wenn die Waren auf das Abholfahrzeug verladen werden oder wenn die Waren das Lager von SBS verlassen, je nachdem, was zutrifft. Bei Warenlieferungen an eine Adresse in Indien erfolgt der Liefertermin, wenn die Waren vom Transportfahrzeug entnommen werden. Das Abladen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Ungeachtet Lieferung und Gefahrenübergang verbleiben das Eigentum und der Anspruch auf die Waren bei SBS (die sich das Recht vorbehält, über sie zu verfügen), bis SBS die Zahlung in bar oder als frei verfügbares Zahlungsmittel aller Schulden des Kunden gegenüber dem Unternehmen in Bezug auf die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen erhalten hat. Die Befugnis des Kunden, über die Waren zu verfügen, erlischt automatisch, wenn der Kunde insolvent wird oder insolvent wird. Bis das Eigentum an den Waren gemäß dieser Bedingung auf den Kunden übergeht, stellt der Kunde die Waren dem Unternehmen zur Verfügung und das Unternehmen und seine Bediensteten und Vertreter sind hiermit unwiderruflich befugt, ohne Zustimmung Dritter unter Anwendung lediglich der erforderlichen Gewalt die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, um die Waren zu entfernen.
  9. Folgeschäden
    • SBS haftet nicht für Personenschäden oder Folgeschäden bzw. Verluste, die aus Mängeln (insbesondere Sach- oder Personenschäden durch Auslaufen oder Explosion einer von SBS gelieferten Flasche, eines Behälters oder Formteils) oder aus der Verwendung von Waren von SBS entstehen.
  10. Zahlungsbedingungen
    • Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist die Zahlung für Waren vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum einschließlich aller Zölle und Steuern zu leisten, wobei 24 % p. a. des Rechnungsbetrags vor Lieferung zu zahlen sind. SBS kann jede vom Kunden geleistete Zahlung nach eigenem Ermessen auf die Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen SBS und dem Kunden gelieferten Waren) anrechnen (ungeachtet einer angeblichen Anrechnung durch den Kunden). Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu verzögern oder ein ihm sonst zustehendes Aufrechnungsrecht jeglicher Art und aus welchem ​​Grund auch immer geltend zu machen.
      • 10i. Kündigungsfrist Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, müssen SBS und der Kunde den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, es sei denn, es liegt ein Insolvenzverfahren vor.
      • 10ii. Für alle Rechnungen, die nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt werden, fallen Zinsen in Höhe von 24 % p.a. an.
  11. Preisschwankungen
    • Sollten sich während der Vertragslaufzeit die Arbeits-, Material- oder Transportkosten um mehr als 10 % erhöhen, kann SBS dem Kunden einen angepassten Preis unterbreiten, der sich nicht nur auf diese spezifischen Artikel beziehen kann. Sollte der Kunde mit der Zahlung eines solchen erhöhten Preises nicht einverstanden sein, hat SBS die Möglichkeit, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen fortzusetzen oder ihn als beendet zu betrachten. Im letzteren Fall kann SBS den Vertrag durch entsprechende Mitteilung an den Kunden kündigen.
      • 11i Die Preise für Waren werden schriftlich vereinbart. Alle Angebote sind einen Monat ab dem Datum des Angebots gültig und erst nach vorheriger Annahme durch eine Bestellung gültig.
  12. Rechte an geistigem Eigentum
    • Wenn die Waren von SBS gemäß einer vom Kunden vorgelegten Spezifikation oder einem Entwurf hergestellt oder ein Verfahren auf die Waren angewendet werden soll, ist der Kunde verpflichtet (unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel des Unternehmens), SBS vollständig von allen Verlusten, Kosten, Schäden, Gebühren, Aufwendungen und sonstigen Verbindlichkeiten freizustellen, die dem Unternehmen als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen oder entstehen:
      • Jegliche Behauptung im Zusammenhang mit der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Designs, eingetragenen Handels- oder Dienstleistungsmarken oder anderen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art oder einer Person, Firma oder Gesellschaft und/oder der Weitergabe und/oder unbefugten Verwendung vertraulicher Informationen, die sich aus der Verwendung der Spezifikationen oder Designs des Kunden durch das Unternehmen ergibt;
      • Jegliche andere Haftung jeglicher Art gegenüber Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf fehlerhafte Waren, Personenschäden oder Todesfälle, soweit diese sich aus der Spezifikation oder dem Design ergeben.
  13. Insolvenz
    • Sollte es zu einer Insolvenz des Kunden kommen, ist SBS berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags auszusetzen, ohne dass dem Kunden gegenüber eine Haftung entsteht. Sollten Waren und Dienstleistungen bereits geliefert, aber noch nicht bezahlt worden sein, wird der Preis ungeachtet anderslautender vorheriger Vereinbarungen oder Absprachen sofort fällig und zahlbar.
  14. Allgemein
    • Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle für den Vertrag geltenden Anforderungen, seien sie gesetzlicher, behördlicher, kommunaler und/oder sonstiger Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche in Bezug auf die Einfuhr oder Verwendung der Waren im Bestimmungsland und die Zahlung der darauf anfallenden Zölle), ordnungsgemäß eingehalten werden. Ein Versäumnis des Unternehmens, seine Rechte aus dem Vertrag auszuüben, stellt keinen Verzicht darauf dar, noch schließt die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts die andere oder weitere Ausübung desselben aus. Ein Verzicht von SBS auf die Geltendmachung einer Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Kunden berührt nicht die Rechte von SBS im Falle einer weiteren oder zusätzlichen Verletzung oder Verletzungen. Jede in diesen Bedingungen enthaltene Verpflichtung wird als separate Verpflichtung behandelt und ist als solche einzeln durchsetzbar, ungeachtet der Nichtdurchsetzbarkeit einer anderen derartigen Verpflichtung. Jede schriftliche Mitteilung gemäß diesem Vertrag erfolgt nach Möglichkeit per Telefax, andernfalls per Post erster Klasse an den Firmensitz (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder an die letzte bekannte Adresse der Partei, für die sie bestimmt ist, oder an eine andere von einer Partei schriftlich mitgeteilte Adresse. Die Mitteilung gilt im Falle eines Telefaxes mit der Übermittlung und im Falle eines Briefes 48 Stunden nach Aufgabe als zugegangen. Bei Zustellung per Brief genügt der Nachweis, dass der Umschlag mit der Mitteilung ordnungsgemäß adressiert, frankiert und ordnungsgemäß aufgegeben wurde.
  15. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
    • Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem indischen oder englischen Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass die Gerichte Indiens oder Englands in dieser Hinsicht zuständig sind.
  16. Höhere Gewalt
    • SBS kann nicht für Ereignisse haftbar gemacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf schlechtes Wetter, nationale Unruhen, Brände, Stromausfälle und andere Naturereignisse.

Sendungstransparenz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Track & Trace-Dienste

Bitte sorgfältig lesen – dies ist ein verbindlicher Vertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Sendungsverfolgungsdienste sind Teil Ihrer Vereinbarung bzw. der Vereinbarung Ihres Unternehmens mit CSafe, LLC und stellen eine verbindliche Vereinbarung zwischen CSafe, LLC („Vermieter“), Ihnen und dem von Ihnen vertretenen Unternehmen oder der juristischen Person (Sie und/oder Ihr Unternehmen oder Ihre juristische Person werden gemeinsam als „Mieter“ bezeichnet) für Ihre Nutzung der Sendungsverfolgungsdienste dar. Diese AGB können vom Vermieter von Zeit zu Zeit geändert werden.

  1. Leistungen
    • 1.1. Sendungsverfolgung. Im Zusammenhang mit dem bestehenden Master Equipment Lease Agreement zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer („MLA“) und vorbehaltlich der Bedingungen dieser AGB erklärt sich der Leasinggeber damit einverstanden, dem Leasingnehmer bestimmte Informationen zu den Schiffscontainern bereitzustellen, die dem Leasingnehmer im Rahmen des MLA vermietet werden. Durch den Einsatz von in diesen Containern installierten Geräten ist der Leasinggeber in der Lage, dem Leasingnehmer Informationen zu Echtzeitstandort, Containertemperatur, Umgebungstemperatur, Containerneigung, Containererschütterungen, Türöffnungs-/Schließvorgängen und Luftfeuchtigkeit in Bezug auf den Container und seinen Inhalt bereitzustellen (die „Services“). Die Bedingungen des MLA werden durch Bezugnahme in dieses Dokument aufgenommen; vorausgesetzt jedoch, dass im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen des MLA und den Bedingungen dieser AGB die Bedingungen dieser AGB ausschließlich in Bezug auf die Services maßgebend sind. In allen anderen Fällen ist der MLA maßgebend.
    • 1.2. ZugriffDer Mieter kann auf diese Dienste zugreifen, indem er sich über den vom Vermieter bereitgestellten Link in ein elektronisches Kundenportal („Kundenportal“) einloggt. Der Vermieter teilt dem Mieter die Anmelde-ID und weitere notwendige Informationen zur Nutzung der Dienste über das Kundenportal mit („Anmeldeinformationen“). Der Vermieter gewährt dem Mieter und seinen Nutzern hiermit während der Laufzeit ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites Recht, die Dienste für seine internen Geschäftszwecke gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen. Als „Nutzer“ gelten die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Kunden, unabhängigen Auftragnehmer oder Subunternehmer des Mieters, die für den Mieter tätig sind und in dessen Namen mit den Diensten interagieren oder diese nutzen. Der Mieter ist für die Pflege und den Schutz der Anmeldeinformationen verantwortlich. Er ist berechtigt, alle Hinzufügungen, Änderungen und Löschungen von Nutzern zu verwalten. Der Mieter haftet für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Nutzer, die, wären sie vom Mieter zu vertreten, einen Verstoß gegen diese AGB darstellen würden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte aus Gründen entstehen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Sollten die Zugangsdaten vergessen oder gestohlen werden, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und dessen Anweisungen zu befolgen.
    • 1.3. Nutzungsbeschränkungen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er seinen Nutzern oder Dritten nicht gestattet: (i) die Dienste zu ändern, zu kopieren oder abgeleitete Werke zu erstellen; (ii) die Dienste zurückzuentwickeln; (iii) auf die Dienste zuzugreifen, um (A) ein Konkurrenzprodukt oder einen Konkurrenzdienst zu entwickeln oder zu vergleichen oder (B) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren; (iv) die Dienste zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu pachten, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, im Time-Sharing zu nutzen oder sie Dritten mit Ausnahme seiner Nutzer anderweitig gewerblich zu nutzen; (v) verletzendes, obszönes, drohendes, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtes Material zu senden oder zu speichern, einschließlich Material, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt; (vi) schädlichen Code zu senden oder zu speichern; (vii) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten zu beeinträchtigen oder zu stören; oder (viii) zu versuchen, unbefugten Zugriff auf die Dienste oder die zugehörigen Systeme oder Netzwerke zu erlangen.
    • 1.4. Materialien DritterDer Mieter verpflichtet sich, alle zusätzlichen Bedingungen in Bezug auf Dienstleistungen, Software oder sonstige Materialien einzuhalten, die Eigentum Dritter sind und vom Vermieter im Rahmen der Dienstleistungen bereitgestellt werden („Materialien Dritter“). Die Nutzungsberechtigung des Mieters an die Dienstleistungen kann von der Zustimmung des Mieters zu zusätzlichen Bedingungen in Bezug auf etwaige erforderliche Materialien Dritter abhängig sein.
    • 1.5. Geistige EigentumsrechteDer Leasingnehmer erkennt an und stimmt zu, dass er kein Eigentumsrecht an den Services hat und dass alle geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Eigentumsrechte an den Services dem Leasinggeber oder seinen Drittlizenzgebern gehören.
  2. Daten; Feedback; Änderungen
    • 2.1. DatenDie Nutzung der Dienste durch den Mieter erfordert, dass der Vermieter bestimmte Daten über den Mieter, seine Sendungen und Abläufe („Kundendaten“) nutzt, sammelt und analysiert, um dem Mieter im Rahmen der Erfüllung der Dienste genaue Informationen über den Container und seinen Inhalt („Versanddaten“) bereitzustellen. Der Mieter erklärt hiermit, dass der Vermieter über die erforderlichen Einwilligungen und die Erlaubnis zur Nutzung der Kunden- und Versanddaten gemäß den hierin dargelegten Bestimmungen verfügt. Die Nutzung der Kunden- und Versanddaten durch den Vermieter unterliegt den Datenschutzrichtlinien, die unter https://csafeglobal.com/about-csafe/website-policies/. Diese Richtlinien können vom Vermieter von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
    • 2.2. RückkopplungDer Mieter kann dem Vermieter von Zeit zu Zeit Vorschläge, Kommentare oder sonstiges Feedback („Feedback“) zu den Dienstleistungen und/oder Versanddaten übermitteln. Die Parteien vereinbaren, dass jegliches Feedback freiwillig erfolgt. Der Mieter gewährt dem Vermieter hiermit ein gebührenfreies, nicht exklusives, unterlizenzierbares, übertragbares, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites Recht und eine Lizenz zur Nutzung, Offenlegung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Verwertung des Feedbacks für beliebige Zwecke.
    • 2.3. SicherheitDer Vermieter wird sich nach besten Kräften bemühen, wirtschaftlich angemessene (wie vom Vermieter festgelegt) Sicherheitskontrollen und -maßnahmen zu implementieren, die darauf ausgerichtet sind, die Dienste, Kundendaten und Versanddaten vor versehentlichem oder unrechtmäßigem Verlust, Zugriff oder Offenlegung zu schützen.
    • 2.4. ÄnderungenDer Vermieter kann diese AGB oder alle hierin genannten Richtlinien oder sonstigen Bedingungen (jeweils eine „Zusatzrichtlinie“) jederzeit ändern, indem er eine überarbeitete Version dieser AGB oder der jeweiligen Zusatzrichtlinie auf seiner Website unter https://csafeglobal.com/about-csafe/website-policies/Sofern in den Zusatzrichtlinien nichts anderes angegeben ist, treten die überarbeiteten Bedingungen dreißig (30) Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Bietet der Vermieter eine Möglichkeit zur Annahme der überarbeiteten Bedingungen an, treten diese mit der Annahme durch den Mieter in Kraft. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach Inkrafttreten der überarbeiteten Bedingungen gilt als Annahme der Zusatzrichtlinien durch den Mieter.
  3. Begriff; Beendigung
    • 3.1. BegriffDer Vermieter wird dem Mieter die Leistungen so lange erbringen, wie das MLA zwischen den Parteien in Kraft bleibt (die „Laufzeit“). Im Falle der Kündigung oder des Ablaufs des MLA erlöschen auch diese AGB.
    • 3.2. Wirkung der KündigungMit der Kündigung stellt der Mieter die Nutzung der Dienste ein, und der Vermieter ist nicht mehr verpflichtet, dem Mieter die Dienste oder Versanddaten bereitzustellen. Alle dem Vermieter geschuldeten Beträge werden mit dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung sofort fällig. Die Kündigung entbindet den Mieter nicht von seinen Verpflichtungen, die bis zum Kündigungsdatum erbrachten Dienste oder gelieferten Versanddaten zu bezahlen.
    • 3.3. Überleben. Die Kündigung des MLA und/oder der Dienste entbindet keine der Parteien von ihren Verpflichtungen und Bestimmungen, die auch nach der Kündigung dieser AGB fortbestehen sollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte 1.3, 1.5, 2, 3.3 und 6–8.
  4. Gebühren und Zahlung
    • 4.1. GebührenSofern nicht anders angegeben, sind die Gebühren für die Nutzung der Dienste und Versanddaten in den vom Mieter für die Nutzung des Containers gemäß MLA zu zahlenden Mietgebühren („Gebühren“) enthalten. Die Zahlung erfolgt gemäß MLA.
    • 4.2. AussetzungUnbeschadet sonstiger dem Vermieter zustehender Rechte behält sich der Vermieter das Recht vor, die Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Versanddaten nach eigenem Ermessen auszusetzen, wenn der Mieter die Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt hat, einschließlich der Nachfrist für verspätete Zahlungen. Nach Zahlung aller ausstehenden Gebühren nimmt der Vermieter die Dienstleistungen wieder auf und stellt die Versanddaten gemäß den Bestimmungen dieser AGB bereit.
  5. Garantien; Haftungsausschluss
    • 5.1. AutorisierungsgarantieSie sichern zu und gewährleisten, dass: (i) die von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Registrierung für die Dienste angegebenen Informationen richtig und vollständig sind; (ii) dass Sie, wenn Sie sich als Einzelperson für die Dienste registrieren, mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind und die Rechtsfähigkeit besitzen, diese AGB einzugehen; und (iii) dass Sie, wenn Sie sich als Unternehmen oder Organisation für die Dienste registrieren, (a) ordnungsgemäß befugt sind, in dem Land oder den Ländern, in denen Sie tätig sind, Geschäfte zu tätigen; (b) die Person, die diese AGB akzeptiert und die Registrierung für die Dienste abschließt, die Anforderungen des Unterabschnitts (ii) oben erfüllt und ein bevollmächtigter Vertreter Ihres Unternehmens ist; und (c) alle Benutzer, die auf die Dienste zugreifen, ordnungsgemäß befugt sind, im Namen Ihres Unternehmens auf die Dienste zuzugreifen und Sie und Ihr Unternehmen rechtlich an diese AGB und alle über Ihr Konto durchgeführten Transaktionen zu binden.
    • 5.2. Disclaimer. Der Mieter erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste und Versanddaten „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt werden. Der Vermieter übernimmt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen und schließt diese hiermit ausdrücklich aus. Dies gilt insbesondere für Gewährleistungen oder Gewährleistungen hinsichtlich des Eigentums, der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck oder dafür, dass die Dienste oder Versanddaten den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entsprechen. Der Vermieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die Dienste wie beschrieben funktionieren, ohne Unterbrechungen oder Fehler oder frei von schädlichen Komponenten sind oder dass die Kunden- und Versanddaten sicher sind oder nicht anderweitig verloren gehen oder beschädigt werden. Der Vermieter haftet nicht für den Betrieb von Materialien Dritter.
  6. Entschädigung
    • 6.1. Durch den Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter, dessen leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Drittlizenzgeber von jeglichen Verlusten, Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“) entstehen, die sich aus (i) einem Verstoß des Mieters gegen die Bestimmungen dieser AGB, (ii) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Mieters oder (iii) Ansprüchen ergeben, dass die Nutzung von Kunden- oder Versanddaten durch den Vermieter die Rechte Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, verletzt oder verletzt.
    • 6.2. Verfahren. Der Vermieter wird den Mieter unverzüglich schriftlich über einen Anspruch informieren (vorausgesetzt, eine Verzögerung dieser Mitteilung entbindet den Mieter nicht von seinen Verpflichtungen gemäß Abschnitt 6, es sei denn, die Verzögerung hat die Verteidigung des Mieters gegen den Anspruch beeinträchtigt). Nach eigenem Ermessen kann der Vermieter dem Mieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs übertragen, vorausgesetzt, dass der Mieter die Zustimmung des Vermieters (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) zu jedem vorgeschlagenen Vergleich einholen muss und dass der Vermieter jederzeit die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs übernehmen kann.
  7. Einschränkung der Haftung
    • 7.1. Außer im Falle eines Verstoßes des Mieters gegen Ziffer 1.3 oder Ziffer 8 oder seiner Freistellungsverpflichtungen gemäß Ziffer 6 haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für Folgeschäden, indirekte Schäden, Nebenschäden, Sonderschäden oder Strafschadenersatz jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch entgangenen Gewinn, Umsatz oder Datenverlust und dergleichen, gleich aus welchem ​​Grund, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter die vom Mieter in den drei (3) Monaten vor der Schadensforderung an den Vermieter gezahlten Gebühren.
    • 7.2. In einigen Rechtsräumen ist der Ausschluss bestimmter Garantien oder die Beschränkung bzw. der Ausschluss der Haftung für Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig. Dementsprechend gelten einige oder alle der oben genannten Ausschlüsse oder Beschränkungen möglicherweise nicht für den Mieter, und dem Mieter stehen möglicherweise zusätzliche Rechte zu. In diesen Rechtsräumen ist die Haftung des Vermieters im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.
  8. Vertraulichkeit
    • 8.1. NichtbenutzungGeheimhaltung. Der Mieter und seine Nutzer geben keine nicht öffentlichen Informationen des Vermieters oder seiner Geschäftspartner in Bezug auf die Dienste weiter, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder angesichts der Art der Informationen oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten („Vertrauliche Informationen“). Zu den vertraulichen Informationen zählen unter anderem: (i) die Dienste, Materialien Dritter, Handbücher, Programmlisten, Datenstrukturen, Funktionsspezifikationen, Pläne zur zukünftigen Produkt- und Serviceentwicklung, Preislisten und die Bedingungen dieser AGB; (ii) die in den Diensten enthaltenen und zum Ausdruck gebrachten Konzepte, Techniken, Ideen und das Know-how; und (iii) alle anderen Informationen, die vernünftigerweise als vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt angesehen werden könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsergebnisse, Finanzen, Methoden, Verfahren und Serviceinformationen. Nach Beendigung oder Ablauf des MLA oder dieses Dienstes wird der Mieter alle in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen löschen, vernichten oder zurückgeben.
    • 8.2. Ausschlüsse. Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die der Mieter durch schriftliche, zeitgleiche Dokumentation nachweisen kann: (i) dem Mieter zum Zeitpunkt des Erhalts bereits bekannt waren und für die keine Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht; (ii) ohne rechtswidriges Handeln oder Unterlassen des Mieters öffentlich bekannt sind oder später öffentlich bekannt werden; (iii) dem Mieter von einem Dritten offengelegt oder bereitgestellt werden, der das gesetzliche Recht zur solchen Offenlegung hat; oder (iv) vom Mieter unabhängig und ohne Abhängigkeit von vertraulichen Informationen oder unter anderweitiger Verletzung dieser AGB entwickelt wurden. Wenn der Mieter gesetzlich dazu verpflichtet ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird er den Vermieter vor einer solchen Offenlegung benachrichtigen und in angemessener Weise mit dem Vermieter auf Kosten des Vermieters zusammenarbeiten, um der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegung zu widerstehen oder den Umfang zu begrenzen.
    • 8.3. Billiger RechtsbehelfDer Mieter erkennt an und stimmt zu, dass aufgrund der Einzigartigkeit und des geschützten Charakters der vertraulichen Informationen jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt 8 dem Vermieter irreparablen Schaden zufügt, für den Schadensersatz kein angemessener Ersatz ist. Dementsprechend ist der Vermieter berechtigt, zusätzlich zu allen anderen gesetzlich verfügbaren Rechtsmitteln einen angemessenen Rechtsbehelf zu fordern. Der Mieter stimmt zu, dass für die Geltendmachung eines angemessenen Rechtsbehelfs keine Kaution oder andere Sicherheit erforderlich ist.
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